Unsere Unterlagsbodenfirma droht uns mit einem Bauhandwerkerpfandrecht.
Die Story dazu:
Bei der Vergabe dieser Arbeit haben wir dem Unternehmer das Datum für die Arbeit bekanntgegeben. Dummerweise lag das Datum gerade in den Sommerferien. Wir haben uns aber versichern lassen, dass die Firma keine Ferien macht.
Eine Woche vor dem Datum versuchte unser Architekt die Firma zu erreichen um sich zu vergewissern, dass der Termin klappt. Leider kam nur ein Bändli, dass das Geschäft wegen Betriebsferien geschlossen hat /emoticons/default_confused.png.
Am Montag danach konnte der Unternehmer kontaktiert werden. Er habe gerade keine Zeit. Die Arbeit würde dann am Samstag erledigt. /emoticons/default_mad.png Dies wurde dann auch gemacht, aber mit 2 Wochen Verzug.
Wir gaben ihm dann nachträglich noch den Auftrag den Keller und Garage zu machen (den Preis hatten wir vorher schon abgemacht). Auch da liess er sich seeehr viel Zeit.
Als der Plättlileger seine Arbeit aufgenommen hat, wurde festgestellt, dass der Boden nicht eben ist und teilweise abgeschliffen werden musste. Der Architekt rief den Unternehmer wieder an und sagte er müsse sofort den Boden abschleifen. Keine Zeit. /emoticons/default_mad.png Es wurde dann abgemacht, dass der Plättlileger die Arbeit macht und dem Unternehmer verrechnt. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch erfahren, dass der Unternehmer die Arbeit an ein Subunternehmer weitergegeben hat. Soweit sogut.
Anfang Oktober schrieb er die Rechnung. Unser Architekt schrieb ihm zurück, dass er die Arbeit vom abschleifen abziehen werde. Er schickte einen Brief, den der Unternehmer unterschreiben musste, dass keine Verpflichtungen von Subunternehmer oder anderen Firmen bestehen. Das wurde am 11. November unterschrieben.
Gestern nun hat der Unternehmer dem Architekten gedroht, wenn er das Geld bis Montag nicht auf seinem Konto hat, er das Handwerkerpfandrecht anfordern wird.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit (irgendwo habe ich das auch schon gelesen). Er müsste doch zuerst mal ne Mahnung und einen Zahlungsbefehl schicken bevor er das machen kann, oder?
Ausserdem habe ich ab Datum seiner Unterschrift bis zum 11. Dez. Zeit zu zahlen. Bezahlt haben wir schon am 2.12. nur hat er das Geld halt noch nicht bekommen.
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich habe vor, ihm einen saftigen eingeschriebenen Brief zu schicken.
Gruss
Ritchie
Die Story dazu:
Bei der Vergabe dieser Arbeit haben wir dem Unternehmer das Datum für die Arbeit bekanntgegeben. Dummerweise lag das Datum gerade in den Sommerferien. Wir haben uns aber versichern lassen, dass die Firma keine Ferien macht.
Eine Woche vor dem Datum versuchte unser Architekt die Firma zu erreichen um sich zu vergewissern, dass der Termin klappt. Leider kam nur ein Bändli, dass das Geschäft wegen Betriebsferien geschlossen hat /emoticons/default_confused.png.
Am Montag danach konnte der Unternehmer kontaktiert werden. Er habe gerade keine Zeit. Die Arbeit würde dann am Samstag erledigt. /emoticons/default_mad.png Dies wurde dann auch gemacht, aber mit 2 Wochen Verzug.
Wir gaben ihm dann nachträglich noch den Auftrag den Keller und Garage zu machen (den Preis hatten wir vorher schon abgemacht). Auch da liess er sich seeehr viel Zeit.
Als der Plättlileger seine Arbeit aufgenommen hat, wurde festgestellt, dass der Boden nicht eben ist und teilweise abgeschliffen werden musste. Der Architekt rief den Unternehmer wieder an und sagte er müsse sofort den Boden abschleifen. Keine Zeit. /emoticons/default_mad.png Es wurde dann abgemacht, dass der Plättlileger die Arbeit macht und dem Unternehmer verrechnt. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch erfahren, dass der Unternehmer die Arbeit an ein Subunternehmer weitergegeben hat. Soweit sogut.
Anfang Oktober schrieb er die Rechnung. Unser Architekt schrieb ihm zurück, dass er die Arbeit vom abschleifen abziehen werde. Er schickte einen Brief, den der Unternehmer unterschreiben musste, dass keine Verpflichtungen von Subunternehmer oder anderen Firmen bestehen. Das wurde am 11. November unterschrieben.
Gestern nun hat der Unternehmer dem Architekten gedroht, wenn er das Geld bis Montag nicht auf seinem Konto hat, er das Handwerkerpfandrecht anfordern wird.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit (irgendwo habe ich das auch schon gelesen). Er müsste doch zuerst mal ne Mahnung und einen Zahlungsbefehl schicken bevor er das machen kann, oder?
Ausserdem habe ich ab Datum seiner Unterschrift bis zum 11. Dez. Zeit zu zahlen. Bezahlt haben wir schon am 2.12. nur hat er das Geld halt noch nicht bekommen.
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich habe vor, ihm einen saftigen eingeschriebenen Brief zu schicken.
Gruss
Ritchie