GU Honorar für Mehrpreise

Höhe GU-Honorar bei Mehrpreisen


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Hallo Emil17

Leider hilft Deine Antwort wenig.

Die Meisten haben keine andere Wahl. Wenn man den GU Vertrag gewisse Sachen streichen möchte, dann findet der GU locker jemand anders. /emoticons/default_sad.png

Darum helfen die Antworten im Forum, dass man die Verträge so nicht unterschreiben sollte, wenig. Ich möchte mein Eigenheim nicht erst nach 20 Jahre haben.

Zurück zu meiner Frage. Darf der GU nebst zu seinen 15% GU Honorar noch zusätzlich 10% für den Elektroplaner verrechnen?

Gruss

Jerry

 
Hallo Jerry

Schaue einmal in Deinem Vertrag nach, was unter der Position "Fremdplanung" und hieraus resultierenden Mehrkosten steht? Dies wird in den allermeisten GU-Verträgen irgendwo notiert... dass eben auch solche Änderungen bei den Fachplanern zu Mehrkosten führen, welche auch als Mehrkosten verrechnet werden.

Der Hinweis von Emil nützt Dir zwar nichts mehr...aber Recht hat er trotzdem... man sollte die Verträge auch in diesem Hinblick prüfen und abändern. Es ist immer eine Verhandlungssache...und nicht immer hat der GU wirklich in der Hinterhand einen Kunden, dessen Finanzierung steht und einspringen könnte. Der GU ist nun auch Verkäufer...und die sagen solche Dinge eben gerne ...weshalb es aber nicht stimmen muss.

Wobei es in Deinem Fall schon heftig ist, wenn der Fachplaner auch der ausführende Elektriker ist, der ja sowieso an den Mehrleistungen, über die Mehrkostenabrechnung schon an genau diesen Leistungen verdient hat.

 
Hallo Jerry

Und wenn der GU auch locker jemanden anderes findet, Du findest auch einen anderen GU oder Architekten, der solche Forderungen eingeht.

Deshalb ist es wichtig, solche Verträge als erstes zu prüfen, bevor es überhaupt um die Planung des Hauses geht.

 
Leider hilft Deine Antwort wenig.

Die Meisten haben keine andere Wahl. Wenn man den GU Vertrag gewisse Sachen streichen möchte, dann findet der GU locker jemand anders.
Tut mir leid, aber was soll ich denn sonst sagen?Wenn man in Zeiten der Bauhochkonjunktur baut, und es auch noch eilig hat, ist man in aller Regel am kürzeren Hebel. Du bist Laie und baust nur einmal, der GU hat schon viele solcher Verträge gemacht. Um einigermassen gleich lange Spiesse zu haben, muss man sich als potentieller Bauherr vorher um die üblichen Probleme aus GU-Verträgen kümmern (Kosten nachträglicher Änderungen, Garantieleistungen, Zahlungen und Baufortschritt ... ) wird ja alles hier und in einschlägiger Literatur diskutiert.

Ein guter GU wird *vor* Vertragsunterzeichnung die üblichen Probleme mit GUs, unter anderem eben die der Änderungen, klar beantworten, wenn man klar danach fragt - von sich aus ansprechen wird er sie aber nicht. Dann muss man sich bei Unterzeichnung nur noch vergewissern, dass das auch so im Vertrag steht. Weil diese Dinge nun nicht besonders verkaufsfördernd sind, werden sie gerne in den AGBs oder sonst irgendwo weit hinten versteckt.

Ist der Vertrag unterzeichnet, dann gilt er. Will man ihn nachträglich abändern, bzw. ist der strittige Posten dort nicht geregelt, dann muss man nachweisen, dass man übervorteilt würde - im Fall der Elektroplanung z.B., dass die gleiche Leistung zweimal verrechnet würde. Der GU wird nun behaupten, dass die Standard-Elektroplanung ja schon beauftragt worden sei (mit dem GU-Vertrag) und dass deshalb die Neuplanung zusätzlich zu Lasten des Bauherrn gehe. Preislich entgegenkommen wird er Dir nicht, denn du kommst ja nicht an ihm vorbei.

Diesen Nachweis wird man als Laie ohne Rechtsschutzversicherung, die auch Bausachen abdecken muss (das tun die Rechtsschutz-Standardpolicen oft explizit nicht), nicht schaffen. Kriegt man nicht zu 100% Recht, bleibt man auf den eigenen Anwaltskosten sitzen, und das Ganze rechnet sich nicht.

 
Hallo zusammen

Ich habe meinen GU Vertrag durch einen Anwalt (Haus-club) überprüfen lassen.

Die 15% GU Mehrkosten waren drin und mit denen habe ich mich ja abgefunden. Der Anwalt hat nichts bemägelt, dass der Elektroplaner noch mit seinen Mehrkostenhonorar kommen könnte.

Der Elektroplaner wird für seine Leistungen vom GU bezahlt. Die Zeichnungsanpassungen müsste er ohnehin machen, auch wenn ich die Standardlösung ausgesucht hätte.

Ich verstehe einfach nicht wieso ich fast 2000 CHF zahlen muss, damit er zusätzlich ein paar zusätzliche Dosen einzeichnet?

Wenn es um ein paar hundert Fränkli gehen würde, dann würde ich es einfach akzeptieren.

Gruss

Jerry

 
Der Elektroplaner wird für seine Leistungen vom GU bezahlt. Die Zeichnungsanpassungen müsste er ohnehin machen, auch wenn ich die Standardlösung ausgesucht hätte.

Ich verstehe einfach nicht wieso ich fast 2000 CHF zahlen muss, damit er zusätzlich ein paar zusätzliche Dosen einzeichnet?
Das versteht hier auch niemand, aber das hilft Dir nicht weiter.Nochmals: Da Du kein Vertragsverhältnis mit dem Elektroplaner hast, der ein Sub des GUs ist, kann er Dir auch nicht Rechnung stellen.

Der Elektroplaner wird für seine Leistungen vom GU bezahlt. Die Zeichnungsanpassungen müsste er ohnehin machen, auch wenn ich die Standardlösung ausgesucht hätte.
Da liegt vermutlich der Hase im Pfeffer, im Wörtchen 'ohnehin'. Der sieht das offensichtlich anders.Üblicherweise würde man die Mehrkosten aufgrund der Änderung offerieren lassen (Mehraufwand abzüglich entfallender Aufwand), das kriegt der GU zur Weiterleitung an seine Subs, er kriegt noch 15% drauf und gut ist.

 
Hallo zusammen

Wir stehen kurz vor der Vertragsunterzeichnung mit einem GU und nachdem ich mich hier durchgelesen habe, frage ich mich, unter welchem Punkt diese Mehrkostenregelung aufgeführt wird. Habe nämlich nichts gefunden.

 
Hallo Smacks7

Das ist immer ein Individualvertrag.. jede GU, oder jeder der GU spielen möchte, macht seine eigenen, für ihn passenden Verträge. Es gibt also kein einheitliches Muster, zumal sich das ja noch unterscheidet, wenn eine ETW gekauft, oder ein EFH gebaut.

wird.

Bei den bisher überprüften Vertragsunterlagen, taucht dies oftmals unter Mehrkostenpunkten.. oder bei einer Position über "nicht enthaltenen" Leistungen auf... da gibt es immer unterschiedliche Benennungen...aber fast immer gibt es diese Positionen in den Verträgen. Manche schreiben auch, dass Du nur 1 oder 2 Gratisstunden zur Beratung beim E-Planer...oder sonstigem hättest. Ab dann muss auch dort wieder gezahlt werden.

Man muss den Vertrag und die damit im Zusammenhang stehenden Anlagen, eben Punnkt für Punkt durchackern. Das bleibt einem als Bauherren nicht erspart, wenn man die Knackpunkte für sich herausnehmen möchte.

 
Hallo zusammen

Ich habe noch eine Fragen.

Bei Eigenleistung muss ich 25% von den Nettobeträgen am GU abliefern. Das steht im Vertrag.

