Hallo Tosci
war längere Zeit nicht auf Eurer Webseite und habe erst jetzt die Sache mit dem Baubanner bemerkt.
Hatte vor kurzem Probleme weil wir beim Firmenumzug nach Regensdorf ZH, eine Werbeblache an den Zaun gehängt haben damit unsere Kunden uns finden Können. Polizei kam auf Platz mit der Aufforderung diese zu entfernen da die Tafel nicht bewilligt ist.
Nun habe ich ein bisschen gegoogelt und diesen Text gefunden.
Bewilligungspflicht
Gemäss § 309 lit. m des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Art. 1 der
städtischen Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG)
bedürfen das Anbringen von neuen sowie die Abänderung von bestehenden der Aussenwerbung
dienenden Reklameanlagen vorgängig einer Bewilligung des Amtes für Städtebau Reklameanlagen.
Der Aussenwerbung dienende Reklameanlagen sind z.B. Leuchtkästen, Leuchtschriften, Leuchtbänder,
Konturbeleuchtungen, Tafeln, Schilder, Blindschriften, Schaukästen, bewegliche Markisen,
Rollstoren, Fassadenbemalungen und -beleuchtungen, Plakatwerbestellen, Transparente
und Fahnen mit Werbeaufschriften und -signeten, Baureklametafeln usw., die temporär oder permanent
auf privatem oder öffentlichem Grund angebracht werden sollen.
Habt Ihr Euch da Schlau gemacht.
Ich persönlich finde die Idee toll
Gruss Best4mi