Liebe Nasche,
Du hast es ja richtig gemacht und einen Steuerberater engagiert. Wenn der Dich honorarpflichtig falsch berät, soll er Euch dann auch aus dem Sumpf ziehen, in welchen er Euch reingeritten hat.
Bei 26 kantonalen Steuersystemen und Katasterwert, Steuerwert, Gebäudeversicherungswert, Eigenmietwert, Verkehrswert usw. ist die Sache ja auch ziemlich kompliziert und nur für Leute durchschaubar, die entweder beruflich damit zu tun haben oder in ihrer Freizeit nichts anderes mehr machen.
Du kannst Dich aber auch bei einem Hausbesitzerverein, so Du bei einem solchen Mitglied bist, beraten lassen. Und auch die Steuerbeamten selbst geben gerne Auskunft, wenn man höflich fragt und seine Situation erklärt. Ich kann mir vorstellen, dass es auch bei einer bereits eingereichten Steuererklärung Möglichkeiten der Korrektur gibt, wenn man sich wesentlich geirrt hat, z.B. für das Haus als grössten Aktivposten im Vermögen einen offensichtlich falschen Wert zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt hat.
Die amtlichen Schätzwerte sind übrigens fix, d.h. man bekommt sie nach der Schätzung eingeschrieben mitgeteilt mit Rekursmöglichkeit und kann sie jederzeit auf der Gemeindeschreiberei nachfragen. Der Marktwert ist dagegen das, was man für das Haus bekommt, wenn man es geschickt zum Verkauf ausschreibt, und der Gebäudeversicherungswert das, was der Wiederaufbau nach Totalschaden in etwa kosten würde (also bei neuen Einfamilienhäusern grob Marktwert - Landpreis).
Bei uns (Kanton VS) werden die steuerrelevanten Werte fürs selbst bewohnte Eigenheim jedenfalls schon von der Gemeinde bzw. von denen ihrem Computer eingesetzt.
Die staatlichen Liegenschaftsschätzer sind übrigens nicht Abzocker auf Provisionsbasis. Als Eigenheimbesitzer hat man gegenüber Mietern doch erhebliche steuerliche Vorteile, und man muss dieses Schätzungsprozedere auch hinsichtlich der Steuergerechtigkeit gegenüber Nicht-Hausbesitzern betrachten (Womit ich nicht sagen will, dass mich das schweizerische Steuersystem restlos glücklich macht).