Hallo zusammen
Wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen. Aktueller Stand ist eine durch uns unterschriebene Reservationsvereinbarung. Der Termin für den Kaufvertrag dürfte glücklicherweise noch einige Monate auf sich warten lassen.
Die Wohnung an sich würde uns sehr gefallen, obwohl der Preis sicher am oberen Ende der Skala angesiedelt ist.
Jedoch sind wir mit der "Betreuung" bis jetzt überhaupt nicht zufrieden. Die ist quasi inexistent, man wird mit 1-Zeiler abgespiesen, Fragen werden teilweise auch nach mehrmaligem Nachhaken nicht beantwortet. Das Ganze hat einfach diese "Take-it-or-leave-it" Attitude.
In der Reservationsvereinbarung steht zum Thema Änderungswünsche:
"Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Verkäuferin bereit, gegen Übernahme der Mehrkosten auf Sonderwünsche des Käufers, welche vom Normal-Ausbau abweichen, einzutreten.
Auf die Mehrkosten werden 15% Käuferbetreuungshonorar sowie zusätzlich Bauträgerschaftskosten von 10% für das Risikomanagement verrechnet. Planänderungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Allfällige höhere Bewilligungs- und Anschlusskosten aufgrund der Sonderausstattung des Käufers weren diesem weiterverrechnet. Die Verkäuferin behält sich vor, für solche Änderungen die Vorauszahlung der mutmasslichen Mehrkosten zu verlangen.
Die Verkäuferschaft kann auf sämtlichen Mehrkosten eine Anzahlung in der Höhe von 50% geltend machen. Die Ausbaukosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens aber mit der Abnahme des Bauwerks fällig.
Die Anzahlung hat grundsätzlich innert 30 Tagen nach Unterzeichnung des Änderungswunschens zu erfolgen. Die Restzahlung ist innert 30 Tagenn nach Rechnungsstellung der Verkäuferschaft fällig.
Allfällige Bestellungsänderungen werden ausschliesslich mit den am Bau beteiligten Unternehmern durchgeführt. Eigenleistungen oder "eigene Handwerker" können nicht berücksichtig werden (Garantiefolgend, Terminfolgen).
Werden dennoch Lieferungen und Ausführungen einzelner Arbeitsgattungen durch die Käuferschaft oder Drittunternehmer ausgeführt, dürfen diese erst nach der Wohnungsübergabe erfolgen.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssten wir satte 25% Honorar auf sämtliche Abweichungen vom Standard-Ausbau bezahlen. Also auch auf Änderungen, welche keine materiellen Mehrkosten (=Kosten über Budget) verursachen, jedoch andersweitig Aufwand verursachen, zB das ja übliche Aussuchen einer Küche nach Käuferwunsch, die anders aussieht und andere Geräte hat, unterm Strich aber nicht mehr kostet als die geplante Standard-Küche ? Wie seht Ihr das ?
Dann noch zum Thema GU generell. Ich habe hier im Forum unzählige Threads zum Thema GU und Küche/Bad/Boden/Elektro Budgets gelesen. Wenn man das mal aus der Distanz betrachtet, so kann der vom GU bestimmte Küchenbauer/Sanitär/Bodenbauer/Elektriker doch gar keine Motivation haben, sein Gewerk zu einem möglichst attraktiven Preis zu liefern, weil durch die Zwangsbindung des Käufers an den jeweiligen Handwerker ja absolut Null Wettbewerb stattfindet. Eigentlich kann man den Käufer nach Belieben über den Tisch ziehen ohne dass der sich wirklich wehren kann ? Oder sehe ich das irgendwie zu negativ ?
Was uns zusätzlich Bauchschmerzen bereitet ist der Umstand, dass bis jetzt keine Budgets vorgelegt werden konnten. Einzig Böden und Wandplättli haben im Grob-Baubeschrieb bereits ein Budget von 120 m2 verlegt inkl. aller Zusatzarbeiten. Das ist ja jetzt nicht gerade ein Luxus-Budget und wenn die Budgets für Küche, Bäder und Elektro ähnlich "luxuriös" ausgestaltet sein werden, dann schlagen die 25% Mehrkosten gleich doppelt zu. Und die an sich schon teure Wohnung wird indirekt einfach nochmals teurer.
Ich habe vor Jahren bereits einmal ein Haus mit Architekt gebaut. Das ging soweit tip top. Eigentumswohnungen jedoch gibts praktisch nur via GU bezw. TU.
Freue mich auf Eure Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge, vielen Dank.
