Baugerüst in BKP vergessen zu offrieren

H

Hasenwild

Guest
Hallo zusammen

Unser Bauleiter und GU hat im BKP die Position Baugerüst vergessen. Heute ist die Rechnung gekommen.

5.000 CHF Baugerüst (Aufbau und Demontage)

Er meinte das er es vergessen hatte zu offrieren. Schön und gut. Aber wer muss nun rein rechtlich diese Rechnung begleichen? Wir als Bauherr?

Ich finde das ist eine wichtige Position, die der GU, Bauleiter und auch Architekt nicht übersehen darf. Wir sind Leihen und konnten

das nicht wissen. Haben wir rechtlich eine Chance das der GU die Rechnung übernimmt?

Beste Grüsse

 
Das sind sogenannte onehin Kosten. Ein Gerüst hätte es auf jeden Fall gebraucht also ist dies vom Bauherr zu bezahlen. Allerdings hättest du Anspruch gehabt auf eine Offerte resp. der Unternehmer hätte dir die Mehrkosten vorab mitteilen müssen. Auch den Architekten und den Bauleiter sehe ich hier ganz klar in der Pflicht. Da würde ich nachhaken.

Da du mit einem GU baust kommt es auch drauf an was für einen Vertrag du hast. Evtl. hast du sogar Fixpreis. Dann erübrigt sich die Rechnung.

Und 5'000 finde ich ein wenig hoch ausser du baust ein grosses MFH. Hast du eine detaillierte Rechnung bekommen?

 
Vielen Dank. Den Fixpreis haben wir nur auf das Hausgebäude. Auf die Baunebenkosten und so weiter haben wir keinen Fixpreis und mussten uns auf die Offerte des GU verlassen. In der Rechnung vom Gerüstbauer steht nur eine Position: Gerüste montieren, Gerüst demontieren und 4 Monate mieten: macht dann 5.500 Fr. Das Haus ist 13x10 Meter (EG+DG).

Wir werden auf jeden Fall auch beim Architekten nachhaken.

 
Vielen Dank. Den Fixpreis haben wir nur auf das Hausgebäude. Auf die Baunebenkosten und so weiter haben wir keinen Fixpreis und mussten uns auf die Offerte des GU verlassen. In der Rechnung vom Gerüstbauer steht nur eine Position: Gerüste montieren, Gerüst demontieren und 4 Monate mieten: macht dann 5.500 Fr. Das Haus ist 13x10 Meter (EG+DG).

Wir werden auf jeden Fall auch beim Architekten nachhaken.

 
Hallo Hasenwild

Gerüstkosten sind nicht Bestandteil von Baunebenkosen. Sie gehören zu den Hauserstellungskosten.

Wenn Du einen GU-Vertrag zur Erstellung von " 1 Stück Haus" erteilt hast, dann gehören die Gerüstkosten zum Pauschalpreis für das Haus. Ohne Gerüst hätte der GU das bestellte Haus ja nicht bauen können.

Bei einer Architekturlösung, wo Du selbst alle Aufträge je Gewerk selbst vergeben/beauftragen musst, kämen diese Kosten dann in der Tat hinzu. Aber eben, Du hast ja als GU-Kunde keinen Gerüstauftrag unterzeichnet/erteilt.... das war Dein GU.

 
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