Bauhandwerkerpfandrecht

Hoi zäme, wenn das Handwerkerpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird, haftet in erster Priorität der Liegenschaftsbesitzer, das Eintreiben der Gelder beim GU ist dann der sekundäre Schritt und natürlich schwierig. Wenn ich die vorgehenden Beiträge so halbwegs begriffen habe, dann existiert eine "Karenzfrist" von drei Monaten, in welcher die Lieferanten und Sublieferanten und SubSublieferanten ihre Anliegen mittels Handwerkerpfandrecht beim Grundbuch anzeigen können - rein rechnerisch dürfte der Kaufpreis erst nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten zu 100% bezahlt werden, was den GU kaum freuen dürfte - ich hatte diesen Fall auch schon einmal erlebt, wo der Baumeister den Kieslieferanten (im Aargau) nicht bezahlt hatte und wir zu kämpfen hatten, um die Eintragung des Handwerkerpfandrechts zu vermeiden. Am besten wäre es, vernünftige Beträge zurück zu behalten, bis die Gefahr vorüber ist - also auch bezüglich Garantiefälle.

VG, budweiser

 
Hoi zäme, wenn das Handwerkerpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird, haftet in erster Priorität der Liegenschaftsbesitzer, das Eintreiben der Gelder beim GU ist dann der sekundäre Schritt und natürlich schwierig. Wenn ich die vorgehenden Beiträge so halbwegs begriffen habe, dann existiert eine "Karenzfrist" von drei Monaten, in welcher die Lieferanten und Sublieferanten und SubSublieferanten ihre Anliegen mittels Handwerkerpfandrecht beim Grundbuch anzeigen können - rein rechnerisch dürfte der Kaufpreis erst nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten zu 100% bezahlt werden, was den GU kaum freuen dürfte - ich hatte diesen Fall auch schon einmal erlebt, wo der Baumeister den Kieslieferanten (im Aargau) nicht bezahlt hatte und wir zu kämpfen hatten, um die Eintragung des Handwerkerpfandrechts zu vermeiden. Am besten wäre es, vernünftige Beträge zurück zu behalten, bis die Gefahr vorüber ist - also auch bezüglich Garantiefälle.

VG, budweiser
Genau so ist es....... Beim Bezahlen des ganzen Preises bist du nie sicher, ob nicht doch noch ein Handwerkerpfandrecht eingetragen wird. Wenn dann der GU (resp. Verkäufer) pleite geht, hat man die "Arschkarte" gezogen.... und darf doppelt blechen.......

Eigentlich müsste von von jedem GU Einblick in seine Bilanzen verlangen....... ich gehe jedoch davon aus, dass viele GU nicht so rosig dastehen - sind sie doch meist nur (bilanztechnisch gesehen) "Durchlauferhitzer": Das Geld geht ja wieder direkt raus; entweder als Löhne beim GU oder zu den Handwerkern (Dritte).

Na ja. Ich würde im Falle der hier gestellten Konstellation (sogar noch 1 Station mehr) ganz sicher nicht alles bezahlen - wenigstens nicht ohne Garantien seitens Verkäufer!

Martin

 
Erstmal danke für die Antworten. Es ist bei uns so, dass die Verkäuferin (Immofirma) später auch die Verwaltung für die Überbauung macht und somit auch interessiert ist, dass allfällige Eintragungen gelöscht werden. Worst Case wäre natürlich, wenn die Firma hops geht... dies glaube ich aber eher nicht (gemäss unseren Abklärungen hat die einen sehr guten finanz. Background).

Dass unser Kaufvertrag eine Eintragung nicht verhindern kann, ist soweit klar. In diesem Vertrag steht aber ausdrücklich, dass allfällige Eintragungen durch die Verkäuferin (Immofirma) gelöscht werden. Dies ist ja schliesslich ein Vertragsbestandteil, welcher seitens Verkäuferin erfüllt werden muss. Somit geht uns doch das ev. eingetragene Pfandrecht nichts an, resp. wir können dann auf die Verkäuferin verweisen - oder? (Vorausgesetzt, dass diese solvent bleibt)

Grüssle

 
Hallo

Verkäuferin (Immofirma) gelöscht werden
schaue darauf, dass im Vertrag nicht 'gelöscht' steht, sondern ' von der Verkäuferin übernommen / abgegolten wird. Denn löschen kann die Verköuferin kein Pfandrecht, übernehmen/abgelten aber schon.

Damit bist du auf der sicheren Seite, soweit es so eine im Leben überhaupt gibt!

Gruss

Till

 
Somit geht uns doch das ev. eingetragene Pfandrecht nichts an -

dem ist natürlich nicht so, aber wie der Fall der streng und arg geprüften "Flora" aufzeigt, ist es in der Schweiz praktisch unmöglich, sich gegen das Handwerkerpfandrecht wirkungsvoll zu schützen. Wenn ihr einen Vertrag unterzeichnen werdet, dann setzt diesen Passus so gut wie es geht ein, etwa im Sinn: Allfällig zur Anwendung gebrachte Handwerkerpfandrechte werden vom Käufer beim Verkäufer und bei all seinen rechtlichen Nachfolgern umgehend mit einer Vertragsstrafe von 20% eingetrieben - oder so - bin kein Jurist, aber wenn du ein gutes Gefühl hast und alles stimmt, dann muss man nicht gerade den Teufel an die Wand malen. Aber im Sinn der Beiträge von Maureen und Pfälzer würde ich den Weg der "Zahlungsrückbehalte" so gut wie möglich anwenden. Viel Glück, bud

 
Hallo zusammen

sehr interessantes Thema. Mir ist eines noch nicht ganz klar.

Wie kann ich mein Risiko am besten minimieren ?

Wie habt ihrs gemacht ?

Grüsse moudi

 
Hello Zusammen.

Ich möchte zum vorher schon viel diskutierten Thema, wenn auch etwas spät, noch eine Ergänzung anbringen. Da ich momentan selber von einem Konkursfall einer meiner Handwerker betroffen bin, habe ich einwenig recherchiert und mich in das Thema eingelesen. Es gibt hier anscheinend doch noch Nuancen die beachtet werden müssen, es können nicht per se alle Zulieferanten eine Pfandrechtseintragung im Grundbuch vornehmen lassen. Es gibt zum einen eine Frist zum andern eine Definition wer eine Pfandrechtsberechtigt ist. Im Falle von Sandy scheint es tatsächlich so zu sein dass der Beton & Kies Lieferant eine Pfandrechts Eintragung im Grundbuch vornehmen kann.

Ich bin auf folgende gute Zusammenfassung einer Anwaltskanzlei gestossen, die nach meiner Meinung, das Pfandrecht sehr gut beschreibt.

http://www.duribonin.ch/docs/01Bauhandw280805.pdf

Grüsse Giuseppe

 

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