Amtliche Gebäudeschätzung

So, Heute hab ich die Unterlagen vom Steuerberater zurück erhalten.

Jetzt hab ich der HEV eine E-Mail gesendet, mit Angaben ect.

Was mir jetzt in den Unterlagen Aufgefallen ist.

Amtlicher Wert Wohnhaus CHF 500 200.00

Kaufpreis Haus exkl Land CHF 529 922.00 wurde in den Schätzungsunterlagen auch Aufgeführt.

Kann einafch in unseren Augen fast nicht sein.

 
Es tut zwar hier nichts zur Lösung des Problems, aber ich staune gerade über die offengelegten Zahlen betreffend dem Gemeindesteuersatz /emoticons/default_confused.png. Zum Vergleich: wir wohnen in einer Gemeinde, die keineswegs einen ausserordentlich tiefen Steuersatz hat, für das Steuerjahr 2007 wurde der Satz sogar angehoben, von 0.80 auf 0.85... Verglichen mit 1.48 oder gar 1.95 ist das aber offenbar immer noch waaaaahnsinnig günstig /emoticons/default_eek.png.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Zum Vergleich: wir wohnen in einer Gemeinde, die keineswegs einen ausserordentlich tiefen Steuersatz hat, für das Steuerjahr 2007 wurde der Satz sogar angehoben, von 0.80 auf 0.85... Verglichen mit 1.48 oder gar 1.95 ist das aber offenbar immer noch waaaaahnsinnig günstig /emoticons/default_eek.png.
Im selben Kanton? Ansonsten hinkt der Vergleich.

 
Wir wohnen ja im Kanton Bern und nach meinem Wissen, ist unsere Gemeinde eine der höchsten, was der Steuerfuss betrifft.

Glaube, wir ziehen zu meiner Mutter nach Giswil /OW.*g*

 
So, ich hab von unserem Steuerberater auch ne Erklärung, wiso der Amtliche Wert so hoch ist.

Problem ist, wir haben in einer billigen Gemeinde gebaut, dh Bauland ist Günstig.

Würden wir das gleiche Haus in Bern bauen, bezahlten wir über 1 Million (Landpreis).

Zudem, unser Haus bekam ja Benotungen.

1=schlecht

9=sehr gut

Tja unser Haus hat die Note 8, also gehobener Ausbau und Bausubstanz.

Einzig die Genäudeart hat die Note 4, aber ist wohl, weil wir eher ein 0815 Haus Besitzen.

Ansonsten sehr gute Noten, auch was die Besonnung, Aussicht, Innenausbau,Heizung ect betrifft und da steigt der Wert natürlich schnell mal.

 
So, ich hab von unserem Steuerberater auch ne Erklärung, wiso der Amtliche Wert so hoch ist.

Problem ist, wir haben in einer billigen Gemeinde gebaut, dh Bauland ist Günstig.

Würden wir das gleiche Haus in Bern bauen, bezahlten wir über 1 Million (Landpreis).

Zudem, unser Haus bekam ja Benotungen.

1=schlecht

9=sehr gut

Tja unser Haus hat die Note 8, also gehobener Ausbau und Bausubstanz.

Einzig die Genäudeart hat die Note 4, aber ist wohl, weil wir eher ein 0815 Haus Besitzen.

Ansonsten sehr gute Noten, auch was die Besonnung, Aussicht, Innenausbau,Heizung ect betrifft und da steigt der Wert natürlich schnell mal.
Hallo nasche

Ich wäre mit dieser Bewertung NICHT einverstanden. Aus meiner Sicht ist euer Haus nicht "gehoben" sondern "standard". In diesem Sinne würde ich auch die Einsprache machen: Das lohnt sich nämlich, weil ihr jedes Jahr mit dem Eigenmietwert konfrontiert werdet!

Es liegt in der Sache und ist offensichtlich, dass die Veranlagungsbehörde ein Interesse hat, möglichst eine "gute" Bewertung zu machen. Ihr als Steuersubjekt habt eine Interesse daran, dass die Bewertung möglichst tief ausfällt. Ich bin der Meinung, dass es "angemessen" sein muss. Und eine Bewertung als "gehoben" ist bei eurem Objekt nicht angemessen.

Ich empfehle dir, euch zu wehren - und offenbar mal einen anderen Steuerberater zu suchen......

Martin

 
Der Steuerberater hat ja mit der Bewertung nichts zu tun, sondern das war ein Gebäudeschätzer vom Kanton oder Amt.

Klar die Lage, da können wir nichts Rütteln, die ist sehr gut.

Beim Ausbau...mhm...

Wir hätten jetzt für eine Einsprache noch bis zum 9.10.2008 Zeit, also wäre schon 5 vor zwölf.

Wie Formuliere ich am Besten eine Einsprache, betreffen zu hohem Amtlichen Wert??

An wem zuschicken. Steuerverwaltung in Bern oder Gemeinde???

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Steuerberater hat ja mit der Bewertung nicht zu tun, sondern das war ein Genäudeschätzer vom Kanton oder Amt.

Klar die Lage, da können wir nichts Rütteln, die ist sehr gut.

Beim Ausbau...mhm...

Wir hätten jetzt für eine Einsprache noch bis zum 9.10.2008 Zeit, also wäre schon 5 vor zwölf.

Wie Formuliere ich am Besten eine Einsprache, betreffen zu hohem Amtlichen Wert??

An wem zuschicken. Steuerverwaltung in Bern oder Gemeinde???
Ich meine ja die Bewertung des Ausbaus, welche ich anfechten würde. Bei der Bewertung der Lage schaut in der Regel die Gemeinde für die Anwendung eines "einheitlichen Massstabs" (will heissen: gleiche Bewertung für Häuser in gleicher Lage).

Ich würde die Einsprache direkt an den Kanton (mit Kopie an Gemeinde) eingeschrieben senden (wichtig ist ja, den Termin einzuhalten).

Martin

 
So, ich hab von unserem Steuerberater auch ne Erklärung, wiso der Amtliche Wert so hoch ist.

Problem ist, wir haben in einer billigen Gemeinde gebaut, dh Bauland ist Günstig.

Würden wir das gleiche Haus in Bern bauen, bezahlten wir über 1 Million (Landpreis).
Entschuldigung, aber dieser Argumentation kann ich irgendwie nicht ganz folgen. /emoticons/default_confused.png Was hat denn der amtliche Wert einer Liegenschaft in Busswil mit den hohen Grundstückspreisen in der Stadt Bern zu tun? Der Schätzer muss doch festlegen, wieviel DEIN Haus in DEINER Wohngemeinde wert ist und nicht wieviel teurer dasselbe Haus in irgend einer anderen Gemeinde gewesen wäre. Das ist doch absurd.

Würde unser Haus direkt am See gebaut, wäre es auch viel mehr Wert... /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_eek.png/emoticons/default_biggrin.png

Davon abgesehen würde ich an Deiner Stelle ebenfalls Einspruch erheben, was den Ausbaustandard angeht. Dein Haus ist herzig und gefällt mir sehr gut. Aber von gehobenem Standard zu reden, ist doch etwas übertrieben.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Davon abgesehen würde ich an Deiner Stelle ebenfalls Einspruch erheben, was den Ausbaustandard angeht. Dein Haus ist herzig und gefällt mir sehr gut. Aber von gehobenem Standard zu reden, ist doch etwas übertrieben.

Mirella /emoticons/default_smile.png
Das ist ja der Punkt: Aus objektiver Sicht ist das ein "normaler" Ausbau und nicht "gehobener Standard". Und genau da lohnt sich eine Einsprache alleweil, weil sich ein einmal festgelegter Wert nur sehr schwer (wenn überhaupt) korrigieren lässt.

Gewisse Stellen sehen wohl schon "fliessend Wasser" als "gehoben" an: Schliesslich musste man früher das Wasser draussen holen..... (Was heute Standard ist war früher Luxus). Bei der Festlegung eines amtl. Wertes muss es das Ziel jedes Bauherrn sein, einen möglichst tiefen Wert zu erhalten. In Falle von nasche ist eine Einsprache nicht nur sinnvoll sondern wahrscheinlich auch erfolgreich. Für ein Haus in Busswil ist der erwähnte amtl. Wert einfach zu hoch.

Martin

 
Mit Bangen lese ich hier die Diskussion betreffend Eigenmietwert... /emoticons/default_eek.png Nun habe ich einige Fragen (was mri nicht so ganz klar ist):

- wird der Eigenmietwert auf das zu versteuernde Einkommen oder auf das zu versteuernde Vermögen draufgeschlagen? Wenn beim Vermögen, dann könnte man da ja die Hyposchulden abziehen, oder? Wenn zum Einkommen, dann rutscht man ja vielleicht sogar in eine höhere Progression /emoticons/default_confused.png

- Nun einmal grundsätzlich die Frage: was gilt denn als Standard und was als "gehoben"???

- Wird da die lage auch bewertet? Zum Beispiel Geschäft, ÖV, Schulen usw.?

Vielen Dank und Grüsse vom Bäröschli

 
Also, ich hab Gestern eine Einsprache bei der Gemeinde eingereicht, dh per Einschreiben zugeschickt.

In dieser Einsprache, erwähne ich, dass die Schätzung, bez Amtlicher Wert in unseren Augen zu Hoch sei.

Nach Benotung, wäre unser Haus ja ein Luxus Objekt und das trifft definitiv nicht zu.

Klar die Lage ist wirklich sehr gut, hat ja aber wirklich nichts mit dem Bau/Ausbau des Hauses zu tun und dieser Aspekt finde ich viel zu hoch Geschätzt.

Mal schauen, die Einsprache ist eingereicht und Verlieren können wir eh nichts.

Also, bei uns wurde die Lage auch Bewertet, dann Haus, Innenausbau, Heizung ect..

Hyposchulden, kann man Abziehen, aber wenn man jetzt unseren Fall anschaut, bringt dies nicht viel.

Amtliche Wert ist viel höher als die Schulden und trotz div Abzüge, haben wir nun auf Papier ein schönes Vermögen.

 
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Also, ich hab Gestern eine Einsprache bei der Gemeinde eingereicht, dh per Einschreiben zugeschickt.

In dieser Einsprache, erwähne ich, dass die Schätzung, bez Amtlicher Wert in unseren Augen zu Hoch sei.

Nach Benotung, wäre unser Haus ja ein Luxus Objekt und das trifft definitiv nicht zu.

Klar die Lage ist wirklich sehr gut, hat ja aber wirklich nichts mit dem Bau/Ausbau des Hauses zu tun und dieser Aspekt finde ich viel zu hoch Geschätzt.

Mal schauen, die Einsprache ist eingereicht und Verlieren können wir eh nichts.

Also, bei uns wurde die Lage auch Bewertet, dann Haus, Innenausbau, Heizung ect..

Hyposchulden, kann man Abziehen, aber wenn man jetzt unseren Fall anschaut, bringt dies nicht viel.

Amtliche Wert ist viel höher als die Schulden und trotz div Abzüge, haben wir nun auf Papier ein schönes Vermögen.

Nasche, ich drücke euch die Daumen, dass die Einsprache erfolgreich ist! Sich wehren ist bei den Behörden immer gut - wenn man schön unbequem wird hat das vielfach Erfolg!

Viel Glück!

 
- wird der Eigenmietwert auf das zu versteuernde Einkommen oder auf das zu versteuernde Vermögen draufgeschlagen? Wenn beim Vermögen, dann könnte man da ja die Hyposchulden abziehen, oder? Wenn zum Einkommen, dann rutscht man ja vielleicht sogar in eine höhere Progression /emoticons/default_confused.png
Bin auch kein Experte, aber grundsätzlich wird der Eigenmietwert zum Einkommen hinzugerechnet. Hiervon ziehst Du dann aber die gezahlten Hypozinsen ab.

Zum Vermögen kommt der Steuerwert des Hauses, hiervon ziehst Du dann die Hyposchulden ab.

Deshalb je kleiner der Steuerwert, desto kleiner sind die Beträge, die auf Einkommen und Vermögen geschlagen werden.

Gruss

Christian

 
- Wird der Eigenmietwert auf das zu versteuernde Einkommen oder auf das zu versteuernde Vermögen draufgeschlagen? Wenn beim Vermögen, dann könnte man da ja die Hyposchulden abziehen, oder? Wenn zum Einkommen, dann rutscht man ja vielleicht sogar in eine höhere Progression /emoticons/default_confused.png

- Nun einmal grundsätzlich die Frage: was gilt denn als Standard und was als "gehoben"???

- Wird da die lage auch bewertet? Zum Beispiel Geschäft, ÖV, Schulen usw.?

Vielen Dank und Grüsse vom Bäröschli
Der Eigenmietwert entspricht dem, was man als Hausbesitzer theoretisch einnehmen könnte, wenn man denn vermieten würde. Er ist daher Teil des Einkommens. Die Hypothekarzinsen können selbstverständlich vom Einkommen abgezogen werden, was den Eigenmietwert wieder etwas relativiert.

Als Vermögen gilt der amtliche Wert der Liegenschaft. Davon kann die Hypothekarschuld abgezogen werden, es wird also nur das Nettovermögen vermögensteuerpflichtig.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Mit Bangen lese ich hier die Diskussion betreffend Eigenmietwert... /emoticons/default_eek.png Nun habe ich einige Fragen (was mri nicht so ganz klar ist):

- wird der Eigenmietwert auf das zu versteuernde Einkommen oder auf das zu versteuernde Vermögen draufgeschlagen? Wenn beim Vermögen, dann könnte man da ja die Hyposchulden abziehen, oder? Wenn zum Einkommen, dann rutscht man ja vielleicht sogar in eine höhere Progression /emoticons/default_confused.png

- Nun einmal grundsätzlich die Frage: was gilt denn als Standard und was als "gehoben"???

- Wird da die lage auch bewertet? Zum Beispiel Geschäft, ÖV, Schulen usw.?

Vielen Dank und Grüsse vom Bäröschli
Hallo Bäröschli,
der Eigenmietwert wird zum Einkommen gezählt, dafür darf man die Hypozinsen wieder davon abziehen. Ich schätze mal, dass bei einem neugebauten Haus mit 75-80% Belehnung immer ein Minus-Einkommen rausschaut. Der Wert des Hauses gilt als Vermögen aber davon zieht man wiederum die Hypothek ab. Wenn diese also hoch genug ist resultiert ein Minusvermögen und davon könnte man auch noch den Freibetrag (bei uns 180'000 /Ehepaar) abziehen. Also wenn ich mir das so überlegen müsste ich doch eigentlich noch Geld von Staat bekommen./emoticons/default_biggrin.png

Standard dürfte so in etwa dem entsprechen was man normalerweise in einer Mietwohnung hat.

Ich würde unseren Ausbau als gehoben bezeichnen:

Küche: Kombisteamer + Heissluftbackofen, Lackfronten, Induktionskochfeld (Insel mit zweitem kleinen Lavabo), Einbauspots

Fussböden: Steinfeinzeug (polliert) im ganzen Haus ausser Kellerräume/Bad und sep. WC/Dusche, Parakett in den Schlafräumen

Bad: grosse Eckbadewanne und Designerwaschtisch, Sternenhimmel

Cheminee

Die Lage ist zwar etwas subjektives aber ich würde sie als absolut optimal burteilen.

