Drohung Bauhandwerkerpfandrecht

Ritchie

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15. Mai 2008
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Unsere Unterlagsbodenfirma droht uns mit einem Bauhandwerkerpfandrecht.

Die Story dazu:

Bei der Vergabe dieser Arbeit haben wir dem Unternehmer das Datum für die Arbeit bekanntgegeben. Dummerweise lag das Datum gerade in den Sommerferien. Wir haben uns aber versichern lassen, dass die Firma keine Ferien macht.

Eine Woche vor dem Datum versuchte unser Architekt die Firma zu erreichen um sich zu vergewissern, dass der Termin klappt. Leider kam nur ein Bändli, dass das Geschäft wegen Betriebsferien geschlossen hat /emoticons/default_confused.png:confused:.

Am Montag danach konnte der Unternehmer kontaktiert werden. Er habe gerade keine Zeit. Die Arbeit würde dann am Samstag erledigt. /emoticons/default_mad.png Dies wurde dann auch gemacht, aber mit 2 Wochen Verzug.

Wir gaben ihm dann nachträglich noch den Auftrag den Keller und Garage zu machen (den Preis hatten wir vorher schon abgemacht). Auch da liess er sich seeehr viel Zeit.

Als der Plättlileger seine Arbeit aufgenommen hat, wurde festgestellt, dass der Boden nicht eben ist und teilweise abgeschliffen werden musste. Der Architekt rief den Unternehmer wieder an und sagte er müsse sofort den Boden abschleifen. Keine Zeit. /emoticons/default_mad.png Es wurde dann abgemacht, dass der Plättlileger die Arbeit macht und dem Unternehmer verrechnt. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch erfahren, dass der Unternehmer die Arbeit an ein Subunternehmer weitergegeben hat. Soweit sogut.

Anfang Oktober schrieb er die Rechnung. Unser Architekt schrieb ihm zurück, dass er die Arbeit vom abschleifen abziehen werde. Er schickte einen Brief, den der Unternehmer unterschreiben musste, dass keine Verpflichtungen von Subunternehmer oder anderen Firmen bestehen. Das wurde am 11. November unterschrieben.

Gestern nun hat der Unternehmer dem Architekten gedroht, wenn er das Geld bis Montag nicht auf seinem Konto hat, er das Handwerkerpfandrecht anfordern wird.

Ich finde das eine bodenlose Frechheit (irgendwo habe ich das auch schon gelesen:rolleyes:). Er müsste doch zuerst mal ne Mahnung und einen Zahlungsbefehl schicken bevor er das machen kann, oder?

Ausserdem habe ich ab Datum seiner Unterschrift bis zum 11. Dez. Zeit zu zahlen. Bezahlt haben wir schon am 2.12. nur hat er das Geld halt noch nicht bekommen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich habe vor, ihm einen saftigen eingeschriebenen Brief zu schicken.

Gruss

Ritchie

 
Sali Ritchie,

Gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB kann ein Bauhandwerkerpfandrecht nur eingetragen werden, wenn die dem Pfandrecht zugrundeliegende Forderung vom Eigentümer anerkannt oder aber gerichtlich festgestellt ist. Die Anmeldung für ein solches Pfandrecht kann nur schriftlich erfolgen, und muss von Dir als Grundeigentümer mitunterzeichnet werden.

Falls Du Dich weigerst, die Anmeldung zu unterzeichnen, muss der Handwerker auf Eintragung des Pfandrechts klagen.

Die Androhung des Handwerkers ist somit illusorisch. Er hat es nicht in der Hand, aus eigener Initiative ein solches Pfandrecht zu erwirken.

Gruss

mischa

 
Grundsätzlich muss Dir niemand eine Mahnung schicken! Wer Anstand besitzt, macht Dich aber auf eine verfallene Rechnung höflich aufmerksam.

Ein Zahlungsbefehl oder ein Handwerkerpfandrecht kann ohne Mahnung veranlasst werden. Das Pfandrecht kann ebenso auch ohne Zahlungsbefehl veranlasst werden, es kann auch um eine superprovisorische Eintragung angesucht werden. Dann wird es praktisch ohne weitere Prüfung erst mal eingetragen, damit die Fristen eingehalten werden und erst danach erhalten die Beteiligten die Gelegenheit, sich dazu zu äussern. In diesem Fall besteht dann zwar eine Eintragung, welche jedoch nach Prüfung aller Einwände und Unterlagen, je nachdem definitiv eingetragen wird oder eben nicht. Wird da gegen den Unternehmer entschieden, trägt er alle Kosten!

