Amtliche Gebäudeschätzung

Ganz grosse Problem aber:

Wir haben die Steuererklärung schon eingeschickt.

Müssen dann wohl eine Einsprache durchziehen.
Ich würde vorgängig mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen und auf diesen Umstand aufmerksam machen. Die sind auch nicht böse, wenn es eine Einsprache weniger gibt /emoticons/default_wink.png

Grüsse

Chris

 
Ist auch von Kanton zu Kanton verschieden. Wenn du die Steuererklärung auf die Gemeinde geschickt hast, macht es Sinn, dort mal anzurufen.

Schön - verlängertes Wochenende bei euch /emoticons/default_biggrin.png:D

 
Also eigentlich müssen die Steuerämter auch zu ihren Ungunsten / deinen Gunsten korrigieren wenn sie den Fehler bemerken. Im Normalfall kann man ja mit den Steuerämtern relativ sachlich reden (zumindest hier bei uns).

 
Liebe Nasche,

Du hast es ja richtig gemacht und einen Steuerberater engagiert. Wenn der Dich honorarpflichtig falsch berät, soll er Euch dann auch aus dem Sumpf ziehen, in welchen er Euch reingeritten hat.

Bei 26 kantonalen Steuersystemen und Katasterwert, Steuerwert, Gebäudeversicherungswert, Eigenmietwert, Verkehrswert usw. ist die Sache ja auch ziemlich kompliziert und nur für Leute durchschaubar, die entweder beruflich damit zu tun haben oder in ihrer Freizeit nichts anderes mehr machen.

Du kannst Dich aber auch bei einem Hausbesitzerverein, so Du bei einem solchen Mitglied bist, beraten lassen. Und auch die Steuerbeamten selbst geben gerne Auskunft, wenn man höflich fragt und seine Situation erklärt. Ich kann mir vorstellen, dass es auch bei einer bereits eingereichten Steuererklärung Möglichkeiten der Korrektur gibt, wenn man sich wesentlich geirrt hat, z.B. für das Haus als grössten Aktivposten im Vermögen einen offensichtlich falschen Wert zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt hat.

Die amtlichen Schätzwerte sind übrigens fix, d.h. man bekommt sie nach der Schätzung eingeschrieben mitgeteilt mit Rekursmöglichkeit und kann sie jederzeit auf der Gemeindeschreiberei nachfragen. Der Marktwert ist dagegen das, was man für das Haus bekommt, wenn man es geschickt zum Verkauf ausschreibt, und der Gebäudeversicherungswert das, was der Wiederaufbau nach Totalschaden in etwa kosten würde (also bei neuen Einfamilienhäusern grob Marktwert - Landpreis).

Bei uns (Kanton VS) werden die steuerrelevanten Werte fürs selbst bewohnte Eigenheim jedenfalls schon von der Gemeinde bzw. von denen ihrem Computer eingesetzt.

Die staatlichen Liegenschaftsschätzer sind übrigens nicht Abzocker auf Provisionsbasis. Als Eigenheimbesitzer hat man gegenüber Mietern doch erhebliche steuerliche Vorteile, und man muss dieses Schätzungsprozedere auch hinsichtlich der Steuergerechtigkeit gegenüber Nicht-Hausbesitzern betrachten (Womit ich nicht sagen will, dass mich das schweizerische Steuersystem restlos glücklich macht).

 
Da wir die Steuererklärung auf die Gemeinde geschickt haben, werd ich dort auch noch einen kleinen Besuch abstatten und sie Informieren.

Evt, können die da noch was Drehen.

Der Steuerberater überprüft die Unterlagen, aber es ist leider so, dass er da die Falschen Daten eingefügt hat.

Auf jedenfall, wenn jetzt die Gemeinde nichts Unternehmen kann, werden wir auf die Abrechnung warten und falls Nötig ne Einsprache erheben.

Denn wenn alles Ordnungsgemäss abläuft, bekäme wir für das Steuerjahr 2007, Geld zurückersattet.

Wir bezahlen zwar die Steuerraten 2007, aber nach Daten 2007 und da hatten wir ja durch den Verkauf der ETW ein kleines Vermögen.

Dies war dann aber im 2007 schon wieder auf CHF 0.00

 
Hallo nasche

Die Gemeinde wird wohl nicht viel machen und die Unterlagen an den Kanton senden (Veranlagungsbehörde). Dort würde ich anrufen - bevor die Veranlagungsanzeige kommt! So kann viel Arbeit erspart werden.

Eigentlich müsste dein Steuerberater seinen "Bock" korrigieren - du bezahlst ihn schliesslich auch.

Martin

 
Ja, der Steuerberater hat nun die Unterlagen. Könnte , oder ich Hoffe es, dass er schon vorab die Steuerbehörde Informiert.

Ansonsten mache ich es dann.

