Bauhandwerkerpfandrecht

@sandy

warum denn nicht? kann ich jetzt überhaupt nicht verstehen! männer können wirklich schwierig sein! ;-))))

spass bei seite; wünsche euch zumindest viel glück und dass sich alles zu euren gunsten regeln wird!

 
ich finde, die Höhe sollte man limitieren, nicht die Tiefe. Je tiefer der Betrag, umso besser für den Bauherrn, welcher doppelt bezahlen muss..
Mit Tiefe meinte ich die Verschachtelungs-Tiefe der beauftragten Handwerker, in der Industrie würde man dem Fertigungstiefe sagen.
Die Betragshöhe kann man nicht limitieren, der Baumeister alleine macht bei unserem Bau ja schon ca. 25% aus.

 
aha. ja, das würde ich auch begrüssen..

nun, wir hoffen, es sind noch genügend Aktiven da, damit wir mit höchstens einem blauen Auge davon kommen.. /emoticons/default_additional/65.gif immerhin wird unser Anliegen im 1. Rang behandelt..

 
Hallo

Das verkaufte, aber noch nicht (ganz) bezahlte Auto dann einfach wieder abzuholen, wäre dann Diebstahl! Die Handwerker mit ihrem Bauhandwerker-Pfandrecht werden vom Gesetz gegenüber dem freien Handel ungerechterweise bevorzugt. Wenn ich aus meiner Firma einem Kunden in Schieflage Material liefere, hätte ich keine rechtliche Möglichkeit, dieses vor einem Konkurs wieder zurückzuholen, dies gehört zum Unternehmer-Risiko. Nicht mal der Kunde dürfte mir dieses Material wieder zurückschieben, das wäre ein Konkursdelikt, Gläubigerbevorzugung.

Man sagt nicht zu Unrecht - Handwerker haben goldenen Boden!

Gruss

Till
Hallo Till,
Du vermischst da etwas... Autoabzahlungsverträge beinhalten die Sicherstellung der Mobilie (Auto) und es wird auch so praktiziert. Wenn Du vom Kunden - welcher nicht zahlt und (noch) nicht im Konkursverfahren ist - die Ware wieder zurückholst, so kannst Du das! Wenn das Konkursverfahren jedoch schon läuft, dann geht das natürlich nicht - da hast Du recht! (Und dies hat mich als Grossist auch schon oft genervt!/emoticons/default_mad.png)

Wie ich ja schon geschrieben habe, hat der Handwerker für geleistete Arbeit und Material am Bau aber diese Möglichkeit nicht (Immobilie). Und genau dafür ist das Bauhandwerkerpfand.

Wie Raycecile schreibt, wäre es heute Zeit, die Tiefe zu beschränken damit nicht jeder Zulieferer diese Möglichkeit ausnutzen kann.

Grüssle

 
@Arcuos

Ich gehe mit Dir nicht überein, dass eine reine Materiallieferung nicht als Pfandrecht eingetragen werden kann. Denn darum gehts ja; die "Beton- oder Armierungseisen-Firma" hat ihr Material nicht bezahlt bekommen, deshalb macht sie von diesem Recht Gebrauch. Die Arbeit um dieses Material zu verbauen hat ja ein anderer geleistet.
Wir hatten in Geschäft so einen Fall (als Zulieferer, welcher aber auch Arbeit zur Unterstützung des ausführenden Handwerkers geleistet hat). Wenn wir nicht hätten nachweisen können, dass wir mindestens 20 Std. am Bau gewerkelt haben, dann hätten wir das Bauhandwerkerpfand NICHT eintragen lassen können! Daher macht mich Deine Aussage etwas stutzig, dass ein "reiner Zulieferer", welcher nur Beton geliefert hat (und anscheinend KEINE Arbeit geleistet hat oder weniger als 20 Std.) überhaupt ein Bauhandwerkerpfand einrichten kann.../emoticons/default_confused.png/emoticons/default_eek.png

Man kann sich aber vor solchen Dingen schützen - nicht im Vertrag mit dem Bauführer, aber mit der Art der Zahlung. Man kann z.B. den GU verpflichten die Rechnungen zur direkten Zahlung an den ausführenden Handwerker der Bank einzureichen. So hat man zumindest die Gewähr, dass nur die Sachen bezahlt werden, die den eignen Bau betreffen (und er GU die Zahlungen nicht für ein vorangegangenes Projekt benutzt oder "Löcher stopft")!/emoticons/default_wink.png
Ja, genau das haben wir gemacht. Und trotzdem haben wir nun das Pfandrecht. Geht also nicht, weil alle Handwerker ihr Geld von uns bekommen haben, aber der eine diesen Betrag nicht zur Begleichung der Materialkosten an die "Beton-Firma" gebraucht, sondern was-weiss-ich damit gemacht hat. Zwischen uns und den Material-liefernden Firmen bestehen ja keine Verträge.

Das läuft ja über den GU/Baumeister etc. Ich möchte nochmals betonen, dass man sich in keinster Weise gegen das Bauhandwerkerpfandrecht schützen kann und nochmals erwähnen, dass dies ein BUNDESrecht ist. Man könnte gar einen Vertrag mit der Material-liefernden Firma machen, dass die - sollte das Material nicht bezahlt werden - nicht von diesem Recht Gebrauch machen. Dieser Vertrag wäre vor Gericht nichtig! Weil: das BUNDESrecht kommt VOR dem VERTRAGSrecht.
Sorry, aber "genau dies" habt Ihr eben NICHT gemacht - sonst wäre der Betonlieferant von Euch/Bank direkt bezahlt worden!
Grüssle & alles Gute in diesem Fall!

 
Sorry, aber "genau dies" habt Ihr eben NICHT gemacht - sonst wäre der Betonlieferant von Euch/Bank direkt bezahlt worden!
Das kann schon sein, Bank des GU zahlt den Baumeister direkt, dieser bezahlt aber die Betonlieferung nicht... aber das steht im Wiederspruch zu den 20h, wobei man argumentieren könnte dass der Beton ja auch hergestellt werden musste (im Sinne eines Werkvertrags, spitzfindig...).
 
Hallo

Autoabzahlungsverträge beinhalten die Sicherstellung der Mobilie (Auto) und es wird auch so praktiziert
schon wieder nicht ganz:), ich hatte da in der Klientschaft einen Fall, der verkaufte privat sein Fahrzeug auf Abzahlung und machte im Vertrag einen 'Eigentumsvorbehalt'. Zwischendurch klingelte das Betreibungsamt beim Käufer und pfändete das Fahrzeug. Ich machte für den Klienten eine Gerichtseingabe und verwies auf den Vorbehalt. Der Richter wies die Eingabe ab, die Pfändung wurde vollzogen, das Fahrzeug und das ausstehende Geld sind weg. Der Richter argumentierte, mit Uebergabe des Fahrzeuges gehe dieses in Besitz des Käufers über und Besitz könne gepfändet (entzogen) werden. Eigentum sei juristisch nicht dasselbe, wie Besitz.

Daraus zu folgern, die 'Sicherstellung der Mobilie (Auto)' wäre somit nicht legal!

Gruss

Till

 
Hallo

schon wieder nicht ganz:),
...genau!/emoticons/default_biggrin.png
ich hatte da in der Klientschaft einen Fall, der verkaufte privat sein Fahrzeug auf Abzahlung und machte im Vertrag einen 'Eigentumsvorbehalt'. Zwischendurch klingelte das Betreibungsamt beim Käufer und pfändete das Fahrzeug....
So geschildert hast Du natürlich Recht... darum habe ich ja gesagt, dass "wenn Du vom Kunden - welcher nicht zahlt und (noch) nicht im Konkursverfahren ist - die Ware wieder zurückholst, so kannst Du das!/emoticons/default_wink.png
Grüssle

 
@Arcuos

Natürlich haben wir das gemacht!

DU schreibst: Man kann den GU verpflichten, die Rechnungen zur direkten Zahlung an den ausführenden Handwerker der Bank einzureichen.

Also: Der GU hat die Rechnung für den Handwerker direkt per Bank begleichen lassen. Die Bank hat die Rechnung des Handwerkers direkt bezahlt. NUR hat der Handwerker seinen Materiallieferanten NICHT bezahlt. In diesem Fall bei uns eben den Beton..

und ja, reycecile: der Beton musste hergestellt werden..

 
@Arcuos

Natürlich haben wir das gemacht!

DU schreibst: Man kann den GU verpflichten, die Rechnungen zur direkten Zahlung an den ausführenden Handwerker der Bank einzureichen.

