Amtliche Gebäudeschätzung

lukas_ch

Mitglied
05. Mai 2007
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Salü zusammen

Bei uns steht demnächst die amtliche Gebäudeschätzung an im Kanton Aargau.

Gibt es hierzu wichtiges zu wissen, taktische Tipps mit denen man sich evt. einen Vorteil aushandeln kann?

Leider ist ja die amtliche Schätzung vor der steuerlichen Schätzung. Die Gebäudeversicherung sollte eigentlich möglichst hoch sein und die Steuerschätzung möglichst tief, aber leider geht das ja nicht :-(

Wie würdet ihr euch verhalten, z.b. haben wir noch keine Endabrechnung, haben gewisse Teile selber gekauft, gewisses ist gar nicht ersichtlich (Elektro). Sollen wir eher alles aufzählen, damit es einen höheren Wert bekommt oder eher alles dementieren und so tief wie möglich zu bleiben?

Bin dankbar für Tipps.

Lukas

 
Hallo Lukas

Bei der amtlichen Schätzung kannst du am Wert nicht viel beeinflussen.

Es geht hier um eine reine Abschätzung der Baute, die errichtet wurde.

Die Abmessungen vom Gebäude, die Installationen, die Nebenbauten.

Wenn du Pläne hast und der Schätzer nicht, helfen diese sicher seine Arbeit zu erleichtern. Der Ausbaustandart wird bei solchen Schätzungen nicht berücksichtig. Es geht hier um den versicherungstechnischen Wert.

Somit sind alle Mehrkosten aus baulicher Sicht wichtig. Mehr Isolation als Standart, teurere Isolierverglasungen etc. Wenn du diese bautechnischen Mehrkosten belegen kannst, gehen sie nicht unter.

Den Wert den du meinst, ist der Schätzwert der Bank.

Bei einem Neubau ist dieser aufgrund der Abrechnung und des Landpreises aber klar.

Andy

 
Werde hier bei diesem Thema ansaugen.

Wir hatten ja eine Eigentumswohnung und jetzt das Haus.

Ist das wirklich so, dass der Amtliche Wert eines Hauses Tiefer ist??

Wohnung hatte ja weniger Wert, aber die Steuerschätzung war um fast CHF 100000.00 höher.

Muss zwar Erwähnen, dass unser Haus noch als Unvollendet eingestuft ist. Obwohl es fehlen nur noch die Autounterstände und die werden den Betrag nicht allzusehr verändern.

 
Also hier im Thurgau sind das zwei verschiedene Paar Schuhe:

1. Gebäudeversicherung. Die berechnet die Anzahl m3 und aufgrund dieser und des aktuellen Index' dann den Versicherungswert.

2. Liegenschaftensteuer. Das ist eine andere Schätzung, bei der sehr wohl auch der Ausbaustandard (Luxus) berücksichtigt wird, da davon auch der (fiktive) Eigenmietwert berechnet wird.

Oftmals ist es so, dass der Steuerwert einer Liegenschaft tiefer ist als der Kaufpreis. Muss aber nicht immer so sein, z.B. wenn eine Liegenschaft aus einer Verwertung gekauft wird.

Dann stellt sich noch die Frage, was ihr unter "amtliche Schätzung" versteht. Bei uns sind das beides Kantonsabteilungen, auch wenn die Gebäudeversicherung so was ähnliches wie selbständig ist. Somit müsste beides als "amtliche Schätzungen" betrachtet werden.

Grüsse

Chris

 
Hallo

Im Kanton Bern ist es so wie von griff beschrieben.

Bei unserer Liegenschaft ist der geschätzte Wert der Gebäudeversicherung praktisch doppelt so hoch wie der amtliche Wert (Steuern)

Gruss

Maisonette:33:

 
Wir haben die amtliche Schatzung im August hinter uns gebracht, der Schätzer berechnet aufgrund der Bausumme und der Kubatur eine fiktive Nutzung welche dann den Eigenmietwert bestimmt.