Ist irgendwo definiert was genau der Nettobetrag ist?

Beispiel:

Küchenbauer gewährt 40% auf Elektogerät: 2000 CHF Katalogpreis - 40% ==> 1200 CHF

Falls ich das Gerät selber liefere muss ich 25% von 1200 abgeben. Das macht für mich 900 CHF.

Mein GU rechnet anders. Er hat einen Vertrag mit Küchenbauer und er bezahlt für das Elektrogerät eigentlich nur 780 CHF. Für seine Kalkulation wird er 25% von 780 CHF abziehen und es bleibt mir nur noch 585 CHF. Mit diesen 585 CHF werde ich dasselbe Gerät nirgends kaufen können.

Meiner Meinung nach müsste ich die 780 CHF erhalten. 1200.- ist MEIN Nettopreis. Mit dieser GU Berechnung hat man nicht wirklich die Wahl Geräte selber zu liefern, ausser sie sind massiv teurer als die Standard Geräte.

Das ist nur ein Beispiel, So wird es wahrscheinlich für alles aussehen. Sänitär, Küche, Elektro,...

Ich bin für jedes Feedback dankbar.

Apropos nicht vergessen, ich habe den GU Vetrag mit dem Anwalt angeschaut und darüber hat er kein Wort verloren.

:)

Gruss

Claudio

 
Apropos nicht vergessen, ich habe den GU Vetrag mit dem Anwalt angeschaut und darüber hat er kein Wort verloren.:)
Hallo Claudio

Evtl. hättest Du dies besser durch einen Baufachmann ausführen lassen sollen.. ich glaube nicht, dass Dein Anwalt jemals ein Haus geplant und gebaut hat oder sich selbst auf dem techn. Stand der Ding hält.. Ein Anwalt hat ein völlig anderes Berufs- und Betätigungsfeld. Im rechtlichen Streit wird er sich daher auch immer auf andere Baufachleute berufen und nicht selbst entscheiden.

Wir haben hier ja selbst einige Anwälte als User im Forum, die für sich auch die Informationen hier holen...obwohl sie Anwälte sind.

Abgesehen von anderen Quellen, kann man dies auch hier über Hausforum erledigen lassen... Anfrage H-F-K

Bei den Nettobeträgen geht der GU in aller Regel von seinem Netto-Einkaufspreis aus... also davon, was er dafür bezahlen müsste. Wenn dieser "Begriff" unklar war, hätte man dies natürlich vor Abschluss des Vertrages genau klären/erfragen müssen. Das ganze Budgetwesen ist etwas verwirrend und für den Laien kaum durchschaubar, denn Du weisst so natürlich nie vorher, welchen Nachlass Dir die GU, bzw. die von ihrem Handwerker, auf das Material gewährt wird.

Ich sehe hier also im Augenblick keine Möglichkeit, dass der GU nun Deiner Interpretation zustimmen und einen höheren Nachlass gewähren wird. Versuchen kannst Du es natürlich.

 
Sali Pfälzer

Es war ein Anwalt vom Haus-Club. Wenn Sie keine Fachleute sind...

Die Sicht des GUs kenn ich schon. Der GU Vertrag ist nicht ein Vetrag zwischen 2 GUs. Der GU vertrag ist zwischen dem GU und dem "Laien".

Was meint das Gesetz dazu? Das ist doch die Frage.

Klar kann ich nicht mehr erhalten, als den Betrag, den der GU am Kuchenbauer zahlt. Aber der GU kriegt ja noch zusätzlich 25%.

Gruss

Claudio

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Claudio

Was das Recht sagt (das wäre wohl so nicht einfach zu beantworten..da man dies oftmals erst nach einem Urteil kennt) kann ich Dir verbindlich nicht sagen. Das wäre dann eine Frage beim Club-Anwalt wert. Bei uns hättest Du ggf. aber eine völlig andere, baufachliche Beurteilung des Vertrages bekommen.