Also: Der GU hat die Rechnung für den Handwerker direkt per Bank begleichen lassen. Die Bank hat die Rechnung des Handwerkers direkt bezahlt. NUR hat der Handwerker seinen Materiallieferanten NICHT bezahlt. In diesem Fall bei uns eben den Beton...
Nein, dies hatte ich anders geschrieben/gemeint: Der GU sendet alle die Dich betreffenden Rechnungen direkt an Deine Bank. Man kann sogar die Bank verpflichten, erst nach Gegenzeichnung des Kunden die jeweiligen Rechnungen zu bezahlen...Das heisst also, dass Euer GU Eure Bank die Rechnung vom Betonlieferant einsenden hätte müssen und die Bank Euch diesen Zahlungsauftrag zur Visierung hätte vorlegen müssen. Erst dann würde Die Bank die Rechnung zahlen (also nicht über irgend ein GU-Konto sondern direkt an den Rechnungssteller). Dies bedingt natürlich auch einen guten Bauleiter, welcher auch Buch führt was wann für wer auf den Platz geliefert wird.../emoticons/default_wink.png

Man könnte hier noch lange über die "Wenns" und "hätte müssen" usw. diskutieren - am Schluss ist man immer schlauer! Auch ich hatte diesbezüglich geschäftlich schon meine Erfahrungen machen müssen (nicht unbedingt positive!/emoticons/default_mad.png)... man lernt ja schliesslich immer etwas dazu.../emoticons/default_ohmy.png

Die Pauschalausage, dass es nichts gäbe, ein Bauhandwerkerpfand zu verhindern ist aber so nicht ganz richtig...

Es tut mir leid für Euch und ich hoffe ihr findet eine gehbare Lösung!

Grüssle

PS. Die Herstellungskosten für Baumaterial ist KEINE Arbeit "am Bau" (z.B. Betonherstellung) und kann auch nicht als Bauhandwerkerpfand eingereicht werden. Das Betongiessen auf dem Bau wäre jedoch eine Arbeit "am Bau" und könnte - sofern von der gleichen Firma ausgeführt und mit min. 20 Mannstunden verrechnet - als Bauhandwerkerpfand eingetragen werden...

 
Ich les da immer fleissig mit, kann materiell nichts beitragen, aber möchte dir Sandy einfach ganz fest wünschen, dass ihr da noch irgendwie eine gute Lösung finden könnt und euch nicht ruiniert mit so ner dummen Sache. Viel Glück trotz allem! Lieben Gruss Susu

 
PS. Die Herstellungskosten für Baumaterial ist KEINE Arbeit "am Bau" (z.B. Betonherstellung) und kann auch nicht als Bauhandwerkerpfand eingereicht werden. Das Betongiessen auf dem Bau wäre jedoch eine Arbeit "am Bau" und könnte - sofern von der gleichen Firma ausgeführt und mit min. 20 Mannstunden verrechnet - als Bauhandwerkerpfand eingetragen werden...
Dazu müsste man näheres über die Betonlieferung wissen, Rohbau oder Unterlagsboden etc.
Grundsätzlich ist der Grundpfandeintrag nur mal ein Vorbehalt des Handwerkbetriebs, damit fliesst noch kein Geld.

 
Hallo

Grundpfandeintrag nur mal ein Vorbehalt des Handwerkbetriebs, damit fliesst noch kein Geld.
ist ganz leicht schöngeredet! Es ist nur eine Frage der Zeit, wann Geld zu fliessen hat, es sei denn, findest einen Richter, der das Pfand wieder löscht. Ansonsten wird das 'Pfand' bei Nichtbezahlung verwertet und damit wärst du um ein Haus weniger.

Gruss

Till

 
Es ist schon so, wir können noch lange darüber "schtürme".

Der GU hat nie eine Rechnung vom Betonlieferanten bekommen, weil dieser direkt mit dem Baumeister in Verbindung stand. Der Baumeister hat das Material bestellt und war für die bezahlung der Rechnung verantwortlich. Der Baumeister hat uns seine Arbeit und die Kosten für den Beton in Rechnung gestellt. Mit der von uns erhaltenen Summe (wo ja der Betrag für den Beton enthalten war) hat er aber den Beton nicht bezahlt, sondern x-was gemacht..

