Hallo zusammen,
ich bin ganz neu in diesem Forum. Wir haben letztes Jahr ein Haus im schönen Kanton Aargau gebaut und haben noch die ein oder andere Nachwirkung zu spüren bekommen.
Ein Handwerker hat massiv gepfuscht, hat uns etwas verkauft, das er gar nicht kann ("jaja, das habe ich auch schon gemacht"), am Ende war alles schlimmer als vorher. Er weigert sich, die Mängel auszubessern, dadurch haben wir jetzt Mehrkosten von rund 13'000.- CHF, welche wir selber bezahlen müssen. Er hat den Fehler eingesehen und uns schriftlich bestätigt, 50% der Kosten zu übernehmen (obwohl ja 100% das einzig richtige wäre), bevor er wusste, wie gross der Schaden war.
Eine Rechnung ist noch offen von ihm (letzte Teilrechnung) in der Höhe von 4500.- CHF, darauf hat er nun das prov. Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Der Richter hat uns bei der Vorverhandlung gesagt, dass eine Expertise gemacht werden muss, welche schnell mal gleich viel kosten wird, wie der ausstehende Betrag. Zu einer Einigung sind wir nicht gekommen, da beide Seiten nicht nachgeben wollten, wir haben schliesslich auch diese Mehrkosten von 13'000.-, welche eigentlich auf das Konto des Handwerkers gehen sollten. Vor Gericht hat er übrigens nichts mehr gewusst von diesen 50%... darauf angesprochen meinte er dann, ja er habe das schon gesagt, habe aber gemeint, die Schadenssumme wäre viel kleiner (2000.-), sonst hätte er nicht eingewilligt.
Anfangs Monat hat der Handwerker nun die definitive Klage eingereicht, jetzt muss er noch einen Vorschuss bezahlen, das wird er wohl am Ende auch definitiv tun. Bis jetzt ist er ohne Anwalt unterwegs, war auch vor Gericht sehr unvorbereitet.
Wir wissen jetzt wirklich nicht, wie weiter; ein Anwalt kostet auch nicht gerade wenig, aber wir haben auch absolut keine Lust / keine Zeit für eine Gerichtsverhandlung.
Was wäre denn, wenn wir z.B. einfach nicht vor Gericht erscheinen, dann wird das Pfandrecht definitiv eingetragen, oder wie sieht es aus?
Was hätte das für Folgen für uns? Müssen wir dann die 4500.- CHF trotzdem bezahlen, oder was geschieht genau mit diesem Betrag?
Zu was würdet ihr uns raten? Wäre es die beste Lösung, wenn wir die offene Rechnung bezahlen, und anschliessend die 13'000.- via Betreibung von ihm zurückverlangen? Auch dieser Weg ist wohl schwierig, der Handwerker plant nämlich, demnächst auszuwandern...
Ehrlich gesagt, haben wir es satt, dass der Mensch uns über das Ohr gehauen hat (Arbeiten ausgeführt hat, mit denen er sich nicht auskennt), und jetzt sollen wir blechen.
Was meint ihr dazu? Danke für euren ehrlichen Rückmeldungen,
Grüsse
Moni
ich bin ganz neu in diesem Forum. Wir haben letztes Jahr ein Haus im schönen Kanton Aargau gebaut und haben noch die ein oder andere Nachwirkung zu spüren bekommen.
Ein Handwerker hat massiv gepfuscht, hat uns etwas verkauft, das er gar nicht kann ("jaja, das habe ich auch schon gemacht"), am Ende war alles schlimmer als vorher. Er weigert sich, die Mängel auszubessern, dadurch haben wir jetzt Mehrkosten von rund 13'000.- CHF, welche wir selber bezahlen müssen. Er hat den Fehler eingesehen und uns schriftlich bestätigt, 50% der Kosten zu übernehmen (obwohl ja 100% das einzig richtige wäre), bevor er wusste, wie gross der Schaden war.
Eine Rechnung ist noch offen von ihm (letzte Teilrechnung) in der Höhe von 4500.- CHF, darauf hat er nun das prov. Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Der Richter hat uns bei der Vorverhandlung gesagt, dass eine Expertise gemacht werden muss, welche schnell mal gleich viel kosten wird, wie der ausstehende Betrag. Zu einer Einigung sind wir nicht gekommen, da beide Seiten nicht nachgeben wollten, wir haben schliesslich auch diese Mehrkosten von 13'000.-, welche eigentlich auf das Konto des Handwerkers gehen sollten. Vor Gericht hat er übrigens nichts mehr gewusst von diesen 50%... darauf angesprochen meinte er dann, ja er habe das schon gesagt, habe aber gemeint, die Schadenssumme wäre viel kleiner (2000.-), sonst hätte er nicht eingewilligt.
Anfangs Monat hat der Handwerker nun die definitive Klage eingereicht, jetzt muss er noch einen Vorschuss bezahlen, das wird er wohl am Ende auch definitiv tun. Bis jetzt ist er ohne Anwalt unterwegs, war auch vor Gericht sehr unvorbereitet.
Wir wissen jetzt wirklich nicht, wie weiter; ein Anwalt kostet auch nicht gerade wenig, aber wir haben auch absolut keine Lust / keine Zeit für eine Gerichtsverhandlung.
Was wäre denn, wenn wir z.B. einfach nicht vor Gericht erscheinen, dann wird das Pfandrecht definitiv eingetragen, oder wie sieht es aus?
Was hätte das für Folgen für uns? Müssen wir dann die 4500.- CHF trotzdem bezahlen, oder was geschieht genau mit diesem Betrag?
Zu was würdet ihr uns raten? Wäre es die beste Lösung, wenn wir die offene Rechnung bezahlen, und anschliessend die 13'000.- via Betreibung von ihm zurückverlangen? Auch dieser Weg ist wohl schwierig, der Handwerker plant nämlich, demnächst auszuwandern...
Ehrlich gesagt, haben wir es satt, dass der Mensch uns über das Ohr gehauen hat (Arbeiten ausgeführt hat, mit denen er sich nicht auskennt), und jetzt sollen wir blechen.
Was meint ihr dazu? Danke für euren ehrlichen Rückmeldungen,
Grüsse
Moni