Ich vermute, dass dies nur eine Drohung des Unternehmers ist, um so schneller an sein Geld zu kommen. Es ist nämlich nicht so einfach, ein Pfandrecht zu bekommen. Lass Dich also nicht einschüchtern, aus meiner Sicht hast Du gute Beweise gegen den Unternehmer und somit gegen eine Eintragung.

 
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich habe vor, ihm einen saftigen eingeschriebenen Brief zu schicken.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, geht es dir nur darum mit eingeschriebenem Brief dem mal deine Meinung zu sagen... Bezahlt hast du ja die Rechnung zwischenzeitlich... Spar dir die 5.50 Porto und konzentriere dich lieber auf die anderen Pendenzen, die noch gemacht werden müssen... Dieser Handwerker ist doch einfach nur ein Pflock... Vergiss ihn.

 
Also wenn ich es richtig verstanden habe, geht es dir nur darum mit eingeschriebenem Brief dem mal deine Meinung zu sagen... Bezahlt hast du ja die Rechnung zwischenzeitlich... Spar dir die 5.50 Porto und konzentriere dich lieber auf die anderen Pendenzen, die noch gemacht werden müssen... Dieser Handwerker ist doch einfach nur ein Pflock... Vergiss ihn.
Wo Du recht hast, da hast Du recht. /emoticons/default_biggrin.png

Ja, es geht mir darum ihm die Meinung zu sagen. Wir haben dauernd auf den lieben Unternehmer warten müssen, X-Telefonate machen müssen bis etwas geht und immer wieder andere Handwerker umdatieren müssen, etc. und er droht uns, wenn wir nicht sofort auf die Bank rennen und einzahlen. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich erst recht die Zahlung hinausgezögert.

Eigentlich müssten wir ihm für unsere Umtriebe auch eine Rechnung schicken.

@Mischa

Vielen Dank für Deine Ausführung. Beruhigt mich, dass da nicht jeder einfach einen Eintrag machen lassen kann.

@Makassar

Irgendwie wiederspricht sich Deine Aussagen mit dem von Mischa.

Gruss

Ritchie

 
Damit es nicht von dir kommt...

Um welche Firma handelt es sich dabei genau? Wie heisst den diese Firma?

 
Damit es nicht von dir kommt...

Um welche Firma handelt es sich dabei genau? Wie heisst den diese Firma?
Hmmmm..... darf ich denn das sagen, ohne dass das Forum Probleme kriegt?

Ansonsten Admin bitte löschen !!

Es handelt sich um die Firma Häseli Unterlagsböden, Wängi

Gruss

Ritchie

 
@Makassar

Irgendwie wiederspricht sich Deine Aussagen mit dem von Mischa.
Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen, ich musste selber leider schon so vorgehen! Ich hab allerdings das Pfandrecht dann auch erhalten, weil es sich wirklich um Bauherren handelte, die nicht zahlen wollten. Auch so kann man günstig bauen!!!

 
Hmmmm..... darf ich denn das sagen, ohne dass das Forum Probleme kriegt?

Ansonsten Admin bitte löschen !!
Hallo Ritchie,
kein Problem! Solange Du hier belegbare Tatsachen postest, kannst Du auch den Namen nennen./emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen, ich musste selber leider schon so vorgehen! Ich hab allerdings das Pfandrecht dann auch erhalten, weil es sich wirklich um Bauherren handelte, die nicht zahlen wollten. Auch so kann man günstig bauen!!!
Makassar hat insofern recht, dass ein Handwerker eine superprovisorische richterliche Anordnung einer Eintragung verlangen kann. Dies führt dann aber nur zu einer Vormerkung im GB.

Die Eintragung eines BHWPR kann grundsätzlich im summarischen Verfahren (Kt. ZH: § 215 Ziff. 36 ZPO) verlangt werden; in einem summarischen Verfahren ist aber auch der Beklagte anzuhören.

Nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzung kann der Richter im sog. Befehlsverfahren (Kt. ZH: §222 Ziff. 3 ZPO) ohne Anhörung der Gegenpartei (§224 ZPO) vorsorgliche Massnahmen verfügen. Das setzt aber voraus, dass der Antragsteller "nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile" glaubhaft machen kann. Ich halte diese letzte Voraussetzung aber nicht für gegeben, da der Handwerker ja eine Zahlungsfrist bis 11. Dezember gesetzt hat. Es wäre m.E. widersprüchlich, wenn er nun am Montag - vor Ablauf der Zahlungsfrist -die Eintragung im Befehlsverfahren zu erwirken versuchen würde. Falls ein Richter eine superprovisorische Massnahme erlässt, setzt er dem Beklagten Frist an, gegen die Anordnung Einsprache zu erheben (§ 224 Abs. 2 ZPO). Tut der Beklagte das, fällt die superprovisorische Anordnung wieder weg und der Richter lädt zu einer "normalen" Gerichtsverhandlung vor (§ 224 Abs. 3 ZPO).

Gruss

mischa

 
Es wäre m.E. widersprüchlich, wenn er nun am Montag - vor Ablauf der Zahlungsfrist -die Eintragung im Befehlsverfahren zu erwirken versuchen würde.
Irgendwie hat er wohl Angst vor der 3-Monatsfrist gekriegt ... selber Schuld, wenn er mit der Rechnungsstellung so lange zuwartet.

 
Das Bauhandwerkerpfandrecht wurde zum Schutz der Unternehmer gesetzlich eingerichtet und ist eine gute Sache. Leider wird es jedoch oft missbraucht, insbesondere dann, wenn sog. Sub-Sub-Unternehmer mit Ihren Rechnungen zum Grundbuchamt gehen, dort das Formular ausfüllen und das so anerkannt wird. Dann kommt die Verfügung vom Gericht, dass eine provisorische Eintrag erfolgt sei. Das sollte einem jedoch nicht zu sehr erschüttern, man erhebt die Einsprache innert 10 Tagen, geht vor Gericht, erklärt die Situation. Wenn alles zu Gunster des Bauherrn und Grundbesitzers spricht entscheidet der Richter zu dessen Gunsten oder die Einsprache wird abgewiesen. Erfolgt die Abweisung, so muss der Unternehmer dann Klage einreichen, zuerst beim Friedensrichter und dann die Sache weiterziehen. Erst in dieser Stufe werden dann die Fakten sehr genau geprüft und nur bei absolut begründetem Sachverhalt erfolgt die def. Eintragung. Es ist ein sehr weiter Weg, in den meisten Fällen kann man sich vorher einigen.

Gerade im Zusammenhang mit den leider vielen Baubetrügern, stehen immer mehr Hausbauer und Bauherren vor einem Konflikt mit der Begleiterscheinung vom Bauhandwerkerpfandrecht.

Eines ist klar, Drohungen sollte man sich nicht gefallen lassen, aber was ich oft erlebe, es wird der Konflikt gesucht, weil man kein Geld mehr hat oder einfach nicht zahlen will... dann muss ein Unternehmer eben den Weg zum Gericht gehen.

Uebrigens gross abmahnen oder Betreibungen versenden ist nicht nötig. Es genügt eine normale Mahnung, dass das gesetzte Zahlungsziel überschritten ist und die provisorische Eintragung vom Bauhandwerkerpfandrecht kann erfolgen. Ueberlegt einmal, im Falle eines hochwertigen Mieterausbaues mit neuem Unterlagsboden und fest eingebrachten Bodenbelag will der Mieter einfach den Unternehmer kostenmässig herunterwürgen, das trotz klarem Werkvertrag, er sucht Mängel wo keine sind... der Handwerker muss dann zurecht gegenüber dem Grundbesitzer und Vermieter seinen Weg gehen und das Bauhandwerkerpfandrecht beantragen. Für den Mieter ist es dann schon etwas peinlich... wenn deswegen der Vermieter auf ihn zukommt...!