Und es ist so (ihr könnt euch bei Anwälten und dem Gericht erkundigen): Gegen das Bauhandwerkerpfandrecht kann sich niemand schützen. Es ist ein Bundesrecht!

So, damit beende ich hiermit meine Postings zu diesem Thema. Ich mag mich nicht immer rechtfertigen. Von unserer Seite her ist alles korrekt abgelaufen. Leider haben wir im Voraus nicht gewusst, was der Baumeister für ein "toller" Kerl ist. Ich hoffe, für uns und alle anderen, welche jemals mit sowas zu tun haben müssen, dass es glimpflich ausgeht.

Byebye

 
@Sandy, es hat nie jemand behauptet ihr hättet was falsch gemacht, wir diskutieren ja über den Sinn dieses Pfandrechts, es ist defintiv so dass es in der Tiefe begrenzt werden muss.

Denn wenn der Autoteilezulieferer von der Garage nicht bezahlt wird, wird auch nicht dein Auto beschlagnahmt.

Diesbezüglich ist das Gesetz veraltet und überholt, nur wer hat die politische Macht im Parlament eine Modernisierung zu stemmen...

 
hallo

nur mal eine frage, weil es das bei uns in österreich nicht gibt:

nützt es gar nichts, wenn ich nachweisen kann, dass ich den betrag an den bu überwiesen hab? das ich meinem teil der zahlungsverpflichtung nachgekommen bin?

sandy:dir wünsch ich das allerbeste...und ich hoff es kommt gut für euch.

lg tal

 
hallo

nur mal eine frage, weil es das bei uns in österreich nicht gibt:

nützt es gar nichts, wenn ich nachweisen kann, dass ich den betrag an den bu überwiesen hab? das ich meinem teil der zahlungsverpflichtung nachgekommen bin?

lg tal
Nein, das nützt rein gar nichts.......

Martin

 
jo bist du narrisch..../emoticons/default_eek.png

das ist bei euch in der schweiz aber ganz hart geregelt.....

bei uns gibt es das nicht, hier kann man als handwerker nur ein inkassobüro beauftragen...

so sehr ich die schweiz liebe .... aber da bin ich echt froh, dass mein mann zu mir nach österreich gezogen ist.

lg tal

 
Naja, ich habs ja angekündigt wegem dem Bauhandwerkerpfandrecht, es ist nun mal so, dass dieses Institut in der Schweiz so eingerichtet wurde, halt auch mit den mittelbaren und unmittelbaren Baugläubigern /emoticons/default_ohmy.png

Eine Änderung wurde abgelehnt, das Doppelzahlungsrisiko bleibt... übrigens "Bundesrecht" ähm... es steht im ZGB, also für jeden nachlesbar, ich denke so ein Teil hatte jeder schon mal im Laufe seiner Ausbildung in der Hand...

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht...

Aber sich hier die Köpfe deswegen einzuschlagen nützt gar nichts. Eine reine Materiallieferung kann eingetragen werden, sogar Frischbeton wurde vom BGer bejaht, und auch anderweitige speziell angefertigte Sachen können eingetragen werden, da sie nicht einfach auf die nächste Baustelle verfrachtet werden können (Z.B. Betondeckenelemente)... ansonsten braucht es immer eine Arbeitsleistung mit dazu, wie gross die Leistung der Arbeit sein muss, ist nirgends bestimmt...

 
...soweit alles klar.

Im speziellen würde mich aber noch folgende Situation interessieren: Wir kaufen unsere Eigentumswohnung bei einer Immobilienverwaltungsfirma, welcher einen GU zum Bau der Liegenschaft beauftragt hat. Wir sind also nicht direkt die Bauherren sondern die Immofirma. In unserem Kaufvertrag mit dieser steht, dass bei Übergabe sämtliche ev. eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechte gelöscht sind/werden...

Wie verhält es sich da? Kann ich somit ganz unbekümmert den Kaufpreis (ca. 4/5) als Restzahlung bei Eigentumsübertragung überweisen und wäre damit quasi "auf der sicheren Seite", da ich ja das Objekt gemäss unserem Kaufvertrag mit dem Bauherrschaft (Immofirma) übernehme?

Soll heissen, dass dann - auch bei späterer Eintragung eines Bauhandwerkerpfands - die Immofirma dafür haftet... oder wie sieht es da aus?

Danke & Grüssle

 

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