dazu betraff es einem richterlichen Urteil - aber das gibt es ja (noch) nicht und wird es wahrscheinlich (so wie ich das ganze jetzt verstanden habe, habe jetzt aber nicht alles durchgelesen) auch nie geben. Deswegen wird er wohl auf seinen Kosten sitzenbleiben - ausser (wovon ich aber auch nicht ausgehe) wenn der TU die Kosten oder einen Teil davon freiwillig übernimmtMuss nicht der GU die Anwaltskosten übernehmen wenn ihr im Recht seid?
Ist so, die Kosten müssen wir übernehmen, da es zu keinem Gerichtsprozess gekommen ist (wäre dann doch etwas heftig und vor allem langwierig)./emoticons/default_mad.pngdazu betraff es einem richterlichen Urteil - aber das gibt es ja (noch) nicht und wird es wahrscheinlich (so wie ich das ganze jetzt verstanden habe, habe jetzt aber nicht alles durchgelesen) auch nie geben. Deswegen wird er wohl auf seinen Kosten sitzenbleiben - ausser (wovon ich aber auch nicht ausgehe) wenn der TU die Kosten oder einen Teil davon freiwillig übernimmt