Liebe Bauexperten und -expertinnen
Unser Baumeister ist Anfang Oktober Konkurs gegangen. Leider hat er entgegen unserer vertraglichen Vereinbarung ohne unsere Zustimmung verschiedene Subunternehmer eingesetzt.
Nun flattern uns ständig wieder neue Bauhandwerkerpfandrechts-Drohungen ins Haus. Unser Garantierückbehalt löst sich daher nach und nach in Luft auf...
Ich habe versucht mich im Internet etwas schlau zu machen und habe rausgefunden, dass nur die Lieferung von Material und Arbeit oder die Leistung von Arbeit allein zu einer mit einem Grundstück verbundenen Baute pfandberechtigt ist. Nicht pfandberechtigt sei der Vermieter von Baumaschinen, da dies aufgrund eines Mietvertrages erfolgt.
Die jüngste Bauhandwerkerpfandrechts-Drohung kommt nun von einer Firma welche für unseren Baumeister den Kran vom Grundstück auf die Strasse gehoben hat.
Auf der Rechnung steht folgendes:
"R.17826: Potain 331 auf Strasse heben
Autokran LTM 1160 Nr. 4
Einsatz pauschal netto inkl. Bewilligung
Treibstoffzuschlaf auf Kranarbeiten (exkl. Bew.)
Anteil an Kranarbeit"
Total 775.10
Wenn schon der Vermieter von Baumaschinen nicht pfandberechtigt ist, ist es meiner Meinung nach etwas weit hergeholt, dass eine Firma fürs blosse auf die Strasse heben des Krans auf unser Grunstück ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen kann.
Wir sind 4 Bauherrschaften mit 4 freistehenden Häusern auf 4 verschiedenen Parzellen. Der Kran stand nicht mal auf unserer Parzelle. Wie könnte da ein Bauhandwerkerpfandrecht begründet werden? Die Firma hat nach telefonischer Auskunft keinen Werkvertrag mit dem Baumeister, dies sei alles nur mündlich abgemacht worden.
Ist jemand baurechtlich versiert genug um uns hier Auskunft geben zu können? Ich persönlich habe den Eindruck dass die Firma mit der Drohung versucht einfach an ihr Geld zu kommen, da sie Ihre Forderung im Konkursverfahren sicher nicht vollumfänglich erfüllt bekommen und die Bauherren in der Regel keine Ahnung haben und sich leicht einschüchtern lassen. Trotzdem möchte ich das Risiko nur eingehen wenn ich mir ziemlich sicher sein kann dass die keine Grundlage für ein Pfandrecht haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
MarcSue
Unser Baumeister ist Anfang Oktober Konkurs gegangen. Leider hat er entgegen unserer vertraglichen Vereinbarung ohne unsere Zustimmung verschiedene Subunternehmer eingesetzt.
Nun flattern uns ständig wieder neue Bauhandwerkerpfandrechts-Drohungen ins Haus. Unser Garantierückbehalt löst sich daher nach und nach in Luft auf...
Ich habe versucht mich im Internet etwas schlau zu machen und habe rausgefunden, dass nur die Lieferung von Material und Arbeit oder die Leistung von Arbeit allein zu einer mit einem Grundstück verbundenen Baute pfandberechtigt ist. Nicht pfandberechtigt sei der Vermieter von Baumaschinen, da dies aufgrund eines Mietvertrages erfolgt.
Die jüngste Bauhandwerkerpfandrechts-Drohung kommt nun von einer Firma welche für unseren Baumeister den Kran vom Grundstück auf die Strasse gehoben hat.
Auf der Rechnung steht folgendes:
"R.17826: Potain 331 auf Strasse heben
Autokran LTM 1160 Nr. 4
Einsatz pauschal netto inkl. Bewilligung
Treibstoffzuschlaf auf Kranarbeiten (exkl. Bew.)
Anteil an Kranarbeit"
Total 775.10
Wenn schon der Vermieter von Baumaschinen nicht pfandberechtigt ist, ist es meiner Meinung nach etwas weit hergeholt, dass eine Firma fürs blosse auf die Strasse heben des Krans auf unser Grunstück ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen kann.
Wir sind 4 Bauherrschaften mit 4 freistehenden Häusern auf 4 verschiedenen Parzellen. Der Kran stand nicht mal auf unserer Parzelle. Wie könnte da ein Bauhandwerkerpfandrecht begründet werden? Die Firma hat nach telefonischer Auskunft keinen Werkvertrag mit dem Baumeister, dies sei alles nur mündlich abgemacht worden.
Ist jemand baurechtlich versiert genug um uns hier Auskunft geben zu können? Ich persönlich habe den Eindruck dass die Firma mit der Drohung versucht einfach an ihr Geld zu kommen, da sie Ihre Forderung im Konkursverfahren sicher nicht vollumfänglich erfüllt bekommen und die Bauherren in der Regel keine Ahnung haben und sich leicht einschüchtern lassen. Trotzdem möchte ich das Risiko nur eingehen wenn ich mir ziemlich sicher sein kann dass die keine Grundlage für ein Pfandrecht haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
MarcSue