Bauhandwerkerpfandrecht - Hilfe

monistu

New member
15. Okt. 2013
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Hallo zusammen,

ich bin ganz neu in diesem Forum. Wir haben letztes Jahr ein Haus im schönen Kanton Aargau gebaut und haben noch die ein oder andere Nachwirkung zu spüren bekommen.

Ein Handwerker hat massiv gepfuscht, hat uns etwas verkauft, das er gar nicht kann ("jaja, das habe ich auch schon gemacht"), am Ende war alles schlimmer als vorher. Er weigert sich, die Mängel auszubessern, dadurch haben wir jetzt Mehrkosten von rund 13'000.- CHF, welche wir selber bezahlen müssen. Er hat den Fehler eingesehen und uns schriftlich bestätigt, 50% der Kosten zu übernehmen (obwohl ja 100% das einzig richtige wäre), bevor er wusste, wie gross der Schaden war.

Eine Rechnung ist noch offen von ihm (letzte Teilrechnung) in der Höhe von 4500.- CHF, darauf hat er nun das prov. Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Der Richter hat uns bei der Vorverhandlung gesagt, dass eine Expertise gemacht werden muss, welche schnell mal gleich viel kosten wird, wie der ausstehende Betrag. Zu einer Einigung sind wir nicht gekommen, da beide Seiten nicht nachgeben wollten, wir haben schliesslich auch diese Mehrkosten von 13'000.-, welche eigentlich auf das Konto des Handwerkers gehen sollten. Vor Gericht hat er übrigens nichts mehr gewusst von diesen 50%... darauf angesprochen meinte er dann, ja er habe das schon gesagt, habe aber gemeint, die Schadenssumme wäre viel kleiner (2000.-), sonst hätte er nicht eingewilligt.

Anfangs Monat hat der Handwerker nun die definitive Klage eingereicht, jetzt muss er noch einen Vorschuss bezahlen, das wird er wohl am Ende auch definitiv tun. Bis jetzt ist er ohne Anwalt unterwegs, war auch vor Gericht sehr unvorbereitet.

Wir wissen jetzt wirklich nicht, wie weiter; ein Anwalt kostet auch nicht gerade wenig, aber wir haben auch absolut keine Lust / keine Zeit für eine Gerichtsverhandlung.

Was wäre denn, wenn wir z.B. einfach nicht vor Gericht erscheinen, dann wird das Pfandrecht definitiv eingetragen, oder wie sieht es aus?

Was hätte das für Folgen für uns? Müssen wir dann die 4500.- CHF trotzdem bezahlen, oder was geschieht genau mit diesem Betrag?

Zu was würdet ihr uns raten? Wäre es die beste Lösung, wenn wir die offene Rechnung bezahlen, und anschliessend die 13'000.- via Betreibung von ihm zurückverlangen? Auch dieser Weg ist wohl schwierig, der Handwerker plant nämlich, demnächst auszuwandern...

Ehrlich gesagt, haben wir es satt, dass der Mensch uns über das Ohr gehauen hat (Arbeiten ausgeführt hat, mit denen er sich nicht auskennt), und jetzt sollen wir blechen.

Was meint ihr dazu? Danke für euren ehrlichen Rückmeldungen,

Grüsse

Moni

 
Hallo,

einfach nicht vor Gericht erscheinen ist ganz sicher eine der schlechtesten Varianten, dann wird sicher gegen dich entschieden.

Du hast die folgenden Möglichkeiten:

- Du einigst dich mit dem Handwerker, aber das scheint ja inzwischen ausgeschlossen

- Du gibst auf, d.h. du zahlst alles was er will und verzichtest ausserdem auf die 13,000.- Das klingt schlecht, spart aber immerhin Anwaltskosten, Gutachter, Zeit und Nerven.

- Du nimmst dir einen guten Anwalt

ich persönlich würde zumindest mal bei einem Anwalt anfragen. Der erste Termin sollte nicht so viel kosten, und zumindest eine grobe Einschätzung der Lage sollte da schon bei raus kommen.

Gruss

 
Die Sache sieht ja nicht schlecht für dich aus. Inwiefern ist dokumentiert, dass dieser Handwerker gesagt hat, dass er 50% der Mehrkosten übernimmt? Schon nur die Dokumentation seiner Aussage anlässich des Einigungsversuchs wäre ja sinnvoll.