Es ist dabei egal wieviele Personen effektiv im Objekt wohnen, es wird eine theoretische Auslastung berechnet, es ist dabei effektiv so dass diese Berechnung deutlich unter dem Wert liegt was die Gebäudeversicherung berechnet da diese das Objekt im Schadensfall zum Neuwert plus Aufräumkosten ersetzen muss.

Einen Vorteil kann man sich bei der amtlichen Schatzung nicht verschaffen da diese gemäss Richtlinien bewertet, d.h. Baukosten und Kubatur, Anzahl geheizte Räume etc.

 
Also Gebäudeversicherung, ist Tiefer.

Amtlicher Wert, der Stimmt auch.

Mieteigenwert, der ist auch OK.

Wir haben gestern vom Steuerberater unsere Steuererklärung erhalten.

Naja, mit Haus und trotz höheren Hyposchulden, bezahlen wir schon einiges mehr an Steuern.

Hab gerade die Unterlagen vom Jahr 99-05 mit ETW und jetzt die Neue Verglichen.

Ja, Amtlicherwert, sind Rund CHF 200000 mehr und dies wird ja als Vermögen berrechnet.

 
Also Gebäudeversicherung, ist Tiefer.
tiefer als der Steuerwert? Das ist komisch, aber möglicherweise fährt da auch jeder Kanton eine andere Schiene....

Sinn macht es aber trotzdem nicht. Zumindest sollte der Versicherungswert und der Steuerwert gleich hoch sein:confused:

Grüsse

Chris

 
Halt, muss es anderst Erklären.

Amtlicher Wert und die Gebäudeversicherung sind in dem Sinne gleich hoch, dh macht ca CHF 30000.00 Unterschied.Gebäudeversicherung ist also etwas höher.

Was aber ist, die Jahrespräme Gebäudeversicherung, ist viel Tiefer als diejenige des Amtlichen Wertes.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Halt, muss es anderst Erklären.

Amtlicher Wert und die Gebäudeversicherung sind in dem Sinne gleich hoch, dh macht ca CHF 30000.00 Unterschied.Gebäudeversicherung ist also etwas höher.

Was aber ist, die Jahresrate Gebäudeversicherung, ist viel Tiefer als diejenige des Amtlichen Wertes.
Du sprichst in Rätseln...... was meinst du mit "Jahresrate Gebäudeversicherung"? Die zu zahlende Versicherungsprämie? Das die tiefer ist als der Eigenmietwert ist wohl klar...... oder verstehe ich da was irgendwie nicht richtig?

Kt. FR ist - natürlich - wieder mal GAAAAANZ anders /emoticons/default_wink.png:

Der Gebäudeversicherungswert wird vom entsprechenden Schätzer ermittelt (wobei ich dann am Schluss den von mir errechneten Wert im Schätzprotokoll hatte /emoticons/default_rolleyes.gif).

Der Eigenmietwert wird aufgrund eines Fragebogens (z.B. Quadratmeteranzahl pro Zimmer, Ausbaustandard, Grundstückgrosse, usw. usf.) ermittelt. Der Steuerwert der Liegenschaft ergibt sich aus dem mit 8% kapitalisierten Eigenmietwert. Dieser wird doppelt gezählt, dazu kommt der Marktwert der Liegenschaft. Das ganze wird durch 3 dividiert: und schon steht der in die Steuererklärung zu übertragende Wert der Liegenschaft fest. Tönt kompliziert - ist aber einfach und sehr transparent.

Vorteil: Unabhängigkeit von einem Gebäudeversicherungswert.

Martin

 
So daneben ist Freiburg nicht, im Aargau haben sie auch so ne Zauberformel.

Wie ich schon bemerkte ist der Gebäudeversicherungswert komplett unabhängig von dem Wert der die Steuerbehörde zur Berechnung des Eigenmietwerts herzieht.

