Amtliche Vermessung nach Fertigstellung

Gizmo74

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17. Aug. 2006
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Hallo zusammen,

Ein halbes Jahr nach Fertigstellung und Bauabnahme flattert ein Schreiben des Geometer-Büros ins Haus: sie müssten im Auftrag der Gemeinde die Nachführung der amtlichen Vermessung durchführen. Hm.. eigentlich hat sich ja seit der Abnahme des Schnurgerüsts nichts mehr verändert, wozu ist das also gut? Und was habt ihr dafür noch etwa bezahlt?

 
Hallo Gizmo74

Die Aufnahme des Gebäudes in die AV ist ein gesetzlicher Auftrag. Theoretisch könnte ja das Haus anders gebaut worden sein. Die Bodenbedeckung wird auch gleichzeitig noch aufgenommen.

Im Kt. Zürich ist die Aufnahme des Gebäudes nach kantonalen Tarif geregelt, das heisst alle Geometer haben den gleichen Tarif.

Gruss

Femianto

 

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