Verstehe dies bitte nicht falsch, dass Du Dir Hilfe hinzu genommen hast, ist grundsätzlich sehr positiv zu bewerten. Das zeigt, dass Du nichts dem Zufall überlassen wolltest! Das gefällt mir persönlich schon mal.

Vermutlich meinst Du mit Club.. den Verein. Da haben auch schon andere User ihre Erfahrungen mit Vertragsüberprüfungen gemacht.. ähnlich wie Du. Was da alles nicht beachtet wurde, haben sie dann später beim Bau erfahren, wo es natürlich viel zu spät war um passend zu reagieren. Lese mal das Bautagebuch von User mpaxx durch (Christens Haustagebuch)... auch er hatte gemeint, eine fachlich sauber überprüfte Unterlage in Händen zu halten. Was daraus wurde, kannst Du im Bautagebuch lesen. Beginne dazu aber am Anfang.

 
Was meint das Gesetz dazu? Das ist doch die Frage.
In der Schweiz besteht erstmals Vertragsfreiheit. Damit wärst Du wieder bei Post Nummer 44:

Ist der Vertrag unterzeichnet, dann gilt er. Will man ihn nachträglich abändern, bzw. ist der strittige Posten dort nicht geregelt, dann muss man nachweisen, dass man übervorteilt wurde ...

Diesen Nachweis wird man als Laie ohne Rechtsschutzversicherung, die auch Bausachen abdecken muss (das tun die Rechtsschutz-Standardpolicen oft explizit nicht), nicht schaffen. Kriegt man nicht zu 100% Recht, bleibt man auf den eigenen Anwaltskosten sitzen, und das Ganze rechnet sich nicht.
Richter raten schnell einmal zu einem Vergleich, um das Verfahren abzukürzen.

PS: Club oder Verein: Ich würde die halt mal fragen, was sie zu Deinen Problemen meinen, da sie ja Deinen Vertrag abgesegnet haben ...

 
Bei uns sind es 13%.

Was wir nicht bei allen Positionen nachvollziehen können, dies im Sinne von: wir streichen die Küche und der GU hat zwar nichts mehr damit zu tun aber hat offenbar über 13% Aufwand.

So ist das halt mal beim bauen, einfach nicht einschüchtern lassen und alles hinterfragen und sich mit Argumenten und Fakten belegen lassen.

 
Bei uns waren es vor 3 Jahren 10% doch es wurde anderweitig noch zugeschlagen :)

Unsere keramischen Bodenplatten kosteten bei Richner CHF 242.-/m2 grosszügigerweise gewährte man uns 10% Rabatt, unser Lieferant bot die gleiche Platte für CHF 110.-/m2 an doch das ging nicht.... und so ging das Spiel bei jedem Posten weiter, wobei bei der Küche am schlimmsten zugegriffen wurde...

Für uns klar beim aktuellen Bauprojekt arbeiten wir ohne GU. Ich will die komplette Freiheit jeden Lieferanten und Dienstleister selbst auswählen zu können, durch die Kosteneinsparungen können wir so mehr Wünsche realisieren.

 
wir haben 12%. naja, bei einigen posten ärgerts mich schon, aber jetzt halt. dafür scheue ich mich nicht, mit jeder frage zu löchern /emoticons/default_wink.png

 
Wir haben 10%, die recht flexibel gehandhabt werden, z.T 0%, z.T auch mal 3-5%.

Gruss gulx

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Ich möchte keine Verunsicherung stiften, aber der GU bzw. Architekt kann tricksen.

Beispiel (die Zahlen sind reine Anschauungsbeispiele!):

Einbau Vorhangschiene

- effektiver Aufwand des Gipsers und Kosten einer Vorhangschiene (CHF 50 pro lfm)

- effektiver Koordinationsaufwand (CHF 5 pro lfm)

- veranschlagter Preis des GU (CHF 70 pro lfm)

ergibt bei 10% Zuschlag:

> fair wäre ja 55 + 5.5 = 62.5 (Zuschlag sind echte 10%)

> anders jedoch wäre 70 + 7 = 77 (woraus jedoch 22 Zuschlag resultieren, was 40% entspräche)

 
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