Erstere berechnet die Wiederherstellungssumme bei Vernichtung/Beschädigung (exkl Umgebung), zweite berechnet einen fiktiven Gebäudewert und daraus ein fiktives Mieteinkommen aufgrund der Anzahl Zimmer/Nasszellen/Kubatur etc.

 
Ich meinte Prämie.

In unseren Steuererklärunge ist der Mieteigenwert auch aufgeührt.

Auf den Unterlagen der Gemeinde ist der Mieteigenwert gut CHF 13000.00 mehr, als in den Steuererklärungen aufgeführt.

Bei der ETW, war der Übertrag 1:1 also das was auf dem Formular der Gemeinde in CHF Betrag da aufgeführt war, wurde auch in die Steuererklärung eingefügt.

Ist das bei einem Haus so anderst?

Komisch auch, bei der ETW hatten wir ja weniger Schulden und somit ein Vermögen von - xxxxx.xx

Bei Haus, haben wir ja mehr Schulden und da steht nun beim Vermögen ein + xxxxx.xx.

Blicke da voll nicht mehr durch.

Weniger Einkommen, als zu dieser Zeit. Mehr Schulden und bezahlen jetzt über das Doppelte Mehr an Steuern pro Jahr.

Hat das was mit dem Amtlichen Wert zu tun??? Der ist halt ca CHF 200000.00 mehr als bei der Wohnung.

 
Ich vermute einfach mal dass sie euch den Eigenmietwert anteilig angerechnet haben, wie es um euer Vermögen steht können wir aussen stehenden schlecht beurteilen.

Du hattest ja schon mal Stress mit den Steuern wegen dem Geschäft, eventuell haben sie da was hinzugerechnet. Aber das Vermögen spielt bei den Steuern in den meisten Kantonen kaum eine Rolle.

Zahlt ihr nun das dreifache??? (über das doppelte mehr)

die Steuern hängen massgebend vom Einkommen ab, Vermögen wird in Promille gerechnet.

 
Auf den Unterlagen der Gemeinde ist der Mieteigenwert gut CHF 13000.00 mehr, als in den Steuererklärungen aufgeführt.
Wann seit ihr eingezogen? Wenn z.B. der Eigenmietwert Fr. 24'000 ist und ihr erst am 01.11. einzieht, so wird auf der ersten Steuererklärung, in der ihr das Haus deklariert, nur der Eigenmietwert für 2 Monate also 24'000 : 12 x 2 = 4'000 eingetragen (sollte zumindest so sein).

Kann das die Differenz erklären? Habt ihr die Steuererklärung ausfüllen lassen? Dann sollte eigentlich diese Person auch solche Dinge erklären.

Grüsse

Chris

 
Wir sind am 1 August 2007 Eigezogen.

Mache jetzt mal ein Beispiel.

Familie Schnüggeli.

Besitz von 1996-2006 eine Eigentumswohnung.

Wert Wohnung: CHF 503000.00

Amtlicher Wert CHF 330000.00

Mieteigenwert CHF 16000.00

Hyposchuld CHF 350000.00

Durch div Abzüge hat diese Famile ein Vermögen von CHF 0.00

Auf der Steuererklärung ist aufgeführt:

Amtlicher Wert CHF 330000.00

Minus Hypo CHF 350000.00

Dann noch div Abzüge, somit Vermögen auf 0

Sterschuld zb im Jahre 2005 CHF 2500.00

Die Familie baut ein Haus und bezieht diese wie wir im August 2007.

Wert Haus CHF 510000.00

Amtlicher Wert CHF 245000.00 (da Haus bei Bezug Unvollendet,dh Garage fehlt.)

Mieteigenwert CHF 19000.00

Hyposchuld CHF 380000.00

Jetzt auf der Steuererklärung steht Amtlicher Wert nicht etwa die CHF 245000

Sondern so Aufgeführt:

Amtlicher Wert CHF 510000.00

Minus Hypo CHF 380000.00

Div Abzüge, somit ein Vermögen von fast CHF 100000.00

Ein Vermögen, dass niergends ist!!!