Denn bei uns geht es da um die Existenz.

 
So, Gestern die schlimme Nachricht.

Steuerberater hat die Unterlagen Kontrolliert, sei alles in Ordnung.

Mein Mann auf die Gemeinde, sei alles in Ordnung.

Er, dass könne doch nicht sein, dass der Amtliche Wert so extrem hoch ist.

Wir haben dadurch ein Vermögen, das niergends ist.

Können nichts machen.

Ich hab eine schlimme Nach hinter mir und noch jetzt bin ich nahe am Wasser gebaut. Wir wissen nicht mehr weiter.

Isz das wirklich so, dass bei einem Huas der Amtliche Wert so hoch sein kann.

Ich bin jetzt offen mit den Zahlen.

Haus inkl Land CHF 639000.00

(Land ist CHF 109000.00) somit das Haus CHF 530000.00

Amtlicher Wert: CHF 508000.00 wird nach Vollendung der Zufahrt noch erhoben. Schätze mal auf ca CHF 520000.00.

Ich hatte alles so nach ETW berrechnet.

Wohnung war auch mit allen Kosten um die CHF 550000.00

Amtlicher Wert CHF 333000.00

Ich hab wirklich damit gerrechnet, dass der Amtliche Wert vom Haus, auch in dieser Differenz spielt.

Rechnete mit ca CHF 380000.00 Bis CHF 420000.00, aber nicht mehr.

Werden jetzt noch einen Rechtsberater einbeziehen, bevor wie die Flinte ins Korn schmeissen und alles Aufgeben....

...Oder habt ihr da noch eine Idee?

 
Hallo nasche

Kann dich verstehen, jetzt aber erst mal durchatmen.

Da ich nicht weiss, wie es in eurem Kanton so läuft, sind dies alles Annahmen bzw. wie ich es machen würde:

- Gegen die Steuerveranlagung provisorisch Einsprache erheben, so dass sicher keine Frist entgeht.

- Dann die Berechnung des Wertes genau erklären lassen. Und allenfalls auch die Differenz zur ETW.

- Bei neuen Erkenntnissen mit der Steuerbehörde nochmals die Einsprache ansehen, oder diese zurückziehen, damit die Veranlagung abgeschlossen werden kann.

Mich wundert, dass du jetzt nur noch vom Vermögenswert schreibst. Ist das Thema mit dem Eigenmietwert erledigt?

Beim Vermögen ist es ja auch so, dass dann noch die Schulden abgezogen werden sowie (je nach Kanton) ein Freibetrag, so dass schliesslich kein steuerbares Vermögen oder nur wenig resultiert.

Kann es sein, dass bei der ETW aufgrund des Alters eine "Amtliche Entwertung" stattgefunden hat?

Grüsse

Chris

 
Salü

Aber so wie du jetzt schreibst ist ja der amtliche Wert kleiner als der geschätzte reale Wert inkl. Land. In der Steuererklärung musst du ja dein Vermögen angeben. Da dir wohl Land und Haus gehören hast du dieses Vermögen ja auch. Somit stimmt ja eigentlich alles. Ich weiss jetzt nicht wo du da Vermögen siehst, das du nicht hast. Irgendwie hast du das Land und das Haus ja bezahlt, resp. erhalten (auch wenn geschenkt), somit ist es in deinem Eigentum und musst es (leider) auch versteuern.

Oder sehe ich jetzt was nicht?

 
Grundsätzlich ist der Wert einer Immobilie inkl. Land (Schätzung) normalerweise tiefer bis deutlich tiefer als der marktwert (je nach Kanton).

Aus diesem Wert wird dann auch der Eigenmietwert ermittelt. Dies ist eine der ganz wenigen steuerlichen Bevorzugungen des Eigenheimbesitzers.

Somit sollte eigentlich das Vermögen nach Hauskauf tiefer sein als vorher.

 
Ich hab die Unterlagen noch beim Berater.

Der Mieteigenwert:

CHF 14970.00 Kanton und Gemeine

CHF 17530.00 Direkte Bundessteuer.

Da wir aber erst im August 07 eingezogen sind, ist dies Tiefer berrechnet. Wie mir ist mit CHF 7000.00 +-

Jetzt ETW Mieteigenwer:

Kanton und Gemeinde CHF 14160.00

Direkte Bundessteuer CHF 16580.00

Amtlicher Wert CHF 333220.00

Hyposchuld CHF 352300

Wohnungskauf nach Vertrag CHF 513000.00 kamen aber noch Mehrkosten dazu.Waren dann auch rund CHF 550000.00

Vermögen CHF - 43228.00

Ich verstehe einfach nicht, woso der Amtlicher Wert so extrem hoch ist?????Begreiffe das einfach nicht.

Zudem, macht der Eigenmietwert wirklich soviel aus, dass wir Doppelt soviel Steuer bezahlen müssen, als in der ETW??

