Bauhandwerkerpfandrecht

Sandy

Mitglied
02. Apr. 2007
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Hallo zäme

Wer weiss Bescheid über das Bauhandwerkerpfandrecht (Kanton Aargau)? Habe in der Such-Maschine nichts darüber gefunden..

Da unser /emoticons/default_additional/129.gif A... von einem /emoticons/default_additional/87.gif Baumeister die Rechnungen für das Material nicht bezahlt hat (wir haben unsere Rechnungen an ihn natürlich immer sofort bezahlt: weiss der Geier was der mit unserem Geld gemacht hat, gopf!/emoticons/default_additional/209.gif), will das Gericht nun auf unser Grundstück ein Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch eintragen einlassen. Wer hat das schon erlebt? Was hat das für Folgen?

Vielen Dank für eure prompten Antworten

Sandy

 
Hallo Sandy

Eine besch.... Situation, die niemand erleben möchte. Zum Glück musste ich bisher keine solchen Erfahrungen machen.

Das Bahandwerkerpfandrecht hat im Prinzip die gleichen Folgen wie jedes andere Pfandrecht. Wenn die Forderung vom Gericht anerkannt und nicht befriedigt wird, hat der Handwerker worst case das Recht, die Verwertung des Pfandes zu verlangen.

So schlimm wird es aber hoffentlich nicht werden. Ich würde als erstes mal dem Baumeister kräftig in den A.... treten. Und wenn das nichts nützt, dann werdet ihr wohl oder übel den Handwerker direkt nocheinmal bezahlen müssen.

Ich hoffe ihr kommt möglichst heil aus der Sache raus!

 
Ein Bauhandwerkerpfandrecht kann nur für Arbeit und Material oder Arbeit alleine eingetragen werden. Damit nur eine Materiallieferung anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Speziell für das Grundstück gemacht oder nachher nicht mehr verwertbar, mir schwebt rum, dass Frischbeton anerkannt wird)

In der momentanen Rechtslage ist es wohl immer noch so, dass sowohl der Unternehmer mit dem ihr einen Vertrag habt als auch der Subunternehmer, der von eurem Unternehmer angestellt wurde und mit dem ihr eigentlich "nichts" zu tun habt, das Recht haben ein Bauhandwerkerpfandrecht einzutragen. Somit besteht eigentlich die Gefahr des Doppelzahlungsrisikos.

Solange er die Frist von 3 Monaten ab Fertigstellung nicht verpasst hat, kann er das Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen. Da ihr nicht einverstanden seid, wird es nicht sofort einfach eingetragen, sondern es wird noch geprüft und es gibt, wenn ich mich richtig erinnere eine Vormerkung im Grundbuch (damit der Pfandanspruch nicht verwirkt), die definitive Eintragung kommt später.

Für die Überprüfung gibt es ein Schnellverfahren, vielfach ist das ein Summarverfahren.

Vielleicht nützt dir das was, fällt mir gerade so auf die Schnelle ein, muss jetzt eben weg...

Tschüss

 
Hoi zäme

Vielen Dank für eure prompte Antwort. Ja, ich denke da kommt noch einiges auf uns zu. Der Bau ist noch nicht zu Ende, das wird in etwa 2 Wochen der Fall sein. Mittlerweile hat mein Mann einen Anwalt, welcher sich auf das Baurecht versteht, eingeschaltet. Ich denke, das ist am besten. Auf alle Fälle sind wir damit überhaupt nicht einverstanden, ist ja klar.

LG Sandy

 
Wenn die Forderung zu Recht besteht werdet ihr nicht viel machen können, da der andere auch sein Geld will. Wenn ich die Geschichte richtig verstehe

 
ja, da hast du recht. das gericht muss prüfen, ob er wirklich echt nicht mehr liquid ist... es gibt annahmen, welche darauf hinweisen, dass er es immer noch ist. bisher ist das ja nicht geschehen, sondern weil er nicht bezahlt hat, wurde vom gläubiger das pfandrecht beantragt. der soll seine finanzen offen legen, bevor irgendjemand irgendetwas eintragen tut. erst recht, bevor wir doppelt bezahlen..

 
ja, da hast du recht. das gericht muss prüfen, ob er wirklich echt nicht mehr liquid ist... es gibt annahmen, welche darauf hinweisen, dass er es immer noch ist. bisher ist das ja nicht geschehen, sondern weil er nicht bezahlt hat, wurde vom gläubiger das pfandrecht beantragt. der soll seine finanzen offen legen, bevor irgendjemand irgendetwas eintragen tut. erst recht, bevor wir doppelt bezahlen..
Hallo Sandy,

mein Beileid, dumme Sache!

eine Frage: baut Ihr mit einem dieser Generalunternehmungen (Hausfactory, etc) oder mit einem "kleinen" ?

Gruss, Klopfenmoser

 
Da der andere (ich nehme an ein Subunternehmer) aber bei euch Arbeit geleistet hat, ist er befugt ein solches Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.

Ist recht kompliziert. Ich glaube wenn ihr diesen Subunternehmer direkt bezahlen würdet, hättet ihr bei eurem Unternehmer ein Minderungsrecht, sofern noch nicht alles bezahlt ist. Sonst müsstet ihr eine Forderung stellen.

Momentan haben wir einfach noch das Doppelzahlungsrisiko des Grundeigentümers, soll ja aber mit der ZGB-Revision abgeändert werden, weil dann die Subunternehmer kein Recht mehr haben ein Bauhandwerkerpfandrecht einzutragen, sondern nur der Unternehmer, der unmittelbar geleistet hat. /emoticons/default_biggrin.png

 
@sandy: Natürlich hast Du grundsätzlich recht. Allerdings ist das eine unabhängig vom anderen. Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt den Handwerker und entfaltet gegebenenfalls nur Wirkung gegenüber Euch. Die andere Geschichte ist die Sache mit dem GU. Je nach Rechtsform wird es nicht ganz einfach, dessen finanzielle Situation so rasch offen zu legen. Ihr müsst ev. den GU betreiben usw.

 
Der andere kann hin wie her ein Bauhandwerkerpfandrecht beantragen /emoticons/default_biggrin.png

 
seufz.. wir bauen mit keinem GU, sondern mit Architekt. Der Baumeister war für die Errichtung des Hauses verantwortlich, sprich Beton + Backsteine, also das Mauerwerk. Den Beton hat er nicht bezahlt bei der entsprechenden Firma. Und diese will jetzt natürlich das Pfandrecht.

Wir werden ihn auch betreiben etc., was auch immer für rechtliche Schritte möglich sind. wie gesagt, es kümmert sich jetzt der Anwalt darum.

sowas muss doch bestraft werden und nicht noch auf uns abgewälzt werden, die sich immer äusserst korrekt verhalten haben. ich geh doch nicht in ein restaurant, lasse es mir schmecken und bezahle auch und wenn der wirt dann konkurs geht, kommen der metzger, der weinhändler etc. und ich soll nochmal bezahlen? wo leben wir denn?? /emoticons/default_additional/77.gif

 
@sandy: Echt beschissen und verfahren die Situation. Handelt es sich denn um eine grössere Firma? Oder einen lokalen "Hinterhofbaumeister"?

 
Es ist so ein Kieswerk-Verbund, also verschiedene Kieswerke, welche sich zu einem Verbund zusammengeschlossen haben

 
ach soo.. /emoticons/default_additional/109.gif ums mit deinen worten auszudrücken: wohl eher ein "hinterhofbaumeister". eine firma, welche in 2. generation besteht (noch).. /emoticons/default_sad.png

 
Das ist eben das Doppelzahlungsrisiko das man hat beim Bau und viele beschäftigen sich nicht mit dem Bauhandwerkerpfandrecht bevor mal was ist...

Vertraglich könnte man das ziemlich gut "ausmerzen", VOR dem Bauen.

Übrigens, die Gesetzeslage wird nun doch nicht geändert, der Subunternehmer behält sein Pfandrecht...

 
Wenigstens ist es "nur" 1 Lieferant. Viel beschissener ist es noch, wenn der GU hochgeht, Dein Geld einkassiert hat, aber sämtliche Handwerker nicht bezahlt hat. Aber das wird Sandy auch nicht wirklich trösten.

 
Ja, es ist schon so, dass man solche sachen vertraglich regeln sollte. Ich dachte, wir hätten das im werkvertrag gemacht und bin nicht sicher, obs jetzt so ist oder nicht.. der anwalt studiert den jetzt..

 
maureen, eben haben wir bescheid vom anwalt gekriegt. auch wenn im werksvertrag eine entsprechende klausel enthalten ist, so hat diese vor gericht keinerlei bestand... man kann sich gegen sowas nicht ausreichend schützen..

 
maureen, eben haben wir bescheid vom anwalt gekriegt. auch wenn im werksvertrag eine entsprechende klausel enthalten ist, so hat diese vor gericht keinerlei bestand... man kann sich gegen sowas nicht ausreichend schützen..
Ich bin froh um dieses Statement.

Nach meinen Erkenntnissen kann man sich effektiv nicht ausreichend gegen ein Handwerkerpfandrecht schützen. Die einzige relativ wirksame Massnahme wäre, die "schwarzen" Schafe (eine Pleite kommt nämlich nicht von heute auf morgen) auch mal so anzufassen, wie es das Recht eigentlich zulassen würde. Leider sind in der Schweiz die Gerichte eher zugunsten der Betrüger und gegen die Opfer. Was da teilweise abgeht, ist abartig: Kunden werden bewusst um ihr Geld geprellt, die Firma in die Pleite gefahren und parallel dazu wird eine (oder mehrere) neue Firma gegründet. Eine Firma gründen darf eben jeder......

Mein Unverständnis richtet sich dann an die Justiz, wenn aufgrund der Fakten klar ist, dass die "Aktiven" der bisherigen Firma "gerettet" werden sollen (Sacheinlage in neue Firma) und parallel dazu die bisherigen Kunden im Regen gelassen werden. Genau dieser Vorfall passiert relativ häufig - und noch keiner dieser "Chefs" hat ein Gefängnis von innen gesehen........ Für mich als Laie sind das ganz einfach Betrüger; ich kann nicht verstehen, dass diese dann weiterhin auf die Leute losgelassen werden - mit dem Segen der Justiz.

Bitte nicht falsch verstehen: Nicht jede Pleite ist betrügerisch. Dennoch gehe ich davon aus, dass im Regelfall klar ist, wenn sich dunkle Wolken am Horizont abzeichnen. Ebenso klar ist es, dass vom Kunden bezahlte Gelder für das Bezahlen von bezogenen Handwerkerleistungen und Materiallieferungen verwendet werden. Ein Missbrauch solcher erhaltenen Gelder ist meines Erachtens - auch wenn juristisch vielleicht nicht - eindeutig Betrug.

Ich drücke euch die Daumen, dass man diesem GU das Handwerk legt - und noch mehr, dass genügend Aktiven zum Verwerten da sind, so dass ihr nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Martin

 

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