Du hast zudem gesagt, dass dieser Handwerker schlecht vorbereitet war: Nutze das doch! Nimm dir einen Anwalt und kämpfe - ich denke kaum, dass du verlieren wirst, wenn die Mängel sich belegen lassen. Ein Vorgespräch mit einem Anwalt wäre hier sicher nicht verkehrt.

Einfach nicht vor Gericht erscheinen ist die allerschlechteste Lösung: Du wirst da sicher entsprechend verlieren.... und zwar doppelt. Mit ziemlicher Sicherheit darfst du dann Gerichtskkosten und Parteienentschädigung (des Handwerkers) zahlen - davon ist also dringend abzuraten!

Bauen kann nun mal Ärger verursachen - und man muss sich einfach (auch wenn es natürlich unangenehm ist) durchbeissen, sogar vor Gericht, wenn es nicht anders geht - und hier geht es offenbar nicht anders.

 
 Inwiefern ist dokumentiert, dass dieser Handwerker gesagt hat, dass er 50% der Mehrkosten übernimmt?
Hallo,

eine solche Dokumentation der 50/50 Abmachung würde ich jetzt auch nicht mehr so unbedingt suchen.

Der Handwerker hat ja schon bestritten, dass es eine solche Einigung gab.

Dann würd ich das auch mal vergessen und die vollen 13.000 fordern. Und sei es nur, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken, indem man dem Handwerker klar macht, dass er auch so einiges zu verlieren hat.

Im Übrigen: wenn es wirklich allein der Fehler des Handwerkers war, ist nicht einzusehen, warum er nur die Hälfte davon zahlen soll.

Viele Leute werden plötzlich sehr kompromissbereit, sobald auf der Gegenseite ein Anwalt die Schreiben verfasst. Da muss es nichtmal zu teuren Prozessen kommen.

gruss

 
Wer einen Schaden behauptet, muss ihn beweisen. Deshalb die Expertise.

Der Gutachter wird vom Gericht bestellt und ist diesem veranwortlich; man kann selbst auch Gutachten zu den Akten geben aber das sind Parteigutachten und die werden entsprechend gewürdigt.

Indirekte Schäden "weil die Werkstatt das Auto nicht zum Termin repariert hat, habe ich meinen Flug verpasst" werden nicht gedeckt. Ausserdem hat man Schadenminderungspflicht, d.h. man muss alles zumutbare unternehmen, um den Schaden zu begrenzen, sobald er erkennbar wird. Man kann also nicht die geplatzte Wasserleitung übers Wochenende weiterrinnen lassen in der Absicht, sich dann auch noch neuen Parkett verlegen zu lassen.

Ansonst gilt, wer schreibt der bleibt - was soll der arme Richter denn machen, wenn zwei sich streiten und keiner etwas Schriftliches hat.

"Er hat den Fehler eingesehen und uns schriftlich bestätigt, 50% der Kosten zu übernehmen (obwohl ja 100% das einzig richtige wäre), bevor er wusste, wie gross der Schaden war."

Da kommt halt sehr draufan, was da steht.

Üblicherweise nimmt man die Arbeit nicht ab, sondern macht eine detaillierte schriftliche Mängelrüge mit Dokumentation und Nachbesserungsfrist. Erst wenn die Nachbesserung gescheitert ist, kann man über Kostenminderung reden, denn im Vertrag steht nicht "halbe Arbeit für halbes Geld".

Wenn der Handwerker bestreitet, dass die Arbeit mangelhaft sei, dann kann es ein Fall für Experten werden. Es gibt leider Pfuscher, es gibt aber auch Bauherren, die aus jedem Mückenfurz ein Drama machen und gleich die Rechnung halbieren wollen.

Der Handwerker muss den Bauherrn darauf aufmerksam machen, wenn er die Arbeit nicht wie vorgesehen machen kann, weil Umstände dies verhindern, die er nicht zu verantworten hat.

All diese Probleme werden durch eine professionelle Bauführung vermieden - gibt es bei eurem Neubau keinen Architekten, der damit beauftragt wurde? Das ist nämlich sonst dem sein Bier, denn dafür kriegt er Honorar.

Ich vermute auch, dass der Handwerker keine oder schlechte Ausführungspläne bekommen hat, sondern einfach "Mach mal". Das wären aber bauseitig zu erbringende Leistungen, d.h. der Bauherr ist da ebenfalls in der Pflicht.

 
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