Hilfe...

Also so viel Tiefer, ist ja der Amtliche Wert nicht.

Schön wärs.

Wir haben jetzt ein Vermögen von CHF 94000.00 nur leider auf den Steuererklärungen.

Ruhe bewahren, hat mir meine Schwiegermutter auch gesagt.

So, ich war ein bisschen im Net und hab mich ein bisschen Schlau gemacht.

Wenn ich jetzt nach Dtaen aus den Imternet gehen würde, wäre nach meiner Berrechnung mit unserem Kaufpreis der Amtliche Wert bei CHF 425000.00.

Naja, es wäre dann immer noch ein kleines Vermögen, aber ein Tragbares.

Also, laut Internet wird der Amtliche Wert auf 2/3 des Kaufpreises berrechnet, oder ist das Falsch?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, hatte Gestern Kontakt mit der HEV und auch eine Telefonnummer erhalten von unserem Amt.

Jetzt fehlen mir noch die Steuerunterlagen , die ich dem Berater zur Ansicht gegeben habe.

Dann Hoffen wir, dass wir via Steuerberatung oder Rechtsdienst weiter kommen.

Der Notfallplan läuft auch schon, sofern die Beratungen nicht weiterhelfen.

So, könnten wir nächstes Jahr wenigstens die Steuer, mit diesem hohen Amtlichen Wert ausgleichen.

Für uns immer noch Unbegreiflich, dass dieser Wert so hoch ist und ja noch nach Vollendung höher wird.

Komisch auch, in den Unterlagen.

Haus Unvollendet,???? Als das Haus Geschätz wurde, wohnten wir ja 10 Monate im Haus, also Vollendet.

Gartenhaus: Nicht Bestehend???? Stand aber schon sicher 8 Monate an seinem Platz und wurde noch begutachtet.

Platz /Umgebung Unvollendet, dass ist wirklich so.

 
Also, Du hast ca. 1000.- mehr fiktives Einkommen als vorher, wegen erhöhtem Eigenmietwert. Davon geht dann u.a. auch die ebenfalls höhere Gebäudeversicherung usw. ab. Das kostet Euch also maximal 250 .- mehr Steuern (wenn Ihr so viel Einkommen habt, dass ihr bei einem Steuersatz von 25% insgesamt seid).

Zusätzlich noch 200'000 mehr Vermögen, wegen höherer Schätzung, macht bei 2 Promille Vermögenssteuer (es dürften weniger sein, auch gehen da Freibeträge und die wahrscheinlich ebenfalls höhere Hypothekarschuld ab) allerhöchstens 400 .- mehr Steuern.

Wenn ich nicht vollkommen falsch gerechnet habe, sind das dann vielleicht 600 .- mehr auf der Steuerrechnung als früher. Wenns Euch deswegen überstellt, habt Ihr für Eure Verhältnisse zu teuer gebaut. Also keine Panik!

 
Wenn CHF 600.00 !!!

2005 mit ETW und jetzt mit Haus, bezahlen wir rund CHF 2500.00 mehr an Steuern.

ZUdem, jetzt im 2007, war der Eigenmietwert ja noch nicht voll ausgelastet,dass wird im 2008 der Fall sein.

Sind ja erst im Aug 2007 eingezogen.

 
Aufgrund Deiner Zahlen verstehe ich das nicht, es sei denn, die neue Wohngemeinde wäre viel teurer als die alte. Aber 2.5 Riesen sind schon viel ...

 
Die Neue Wohngemeinde ist Teurer.

Steuerfuss Alte Gemeinde 1,48

Neue Gemeinde 1,95

Das kann nie soviel ausmachen.

Der Amtliche Wert ist unser Problem.

 
Steuerfuss von 1.45 auf 1.95 macht sehr wohl etwas aus ...

Ein Besipiel:

Kantonssteuern 5000.-

alte Gemeinde Steuern 5'000.- * 1.48 = 7400.-

Total ohne Bundessteuer vorher 12'400 .-

Neue Gemeinde Steuern 5'000.- * 1.95 = 9'750.-

Total ohne Bundessteuer nachher 14'750.-

Differenz 2'350.- *ohne* Berüchsichtigung der neuen Eigentumsverhältnisse.

Warum, glaubst Du, werben Gemeinden mit einem niedrigen Steuerfuss? Und warum wohl sind Baulandpreise und Mieten an Orten mit niedrigem Gemeindesteuerfuss höher?

 
Hoppla, dann könnte dies wohl mit diesem Steuerfuss einiges ausmachen.So nach Deiner Berrechnung, könnte das evt mit CHF 2500.00 Mehrsteuern hinkommen. Dennoch, mit dem Amtlichen Wert, da werden wir auf jedenfall einen Berater hinzu ziehen.

 

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Miguel