Bauhandwerkerpfandrecht berechtigt?

MarcSue

Mitglied
05. Aug. 2008
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Liebe Bauexperten und -expertinnen

Unser Baumeister ist Anfang Oktober Konkurs gegangen. Leider hat er entgegen unserer vertraglichen Vereinbarung ohne unsere Zustimmung verschiedene Subunternehmer eingesetzt.

Nun flattern uns ständig wieder neue Bauhandwerkerpfandrechts-Drohungen ins Haus. Unser Garantierückbehalt löst sich daher nach und nach in Luft auf...

Ich habe versucht mich im Internet etwas schlau zu machen und habe rausgefunden, dass nur die Lieferung von Material und Arbeit oder die Leistung von Arbeit allein zu einer mit einem Grundstück verbundenen Baute pfandberechtigt ist. Nicht pfandberechtigt sei der Vermieter von Baumaschinen, da dies aufgrund eines Mietvertrages erfolgt.

Die jüngste Bauhandwerkerpfandrechts-Drohung kommt nun von einer Firma welche für unseren Baumeister den Kran vom Grundstück auf die Strasse gehoben hat.

Auf der Rechnung steht folgendes:

"R.17826: Potain 331 auf Strasse heben

Autokran LTM 1160 Nr. 4

Einsatz pauschal netto inkl. Bewilligung

Treibstoffzuschlaf auf Kranarbeiten (exkl. Bew.)

Anteil an Kranarbeit"

Total 775.10

Wenn schon der Vermieter von Baumaschinen nicht pfandberechtigt ist, ist es meiner Meinung nach etwas weit hergeholt, dass eine Firma fürs blosse auf die Strasse heben des Krans auf unser Grunstück ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen kann.

Wir sind 4 Bauherrschaften mit 4 freistehenden Häusern auf 4 verschiedenen Parzellen. Der Kran stand nicht mal auf unserer Parzelle. Wie könnte da ein Bauhandwerkerpfandrecht begründet werden? Die Firma hat nach telefonischer Auskunft keinen Werkvertrag mit dem Baumeister, dies sei alles nur mündlich abgemacht worden.

Ist jemand baurechtlich versiert genug um uns hier Auskunft geben zu können? Ich persönlich habe den Eindruck dass die Firma mit der Drohung versucht einfach an ihr Geld zu kommen, da sie Ihre Forderung im Konkursverfahren sicher nicht vollumfänglich erfüllt bekommen und die Bauherren in der Regel keine Ahnung haben und sich leicht einschüchtern lassen. Trotzdem möchte ich das Risiko nur eingehen wenn ich mir ziemlich sicher sein kann dass die keine Grundlage für ein Pfandrecht haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss

MarcSue

 
Hallo MarcSue,

ohne mich ganz genau rechtlich auszukennen, wurde mir auf der Gemeinde gesagt, dass man nur unter folgenden Bedingungen ein Bauhandwerkspfand eintragen lassen kann:

- Tätigkeiten direkt am/um den Bau

- min. 20 Arbeitsstunden geleistet/verrechnet

Reine Materiallieferungen oder sogar Mieten für Maschinen, welche nicht mit Arbeitsstunden für den Bau verknüpft sind, können nicht eingetragen werden.

Bei dieser Auskunft ging es darum, dass ich (vom Geschäft her) ein Bauhandwerkspfand eirrichten wollte um uns finanziell abzusichern, da der Bauher seinen Verpflichtungen nicht nachkam. Da wir aber nur ca. 5 Stunden auf dem Bau waren / verrechneten und sonst "nur" Material auf die Baustelle lieferten, konnten wir keinen Eintrag machen...

Von daher ausgehend, würde ich mal meinen, dass dieser "Kranverpflanzer" Euch kein Bauhandwerkspfand eintragen kann. Es sei denn, er hat noch andere Arbeiten für diesen Bau geleistet oder der Kran wäre fest auf Eurem Grundstück verbaut (also nicht mehr entfernbar - was ja hier nicht der Fall ist), dann könnte er natürlich auch diese Leistung - zusammen mit dem anderen - eintragen lassen...

Ich empfehle Euch zusammen mit den anderen geprellten Häuslebauer einen Anwalt zu nehmen, welcher Euch dabei berät.../emoticons/default_wink.png

Ich wünsche Euch viel Kraft & Grüssle

Arcuos

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Arcuos

Vielen Dank für Deine Antwort. Dies stimmt uns doch etwas zuversichtlicht! /emoticons/default_ohmy.png

Gruss

MarcSue

 
Hallo MarcSue

Ich habe (im Auftrag meiner Mandanten) immer gute Erfahrung gemacht, innert Frist eine Einsprache auch gegen den prov. Eintrag zu machen. Dann halt vor das Bez.-Gericht gehen und die Verhandlung durchziehen. Dann lernst Du den "Gegner" kennen, siehst was seine Beweismittel sind und Du kannst die Forderung - natürlich mit Begründung - bestreiten. Entweder wird die Forderung da schon abgewiesen, oder die Partei kommt gar nicht an die Verhandlung... dann muss der Unternehmer innert Frist beim Friedensrichter Klage einreichen usw. Meine Erfahrung zeigt, dass dann gerade wenn es um kleine und eher unsichere Forderungen geht, diese die Sache gar nicht weiterziehen.