LG drn21
Wir planen eine Eigentumswohnung zu kaufen. Aktueller Stand ist eine durch uns unterschriebene Reservationsvereinbarung. Der Termin für den Kaufvertrag dürfte glücklicherweise noch einige Monate auf sich warten lassen.
Die Wohnung an sich würde uns sehr gefallen, obwohl der Preis sicher am oberen Ende der Skala angesiedelt ist.
Jedoch sind wir mit der "Betreuung" bis jetzt überhaupt nicht zufrieden. Die ist quasi inexistent, man wird mit 1-Zeiler abgespiesen, Fragen werden teilweise auch nach mehrmaligem Nachhaken nicht beantwortet. Das Ganze hat einfach diese "Take-it-or-leave-it" Attitude.
In der Reservationsvereinbarung steht zum Thema Änderungswünsche:
"Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Verkäuferin bereit, gegen Übernahme der Mehrkosten auf Sonderwünsche des Käufers, welche vom Normal-Ausbau abweichen, einzutreten.
Auf die Mehrkosten werden 15% Käuferbetreuungshonorar sowie zusätzlich Bauträgerschaftskosten von 10% für das Risikomanagement verrechnet. Planänderungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Allfällige höhere Bewilligungs- und Anschlusskosten aufgrund der Sonderausstattung des Käufers weren diesem weiterverrechnet. Die Verkäuferin behält sich vor, für solche Änderungen die Vorauszahlung der mutmasslichen Mehrkosten zu verlangen.
Die Verkäuferschaft kann auf sämtlichen Mehrkosten eine Anzahlung in der Höhe von 50% geltend machen. Die Ausbaukosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens aber mit der Abnahme des Bauwerks fällig.
Die Anzahlung hat grundsätzlich innert 30 Tagen nach Unterzeichnung des Änderungswunschens zu erfolgen. Die Restzahlung ist innert 30 Tagenn nach Rechnungsstellung der Verkäuferschaft fällig.
Allfällige Bestellungsänderungen werden ausschliesslich mit den am Bau beteiligten Unternehmern durchgeführt. Eigenleistungen oder "eigene Handwerker" können nicht berücksichtig werden (Garantiefolgend, Terminfolgen).
Werden dennoch Lieferungen und Ausführungen einzelner Arbeitsgattungen durch die Käuferschaft oder Drittunternehmer ausgeführt, dürfen diese erst nach der Wohnungsübergabe erfolgen.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssten wir satte 25% Honorar auf sämtliche Abweichungen vom Standard-Ausbau bezahlen. Also auch auf Änderungen, welche keine materiellen Mehrkosten (=Kosten über Budget) verursachen, jedoch andersweitig Aufwand verursachen, zB das ja übliche Aussuchen einer Küche nach Käuferwunsch, die anders aussieht und andere Geräte hat, unterm Strich aber nicht mehr kostet als die geplante Standard-Küche ? Wie seht Ihr das ?
Dann noch zum Thema GU generell. Ich habe hier im Forum unzählige Threads zum Thema GU und Küche/Bad/Boden/Elektro Budgets gelesen. Wenn man das mal aus der Distanz betrachtet, so kann der vom GU bestimmte Küchenbauer/Sanitär/Bodenbauer/Elektriker doch gar keine Motivation haben, sein Gewerk zu einem möglichst attraktiven Preis zu liefern, weil durch die Zwangsbindung des Käufers an den jeweiligen Handwerker ja absolut Null Wettbewerb stattfindet. Eigentlich kann man den Käufer nach Belieben über den Tisch ziehen ohne dass der sich wirklich wehren kann ? Oder sehe ich das irgendwie zu negativ ?
Was uns zusätzlich Bauchschmerzen bereitet ist der Umstand, dass bis jetzt keine Budgets vorgelegt werden konnten. Einzig Böden und Wandplättli haben im Grob-Baubeschrieb bereits ein Budget von 120 m2 verlegt inkl. aller Zusatzarbeiten. Das ist ja jetzt nicht gerade ein Luxus-Budget und wenn die Budgets für Küche, Bäder und Elektro ähnlich "luxuriös" ausgestaltet sein werden, dann schlagen die 25% Mehrkosten gleich doppelt zu. Und die an sich schon teure Wohnung wird indirekt einfach nochmals teurer.
Ich habe vor Jahren bereits einmal ein Haus mit Architekt gebaut. Das ging soweit tip top. Eigentumswohnungen jedoch gibts praktisch nur via GU bezw. TU.
Freue mich auf Eure Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge, vielen Dank.
LG drn21
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: