@raycecileWie schon mal gesagt, ich hätte die Garage hier ums Eck weitergezogen und damit ne gerade Einfahrt, dort wo ihr jetzt die Garage habt hätte es dann einfach mehr Platz, man weiss ja nie auf einmal kommt ein Oldtimer oder sonst ein spezielles Fahrzeug dazu.
Ausnützung hast Du recht, aber mit den Grenzabständen, der Gebäudeform etc. hatten wir schon bei der ersten Baueingabe grosse Probleme, diese wurde abgelehnt (das ist die willkür der Gemeinden, wir wollten uns nicht gleich mit denen anlegen). Also mussten wir uns kompromissbereit zeigen, damit wenigstens die 2. Eingabe angenommen wird (hat uns übrigens 3 Monate Zeit gekostet).Das stimmt so nicht, da die Garage unterirdisch ist gelten die Grenzabstände nicht, unter der Erde kannst du machen was du willst, das mit der Ausnützung stimmt auch nicht ganz, denn da werden nur Wohnräume gerechnet, die Garage ist Nebenraum und zählt darum nicht.
So ist das Baugesetz bei uns, vielleicht ist es ja bei euch ganz anders...
Werde mir das für das nächste Haus merken. In diesem Projekt ist es schon zu spät. Zudem wird die Planungszeit auch etwas länger. Es ist nun genau ein Jahr und 2 Monate her seit Planungsbeginn, wie du siehst etwas stressig.Die können euch nur wegen der Gebäudeform da euer Haus sehr speziell aussieht, solange ihr die Grenzabstände einhält kann man auch nicht machen.
Bei uns ist es 4m kleiner und 8m grosser Grenzabstand, der grosse betrifft die Hauptwohnrichtung (also bei euch wohl Süden).
Unterirdische Bauten darf man bis knapp an die Grenze und Nebenbauten bis 2m an die Grenze, bei Strassen gilt 4m Abstand.
Leider Nein!/emoticons/default_mad.png Kann ich aber jedem nur empfehlen eine solche in den Vertrag aufzunehmen. Das einzige Druckmittel ist die Restzahlung nach Bauabnahme, kommt dann halt auf ein Sperrkonto und die Anwälte verdienen wieder gut daran.Schade dass es bei euch HAKT (von Haken, nicht hacken), da kann man anscheinend nur frustriert zusehen... habt ihr denn ne Konventionalstrafe im Vertrag vereinbart?