Gleich einen Anwalt nehmen rate ich ab, denn die Vorauskosten sind doch etwas gar hoch.

Ist diese Antwort für Dich gut ?

Gruss

Bauexperte

 
...Gleich einen Anwalt nehmen rate ich ab, denn die Vorauskosten sind doch etwas gar hoch.
Hallo Bauexperte,
da hast Du grundsätzlich schon recht. MarcSue haben aber noch andere Forderungen zu bestreiten und ebenfalls die 3 anderen geprellten Häuslebauer. Daher habe ich einen Anwalt empfohlen, welcher diese 4 Parteien in dieser Sache vertritt. Dies hat zudem den Vorteil, das nicht jeder einzelne Geprellte ev. für die gleiche Forderung einen Eintrag bekommt (wie z.B. ein Kran, welcher für alle 4 Parzellen "tätig" war.../emoticons/default_wink.png)

Grüssle

Arcuos

 
Vielen Dank für Eure Meinungen.

Wir werden jetzt mal abwarten und uns einen Anwalt nehmen wenn ein provisorisches Bauhandwerkerpfandrecht tatsächlich eingetragen wird.

Viele Grüsse

Susanne

 
Hallo MarcSue

Bei uns ging der GU während des Baus in Konkurs.

Nebst Fertigbaukosten kamen 15 Handwerkerpfande auf uns zu in Gesammthöhe von ca. 150'000.-

Auch bei uns hat er subunternehmer eingesetzt.

Wir waren 9 Parteien mit Schadenshöhen von 150'000 - 300'000.- pro Partei.

Wir hatten auch provisorische Einträge zb vom Betonlieferanten oder vom Dachstuhllieferanten, wo auf den ersten Blick nicht klar war, ob diese überhaupt berechtigt sind.

Wir haben alle zusammen einen Anwalt genommen vom HEV. So war schnell klar, das sowohl der Betonlieferant wie auch der Dachstuhllieferant berechtigt waren. Warum genau weiss ich allerdings auch nicht...

Bei uns lief es nach der provisorischen Eintragung folgendermassen ab:

- Termin beim Friedensrichteramt (dieser hat keine "Richter" Funktion, dh nach diesem Termin ist nach wie vor unklar wer im Recht ist.

-nach Ablauf der Frist gibt es ein Gerichtsverfahren, wo dann der defintive Eintrag beschlossen wird (so dann alles rechtens ist). Die Kosten des Verfahrens trägt der "Schuldige".

Wir haben alle Pfande durch unseren Anwalt begutachten lassen, und so wussten wir schnell, das wir überall zahlen müssten. So haben wir uns bemüht mit allen Handwerkern eine Einigung zu finden, vor den Gerichtsterminen.

Bei uns haben einige Parteien die Verhandlungen mit den Handwerkern selbst gemacht, wir haben unseren Anwalt verhandeln lassen.

Ich hoffe, dass ihr alles klären könnt und nicht allzu viel doppelt bezahlen müsst!

Liebe Grüsse

Flora

 
An alle Bauwilligen...

Einmal mehr muss man von Geschädigten mit Bauhandwerkerpfandrechten lesen. Es ist eine leide Sache mit diesen Möchtegern-GU. Mein Rat: Zuerst die Leute und Firmen genau abklären, dann vor Vertragsunterzeichnung vereinbaren, dass ein Controlling stattfinden muss, evt. durch eine Vertrauensperson, dann in der Bauphase die Unternehmer regelmässig befragen wer Werkvertragspartner ist und ob sein Werklohn auch bezahlt wurde/wird. Es braucht diese Risikoabfederung und vor lauter Baufreude muss gerade in diesem Bereich die Realität gewahrt bleiben. Geht ein GU auf diese einfachen Kontrollfunktionen nicht ein, dann bitte Finger weg von solchen Firmen/GU...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo zusammen

Ich wollte Euch nur kurz wissen lassen dass unterdessen die 3-monatige Frist abgelaufen ist und kein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen wurde. Offenbar war denen die Sachlage auch zu unklar.

Danke nochmals für die Ratschläge.

Viele Grüsse

MarcSue

 

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