Steuerschuld CHF 5000.00

Komisch????

Müsste es nicht so Aufgeführt sein:

Amtlicher Wert CHF 245000.00

Minus Hypo CHF 380000.00

Minus div Abzüge und somit ein Vermögen von CHF 0.00

Ist einfach ein Beispiel, mit aus der Luft gegriffenen Zahlen, aber in etwa sieht es bei uns aus.

Wir haben zwar den Amtlichen Wert ja erhalten, aber die Liegenschaftssteuer , da hatten wir jetzt vom Neuen Wert noch keine Rechnung erhalten.

Zum Beispiel oben, wenn der Amtliche Wert ja CHF 245000.00 ist, wäre die L-Steuer ja CHF 245.00 im Jahr.

Bei der Wohnung, wurde immer dieser Betrag angegeben, dh diue CHF 245000 und nicht der Wert vom HAUS effektiv.

 
Ich bin ja Steuererklärungsneuling, aber in der Tat müßte der Eigenmietwert anteilig aufgeführt werden (anteilig bis August ggf. (oder ward Ihr zwischenzeitlich zur Miete) für die Wohnung und dann ab August 5 Monate für das Haus). Haben wir uns gestern gerade bei unserem Steuer-Goldstück /emoticons/default_biggrin.png bestätigen lassen.

Und im Kanton ZH wird der steueramtliche Hauswert beim Vermögen eingesetzt. Was ist denn der "andere Wert des Hauses"? Der Kaufpreis???

Nach Deiner letzten Erfahrung und den vielen Nerven, die Dich das gekostet hat, hätte ich mir jemanden Neues für die Steuern gesucht. Mein Vertrauen wäre da zu erschüttert gewesen.

Ich drück Dir die Daumen.

 
Ganz klar gehört in die Steuererklärung der amtliche Wert, sicher nicht die effektiven Baukosten, sonst bräuchte man das ganze Theater mit dem amtlichen Wert zur Berechnung des Eigenmietwerts ja gar nicht...

 
Also, von Oktober 2006 bis 1 August 2007, wohnten wir in einer Mietwohnung. Daher ist mir schon klar, dass der Mieteigenwert vom Haus nur ab 1 August berrechnet wird.

Ich hab auch immer gedacht, dass der Amtliche Wert Massgebend ist, aber in den Steuererklärung ist unter dem Amtlichen Wert der volle Hauspreis., einfach noch Unvollendet

Wir haben ja das Formular vom Amtlichen Wert:

Gemeindenummer:

Grundstücknummer:

Gültig ab Steuerjahr 2007

Amtlicher Wert: 508 670

Eröffnungsdatum: 08.09.2008

Dann ist die Aufführung auf dem Papier.

Wohnhaus Unvollendet: 500 200

Platz Umschwung : 8470

Ganz unten beim Formulat steht:

Ihr Amtlicher Wert beträgt 254 330

Aber in der Steuererklärung, steht beim Amtlicher Wert CHF 508 670.00

Kann doch nicht sein????

Müsste doch der Betrag CHF 254 330.00 eingefügt sein, oder?

 
@Nasche

Frag doch einfach mal deinen Steuerberater warum das so ist? Es kann auch sein dass ein Steuerberater einen Fehler macht?

 
So, Heute Morgen schon mit dem Berater Telefoniert. Jetzt ist ihm tatsächlich da wohl ein Fehler unterlaufen.

Werde die Unterlagen zur Kontrolle nochmals abgeben.

Ganz grosse Problem aber:

Wir haben die Steuererklärung schon eingeschickt.

Müssen dann wohl eine Einsprache durchziehen.

Beim letzten mal, war es ja der Fehler vom Steuerbüro und jetzt mal vom Berater.

Kann ja Passieren, ist Menschlich.

 
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