Swisshaus kt. Solothurn Erfahrungen / Verhandlungsspielraum

migas

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20. Juni 2020
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Hallo zusammen!

Wir sind eine junge familie aus dem Kanton Solothurn und überlegen uns mit Swisshaus zu bauen.

Hat jemand von euch exlizit Erfahrung mit Swisshaus im Kanton solothurn? (wegen den Regionalen Subunternehmen, zählen Erfahrungen aus anderen regionen wohl nur bedingt)...

Etwas abschreckend ist für mich die Tatsache, dass für Küche und toilette je mit nur 16^000 CHF netto gerechnet wurde (netto= inkl. SH Rabatt). Sobald das Budget überschritten wird, meine ich gelesen zu haben, dass Swisshaus 15% am Überschuss mitverdient. Ich finde die 16000 CHF zu niedrig und die 15% Praxis shcon fast frech. Kann hier Eurer Erfahrung nach nachverhandelt werden?

liebe Grüsse,

Max

 
Da gibt es noch ganz anderes, viel frecheres....

deshalb, Hände weg von solchen GUs ;)

 
Es gibt wohl Gründe für und gegen GU. Hier im Forum gibt es einige Beiträge zu diesem Thema. Ich würde eich anraten mal abzuwägen ob ihr mit einem Architekten bauen könntet. Die 15% (welche dich ja zu recht stören), sind dann 0%. Wenn ihr einen guten Architekten und Bauleiter habt, dann habt ihr Kontrolle über die Kosten und kriegt womöglich mehr fürs Geld. In jedem Fall habt ihr mehr Flexibilität und wahrscheinlich weniger leidige Diskussionen. 

 
Ein Architekt nimmt üblicherweise auch einen ziemlich hohen Prozentsatz an der Bausumme - warum sollte das ein GU nicht dürfen? Die Budgets hat man übrigens schon im vornherein erhöhen wenn man schon weiss, dass es nicht genügen wird.

LG

Tosci

 
„Üblicherweise“ das kann sein. Mein Architekt inkl. Bauleitung nahm ein Fixpreis (95k wenn ich mich richtig besinne). Zu diesem Zeitpunkt standen die finalen Baukosten noch nicht fest. Somit hatte zB eine teurere Küche keinen Einfluss auf dessen Honorar. 

 
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„Üblicherweise“ das kann sein. Mein Architekt inkl. Bauleitung nahm ein Fixpreis (95k wenn ich mich richtig besinne). Zu diesem Zeitpunkt standen die finalen Baukosten noch nicht fest. Somit hatte zB eine teurere Küche keinen Einfluss auf dessen Honorar. 
Die 95k sagen nichts aus, wenn wir die gesamte Bausumme nicht kennen ?

 
Es geht mir nicht um den Betrag sondern darum, dass die Kosten nicht höher werden nur weil ich einen teureren Parkett verbaue (oder oder oder)

 
Hm der Punkt hat was. Jedoch würde uns das Haus sehr gefallen. Denkt ihr, dass man den Vertrag anpassen kann und das Parkett oder Küche von der 15% Regel befreien kann? Lg

 
Hm der Punkt hat was. Jedoch würde uns das Haus sehr gefallen. Denkt ihr, dass man den Vertrag anpassen kann und das Parkett oder Küche von der 15% Regel befreien kann? Lg
Das solltest du mit deinem Vertragspartner klären. Grundsätzlich ist vieles möglich, jedoch müssen die Vertragsparteien sich in diesem Punkt einig sein. Du kannst ja mal diese Forderung stellen und schauen, was der GU meint.

 
Hallo zusammen

@migas, @ChrisL, @muraxi9001, @tosci, @Kellerfenster

Entschuldigung die Herren, wenn ich mich auch noch in diese Diskussion einmische. Aber nur der richtigen Namensgebung wegen müsst Ihr alle auch wieder einmal gehört haben, dass es bei den Gesamtanbietern wie hier nicht um einen Generalunternehmervertrag (GU) sondern um einen Totalunternehmervertrag (TU) geht.

  • Bei einem Generalunternehmervertrag hast Du als Bauherr immer noch den Architekten an Deiner (und vor allem auf Deiner) Seite. Das dies bei Verwechslung der beiden Vertragsformen vielfach erst festgestellt wird wenn es schon zu spät ist, ist eine alte Tatsache.
  • Beim Totalunternehmer ist der Architekt Auftragnehmer des General- bzw. dann eben Totalunternerhmers und somit ebenfalls auf dessen Seite. "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!" kennen wir ja alle. Auch ich als Architekt. Daher kenne ich dies auch aus eigener Erfahrung.
15% Zuschlag auf die Mehrkosten sind sicher gerechtfertigt, wenn Dir als Bauherr ein fairer Mehrpreis offeriert wird. Nur hapert es bei General- und Totaluntenehmern oft bereits dort... Neben den effektiven Kosten kommt zuerst der zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer vereinbarte Kickback drauf und dann dort darauf noch einmal 15%. Das ist dann definitiv zuviel des Guten.....

Wie Tosci richtig schreibt, kriege ich als Architekt auch mehr Honorar, wenn ich mit Dir als Bauherr das Honorar im "Kostentarif" abrechne. Wenn ich dieses Dir jedoch pauschal offeriert habe, ist wie es muraxi schreibt, das Honorar nicht davon betroffen. Also ergibt dies kein Mehrhonorar. Aber auch hier gibt es gute Gründe, für das eine wie das andere.....

Es gibt sicher Beweggründe, wenn man sich einen Systemhausanbieter aussucht. Nach Vertragabschluss nachzuverhandelnde Mehraufwände gehören jedoch mit Sicherheit nicht dazu. Daher vor Vertragsabschluss etwas mehr Zeit investieren (da kannst Du als Bauherr immer noch über alles verhandeln) und dann nachher diszipliniert sein und möglichst nichts mehr ändern. Wenn Du das kannst, dann ist das Modell so okay. Zu Deutsch: Die Küche vorgängig möglichst endgültig (Fronten, Abdeckung, Apparate) definieren. Diese so ins Budget reinnehmen und dann nichts mehr daran ändern!

Aber vor allem bitte nicht Rüben mit Erben oder Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich würde Euch jedoch sowieso, das "Steak" empfehlen, aber das wisst Ihr ja..... ?

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser