Amtliche Gebäudeschätzung

Der Eigenmietwert entspricht dem, was man als Hausbesitzer theoretisch einnehmen könnte, wenn man denn vermieten würde. Er ist daher Teil des Einkommens. Die Hypothekarzinsen können selbstverständlich vom Einkommen abgezogen werden, was den Eigenmietwert wieder etwas relativiert.

Als Vermögen gilt der amtliche Wert der Liegenschaft. Davon kann die Hypothekarschuld abgezogen werden, es wird also nur das Nettovermögen vermögensteuerpflichtig.

Mirella /emoticons/default_smile.png
Merci für die Erklärung! Ich war plötzlich nicht mehr ganz sicher von wo man was abziehen kann und wo was dazugezält wird... /emoticons/default_ohmy.png

 
Natürlich auch allen anderen Merci für die ausführlichen Erklärungen! Habe wohl zu schnell gescrollt /emoticons/default_tongue.png

Viele Grüsse

Bäröschli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben ein Neues Haus gebaut.

Problem ist einfach, dass der Hauskaufpreis und Amtlicher Wert Wohnhaus, fast 1:1 ist.

Laut Internet ,ist der Amtliche Wert ca 2/3 vom Hauspreis.

In unserem Fall, ca CHF 100 000.00 weniger als jetzt.

Desshalb finde ich den zu hoch und wenn ich mit anderen Häuser in unserem Dorf vergleiche..uf...

Hab da gerade ein Beispiel, auch von einem Einfamilienhaus.

CHF 540 000.00 Kaufpreis

Amtlicher Wert CHF 380 000.00

Eigenmietwert, der stimmt bei uns.

Bei der Wohnung, betrug der Amtliche Wert auch CHF 333000.00 und Verkauft haben wir die Wohnung für CHF 555000.00

 
Wir haben ein Neues Haus gebaut.

Problem ist einfach, dass der Hauskaufpreis und Amtlicher Wert Wohnhaus, fast 1:1 ist.

Laut Internet ,ist der Amtliche Wert ca 2/3 vom Hauspreis.

In unserem Fall, ca CHF 100 000.00 weniger als jetzt.

Desshalb finde ich den zu hoch und wenn ich mit anderen Häuser in unserem Dorf vergleiche..uf...

Hab da gerade ein Beispiel, auch von einem Einfamilienhaus.

CHF 540 000.00 Kaufpreis

Amtlicher Wert CHF 380 000.00

Eigenmietwert, der stimmt bei uns.

Bei der Wohnung, betrug der Amtliche Wert auch CHF 333000.00 und Verkauft haben wir die Wohnung für CHF 555000.00
Wenn ein offensichtlicher Irrtum vorliegt (und das dürfte so sein, wenn laut Internet der Steuerwert 2/3 vom Verkehrswert sein sollte) hilft nur eines: Gegen die Veranlagung Einsprache erheben. So schnell wie möglich am besten bei Kanton und Gemeinde mit EINSCHREIBEN.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

Daniela

 
Hallo Nasche

Also wichtig ist mal deine Einsprache gegen die amtliche Schätzung. Hoffe das es klappt. Eventuell musst du noch detailliert Begründen liefern aber wichtig ist erst mal dass die Einsprache gemacht hast (an die eröffnende Stelle wie das glaub im Amtsdeutsch heisst - also die Behörde die deir die amtliche Schätzung "eröffnet" hat). Normalerweise haben solche amtlichen Eröffnungen doch eine Rechtsmittelbelehrung angefügt mit Frist und wohin die Einsprache muss. Wenn dei Schätzung einmal gültig ist hilft leider eine Einsprache gegen die Steuerveranlagung nichts mehr da dort ja nur der Amtliche Wert eingesetzt wird. So oder so ist die Beratung durch denen sog. Steuerberater ziemlich miserabel da er ja auch bezügliche deiner amtlichen Schätzung dich beraten sollte. Das würde ich mal mit ihm zu klären versuchen. Wahrscheinlich musst du ja nach der Einsprache nun auch Argumente lieferen warum die die Schätzung zu teuer erscheint und da wären natürlch Vergleichswerte wie sie der Steuerberater vielleicht kenn schon recht hilfreich.

 
Ich hab die Einsprache an die Gemeinde geschickt.

Denke der Poststempel ist dann Wichtig, denn Heute würde die Frist ablaufen.

Für mich wäre Intressant, wenn ein anderer Schätzer unser Objekt nochmals Begutachten würde, was dann raus käme.

 
Bei uns läuft ja die Einsprache, dh Bestättigung das diese beim Amt eingetroffen ist, haben wir. Jetzt heisst es halt Warten.

Dennoch, hab ich unseren Bankberater gefragt.

Er meinte, auf jedenfall Anfechten.

Faustregel in etwa 30% des Kaufpreises, wäre der Amtliche Wert.

Somit in unserem Fall viel zu hoch, mit ca 6%.

 
Gar nichts!!!

Wir warten auf Bescheid vom Amt, wie es weiter geht.

Wie gesagt, ich hab keine Lust, Steuern für etwas zu bezahlen, dass wir nicht haben.

Sobald wir mehr Infos, oder nochmals einen Schätzer im Hause haben, schreibe ich das ins Forum.

Im Moment hängen wir in der Luft./emoticons/default_mad.png

 
Hallo Nasche

Wie ist es bei euch weitergelaufen? Hoffentlich hattet ihr Erfolg mit eurer Einsprache...

Bei uns kommt demnächst der Schätzer. Mir ist jetzt schon ein wenig flau im Magen, wenn ich daran denke...

Gruss Dabadee

 
Bis jetzt haben wir nichts mehr gehört.

Nachbar hatte gleichen Schätzer und ihr Haus wurde auch sehr Hoch geschätzt.

Tja, bei den Steuererklärung wurde bei uns der Amtliche Wert halt jetzt so eingetragen. Somit bezahlen wir jetzt gut CHF 2500.00 mehr Steuern im Jahr.

 
Das gibts ja nicht!! Das Amt hat nach fast einem halben Jahr noch gar keine Stellung zu eurer Einsprache genommen??? /emoticons/default_confused.png

Woher kommt nur der Begriff "Beamtenschlaf" /emoticons/default_additional/179.gifBeamte

Musst du bei denen auf den Knieen ankriechen /emoticons/default_additional/167.gif damit sich endlich was tut? /emoticons/default_additional/90.gif

Es kann doch nicht sein, dass ihr nun in den sauren Apfel beissen und mehr Steuern bezahlen müsst, nur weil das Amt es nicht für notwendig empfindet euch zu antworten...???

 
Ja am 15.10 .08 bekamen wir die Bestättigung, dass unsere Einsprache eingetroffen ist und baten uns um Geduld.

Naja, so verdient man Gutes Geld, denn wir bezahlen natürlich einiges mehr an Steuern.

Dem Amt ist das voll Egal, wenn wir durch diese Angelegenheit in Finanziellen Nöten geraten.

 
Hoi Nasche

So wie ich das verstehe, hängt bei Dir alles am Entscheid über die steuerliche Bewertung der Liegenschaft. Wenn dieser dann einmal eintrifft (6 Monate scheinen mir auch lang), gibt es aus meiner Sicht folgende mögliche Problemkreise:

1) Steuererklärung 2007 eingereicht, aber noch nicht definitiv veranlagt

2) Steuererklärung 2007 eingereicht und definitiv veranlagt

3) Steuererklärung 2008 eingereicht, aber noch nicht definitiv veranlagt

Ist der Entscheid negativ (d.h. die steuerliche Bewertung bleibt, wie sie ist), hat sich die Sache eigentlich erledigt und Dir bleibt nur das Bezahlen der höheren Steuern.

Bei einem positiven Entscheid rate ich zu folgendem Vorgehen (Nummerierung siehe oben):

1) Abwarten der Veranlagung und Kontrolle, ob das Steueramt den Wert gemäss Einspracheentscheid angepasst hat (sollten sie eigentlich). Falls dies nicht passiert ist, kannst Du Einsprache gegen die Steuerveranlagung erheben und den Bewertungsentscheid als Begründung brauchen.

2) Falls die Einsprachefrist noch nicht abgelaufen ist: Siehe 1)

Falls die Einsprachefrist schon abgelaufen ist, solltest Du ein sogenanntes ?Revisionsbegehren? stellen. Aus meiner Sicht stellt nämlich der Einspracheentscheid zur Bewertung eine neue Tatsache dar (immerhin war die ursprüngliche Bewertung nicht offensichtlich unrichtig ? aus amtlicher Sicht). Deshalb sollte die definitive Veranlagung 2007 nachträglich korrigiert werden können. Fristen beachten!!!

3) Siehe 1)

Betreffend Geld: Die zu viel bezahlten Steuern solltest Du anschliessend in allen drei Fällen zurück erhalten. Das Steueramt offeriert üblicherweise auch eine recht attraktive Verzinsung auf zuviel verlangten und bezahlten Steuern; jedenfalls höher als die gegenwärtigen Hypothekarzinsen.

Ich wünsche Dir viel Glück und gutes Gelingen!

Gruss

Patrick73

 
Wir haben vor ca 1 Monat die Abrrechnung 2007 erhalten, dh:

Steuererklärung 2007 eingereicht und definitiv veranlagt.

Steuererklärung 2008 eingereicht, aber noch nicht definitiv veranlagt.

Somit heisst es Abwarten und Tee trinken.

 
Dann wünsch ich euch viel Erfolg (und Glück) mit dem neuen Schätzer, dass er in eurem Sinne schätz... /emoticons/default_wink.png

 
So, Heute waren 2 Schätzer bei uns.

Dennoch soviel wird sich beim Amtlicher Wert nicht ändern.

Es gab Karrekturen wie:

2 Kellerräume wurden als Wohnräume berrechnet, wurde gestrichen.

Küche wUrde volle m2 berrechnet, aber Wohnzimmer dann auch ein Teil zur Küche einbezogen, dh zuviel Wohnfläche (Wohnzimmer) verrechnet.

Badezimmer, würde die Dachschräge nicht Abgezogen, dh wurde nun auch Korrigiert.

Also laut Schätzer, wird sich am Amtlichen Wert nicht viel ändern, dh bleibt so Hoch, sogar etwas höher weil dir Autounterstand auch Einberrechnet wird.

 

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