Bach im Grundstück

Zottel

Mitglied
03. Jan. 2007
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Hallo

Wir haben auf Drängen des Verkäufers unser Land schon VOR dem Baugesuch gekauft. Im Rahmen des Bauverfahrens hat sich dann herausgestellt, dass durch unser Grundstück ein eingedohlter Bach fliesst. Da der Verkäufer eine öffentliche Körperschaft ist, und deren Vertreter wohl kaum eine Ahnung vom Bach hatte, wurden wir auch nicht informiert.

Theoretischer Bauabstand zum eingedohlten Bach 5m. So hätten wir unser Projekt natürlich nicht verwirklichen können. Ich habe das Projekt aber genau so eingegeben wir geplant haben und es ist nun auch bewilligt worden. (sonderbewilligung Wasserbau)

da wir

1. keinen Keller haben

2.keine Garage sondern offenen Carport.

sollte es keine Probleme geben.

Der eingedohlte Bach liegt aber teils unter dem Carport.

Wir haben nun in unserer Baubewilligung erfahren, dass die Bachröhre auf unserem Grundstück zu unserer "Pflichtstrecke" geworden ist. /emoticons/default_eek.png

D.H Beschädigungen + Unterhaltsarbeiten gehen auf unsere Kappe. Bei den Nachbarn ist es anders. Diese haben keine Pflichtstrecke, weil sie nicht so

nahe daran gebaut haben (das Haus steht schon viel länger als die Leitung.

Frage: Können die uns diese Pflichtstrecke mit allen Rechten und Pflichten einfach so übertragen? Der Gemeindeverrtreter meinte, wir müssen in den sauren Apfel beissen, weil wir ja auch so nahe daran bauen wollen.../emoticons/default_sad.png

Dabei haben wir gar keine andere Wahl.../emoticons/default_additional/90.gif

Die Röhre ist in einem guten Zustand (gem. Bauamt) es sind die nächsten Jahre keine Unterhaltsarbeiten zu befürchten.

Da wir knapp Budget haben (Anwaltskosten), können wir wohl auch einen Regress auf die Verkäufer vergessen. Und unsere Kinder müssen da ja auch zur Schule....

Wie seht ihr das?

Weiter möchte die Gemeinde die Gelegenheit gleich nutzen und auf der anderen Grenze weitere Leitungen (Schmutzwasser, Elektrisch) einziehen um einen Hang zu erschliessen. Auf dem Land gelten wohl andere Regeln...unsere Baubewilligung wurde mit dieser Auflage erteilt, dass sie die Leitungen an der Grenze entlang einziehen dürfen.

Kennt sich jemand mit solchen Dingen aus?

Carmen

 
Hallo

auf meinem Firmen-Grundstück besteht dieselbe Situation, unter dem Geschäftsgebäude fliesst ein Bach in Röhren. Im Grundbuch ist dieser Bach als Durchleitungs-Last aufgeführt. Mit dem Kauf des Grundstückes musste ich diese Last übernehmen. Eine 'Umleitung' und damit die mögliche Löschung dieser Last hätte mehr gekostet, als das ganze Geschäftsgebäude.

Ich bin der Ansicht, dass man solch ein 'Risiko' auf sich nehmen kann, Wasser wird nie ins Gebäude aufsteigen können, eher staut sich der Bach am offenen Einlauf. Sollte trotzdem mal was an Reparaturen oder Unterhalt anfallen, kann der Zugriff mit der heutigen Bohrtechnik auch vor oder nach dem Gebäude erfolgen.

In deinem Falle wird sich eine Nachteilsforderung nicht lohnen, da du ja das Land mit dieser dir bekannten Last gekauft hast. Lass dich aber von der Durchleitung neuer Leitungen auf der anderen Grenze entschädigen, sofern diese nicht auch schon zum Kaufzeitpunkt im Grundbuch eingetragen waren.

Gruss

Till

 
Hallo Till

wegen dem Bach-Risiko:

Ja, wir sehen es inzwischen auch so, das Land und das drumherum sind toll, es ist trotzdem noch mit Abstand das beste Grundstück das wir in der Region gefunden haben.

Wegen der neuen geplanten Leitungen werden wir uns noch informieren wieviel man da "rausholen" kann. Wir legen dann auch gleich unsere Leitungen mit in den Graben den die Gemeinde bezahlt.

Grüsse Carmen

 

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