Gruss

Bauexperte

 
...Ueberlegt einmal, im Falle eines hochwertigen Mieterausbaues mit neuem Unterlagsboden und fest eingebrachten Bodenbelag will der Mieter einfach den Unternehmer kostenmässig herunterwürgen, das trotz klarem Werkvertrag, er sucht Mängel wo keine sind... der Handwerker muss dann zurecht gegenüber dem Grundbesitzer und Vermieter seinen Weg gehen und das Bauhandwerkerpfandrecht beantragen. Für den Mieter ist es dann schon etwas peinlich... wenn deswegen der Vermieter auf ihn zukommt...!
Hallo Bauexperte,
Du hast es im Grossen und Ganzen sehr schön erklärt... Doch der Abschnitt mit dem Mieter, welcher selbst die Wohnung ausbaut - ja sogar selbst einen neuen Unterlagsboden einbringt, hat mich schon etwas überrascht! Im Normalfall wird wohl der Vermieter diesen Auftrag vergeben und allenfalls dem Mieter in Rechnung stellen, wenn das so vereinbart wurde. Ich habe noch nie gehört, dass ein Mieter selbst Aufträge in diesem Ausmass vergeben darf.... oder hattest Du genau diese Erfahrung gemacht, dass Du so ein Beispiel anführst...?/emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Meine Erfahrungen mit dem Bauhandwerkerpfandrecht sind umfangreich, sei es aus der Sicht vom Häuslebauer oder Unternehmer. Im Moment erlebe ich gerade den aktuellen Fall vom Mieterausbau und unterstütze den Handwerker. Es geht jedoch um ein Geschäftshaus an einer Top-Lage, da muss eben der Mieter oft den ganzen Umbau, ab rohem Boden, selber ausführen, das ist auch in den meisten Einkaufscenter so. Gemietet wird oft ab Rohbau...

Gruss

Bauexperte

 
Wo wir schon beim Thema sind: Muss das Pfandrecht schon irgendwo im Vertrag mit dem Handwerker erwähnt sein? Oder kann der das nachträglich auf dem hier schon Beschriebenen Weg aufrufen?

Wir bauen mit Architekt, sind also nicht ganz so gefährdet wie mit GU. Trotzem könnte da das eine oder andere lauern. Wir könnten daher z.B. bei der Auftragsvergrabe diejenigen bevorzugen, die schriftlich bestätigen, dass sie keine Subunternehmer rein nehmen. Würde schon was helfen, oder? Denn das letzte Wort bei der Vergabe haben ja wir....

Und um das ganze noch was schwieriger zu machen: Was wenn der Handwerker in D ist? Geht das nach Schweizer Recht? Oder Deutschem?

 
Kein Problem, ich wollte auch schon nach dem Namen fragen... jetzt hat doch die Firma ihren Eintrag - einfach am falschen Ort...

Gruss

Tosci

 
Wo wir schon beim Thema sind: Muss das Pfandrecht schon irgendwo im Vertrag mit dem Handwerker erwähnt sein? Oder kann der das nachträglich auf dem hier schon Beschriebenen Weg aufrufen?

Wir bauen mit Architekt, sind also nicht ganz so gefährdet wie mit GU. Trotzem könnte da das eine oder andere lauern. Wir könnten daher z.B. bei der Auftragsvergrabe diejenigen bevorzugen, die schriftlich bestätigen, dass sie keine Subunternehmer rein nehmen. Würde schon was helfen, oder? Denn das letzte Wort bei der Vergabe haben ja wir....

Und um das ganze noch was schwieriger zu machen: Was wenn der Handwerker in D ist? Geht das nach Schweizer Recht? Oder Deutschem?
Hallo pulsedriver

Da würde ich in den Verträgen unbedingt einen Zusatz anbringen, dass Forderungen von Subunternehmern von Dir nicht anerkannt werden. Ebenso muss man Dich als Bauherr (Du unterschreibst ja die Werkverträge mit), Dich darüber aufkärt, sobald ein Subunternehmer auf Deiner Baustelle ist. Eventuelle Subunternehmer genau abklären, wo sind diese als Handwerker registriert, woher kommen diese usw... man kann nicht vorsichtig genug sein!

Gruss

Bauexperte

 
...Muss das Pfandrecht schon irgendwo im Vertrag mit dem Handwerker erwähnt sein? Oder kann der das nachträglich auf dem hier schon Beschriebenen Weg aufrufen?
Das Pfandrecht hat er sowieso, da muss nix im Vertrag darüber stehen! Er muss lediglich nachweisen können das er auf Deiner Baustelle gearbeitet hat (hörte mal, dass dies mind. 20 Arbeitsstunden sein soll... bin aber nicht sicher) und den hier beschriebenen "Weg" einschlagen - schon hast Du ein Bauhandwerkspfand auf Deinem Grundstück.
Grüssle

Arcuos

 
Und um das ganze noch was schwieriger zu machen: Was wenn der Handwerker in D ist? Geht das nach Schweizer Recht? Oder Deutschem?
Sali pulsedriver,

Bei einer in der Schweiz gelegenen Liegenschaft kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Auch ein deutscher Handwerker kann ein BHWPFR eintragen lassen, am Ort der gelegenen Sache.

Gruss

mischa

 

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