In einer Sackgasse am Bach mit unverbaubarer Sicht ins Grüne. Trotzdem relativ zentral aber ruhig (ca. 100m von der Hauptstrasse/Bushaltestelle entfernt), nächste Nachbarn etwa 20 resp. 40m von uns entfernt, Ausrichtung Südwest, sprich das ganze Jahr über besonnt.

Auf unsere Veranlagung steht leider nicht ob unser Haus standard, gehoben, oder sogar abgehoben ist:D, aber der Wert liegt einiges unter dem Wert den wir dafür bezahlt haben (ohne Land) und somit kann ich mich nicht beklagen, denn wir werden wegen der Hypothek wohl noch lange im Minusvermögen sein.

Ich schätze mal wir könnten dieses Haus locker für Fr.3000.-/Monat exkl. vermieten. Eigenmietwert haben wir etwas über Fr. 15000.-/Jahr also m.M. eher wenig.

Liebe Grüsse

 
Tja und wenn dann der Amtiche Wert viel höher ist, als die Hyposchuld und auch der Rest zu Tief um die Abzüge zu Reduzieren, ist es dann wie bei uns.

Ein Vermögen, dass nur auf Papier steht und die Steuerschuld in einer fast Unbezahlbarer Höhe!!!

Desshalb wehren wir uns!!!!

 
Tja und wenn dann der Amtiche Wert viel höher ist, als die Hyposchuld und auch der Rest zu Tief um die Abzüge zu Reduzieren, ist es dann wie bei uns.

Ein Vermögen, dass nur auf Papier steht und die Steuerschuld in einer fast Unbezahlbarer Höhe!!!

Desshalb wehren wir uns!!!!
Wenn ihr das Haus für Fr. 500000 verkaufen könntet ist das Vermögen nicht nur auf dem Papier sondern real resp. wird vor dem gesetz als real gewertet.

Euch zu wehren wird wahrscheinlich schwierig werden (Behörde gegen Privatmann), ausser der Wert ist wirklich unverhältnismässig hoch geschätzt. Gibt es in Eurer nähe nicht gleiche oder ähnliche hauser und was ist dort der Steuerwert?

Wahrscheinlich bleibt Euch nichts anderes als eine Schätzung mit einem unabhängigen Experten.

Ich bin jetzt nicht ganz im Bild ob ihr ein älteres Haus gekauft und renoviert habt, oder ein neues Haus gebaut habt. Das Haus auf dem Avatar sieht jedenfalls neu aus und da kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es weniger als der Steuerwert gekostet hat.

Wenn Ihr also so viele Eigenmittel investiert habt, dass die Schuld kleiner als der Wert ist und nun die Steuern nicht mehr bezahlen könnt, hättet Ihr vielleicht besser mehr Hypothek aufgenommen und das Geld für die Steuern behalten.

Was mir allerdings schleierhaft ist: Warum sind so viele von Euch so überrrascht sind über die Höhe des Eigenmietwertes/Steuerwertes. Schliesslich können GU's durchaus reale Informationen über die Höhe abgeben (Wir hatten mit Fr.18000 gerechnet) und für mich ist auch klar, dass wenn wir ein Haus für Fr. 550000 kaufen der Steuerwert nachher nicht nur Fr. 200000 sein kann.

Viel Erfolg beim Kampf gegen die Behörden (Ich hoffe ihr habt eine gute Rechtschutzversicherung)

Daniela

 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist dass der amtliche Steuerwert nur ein Prozentsatz des Markwerts beträgt, also ist offensichtlich bei Nasche ein Fehler passiert.

Je nach Kanton ist der Steuerwert 40% des Marktwerts.

Nasche hat ja den amtlichen Steuerwert, der ist zu verwenden, von diesem leitet sich auch der Eigenmietwert ab.

 

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