Gegendarstellung der Vorwürfe von ?Millriver?
Gerne nehmen wir, die Firma Haus Land Leben GmbH im folgenden Stellung, zu den gegen uns erhobenen Vorwürfe.
Im Voraus möchten wir kurz, chronologisch aufzeigen, wie es zu den gegen uns erhobenen Vorwürfe kommt.
Am 14.07.2009 erteilte uns die Kundschaft mittels eines Projektierungsauftrages und Projektübernahmevereinbarung, den Auftrag, auf der Bauparzelle in Ossingen ein nach Ihren Wünschen geplantes Haus zu planen.
Der Auftrag hatte als Grundlage ein 5 ? Zimmer bis 6 ? Zimmer Haus UG/EG/OG, Massivbauweise inkl. Wärmepumpe für einen Pauschalbetrag von Haus, Land und Nebenkosten von CHF 955?000.-
Vom 09.07.2009 bis 22.10.2009 planten unsere Architekten in Zusammenarbeit mit der Kundschaft, in etlichen Sitzungen das Haus. Aus dem ursprünglichen Haus mit den Aussenmassen 8.80m x 8.50m mit Total 778m? wurde ein Haus 11m x 9m mit Total 1356m?. Das heisst, ein viel grösseres Haus mit vielen extras und Wünschen der Kundschaft. (Hausvergleich kann geliefert werden)
Auf den jeweiligen Hinweis unsererseits, dass MEHR Haus auch MEHR Kosten bedeuteten, wurde von der Kundschaft immer wieder bestätigt, dass sie Mehrkosten eingerechnet haben.
So wurde das Haus, Sitzung über Sitzung, ausgefeilter und mit viele Finessen ausgestatet, immer mit der Einsicht der Bauherren.
Im Oktober 2009 wurde das Bauland, welches wir der Kundschaft organisiert hatten, von der Kundschaft gekauft.
Im Oktober 2009 wurde der Kundschaft, vom Architekten, das fertige, nach ihrem eigenen Wunsch geplanten Hauses, in Form von fertig erstellten Baueingabeplänen gezeigt.
Die Kundschaft hat auf dieses Projekt und Baueingabeplänepräsentation mit den entsprechenden Kosten konsterniert reagiert. Einige Tage später kam die Mitteilung, dass sie das Projekt nicht mit unserem GU realisieren möchten. Und baten uns, ihnen die perfekt fertiggestellten Baueingabepläne zuzustellen, was wir dann auch umgehen taten.
Wir haben dann wie im Projektierungsauftrag vom 14.07.2009 an uns erteilten Auftrag, unsere Leistungen von Verkauf und Architektur in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen unsererseits wie z.B. Vermarktung ihres jetzigen Hauses an ihrem jetzigen Wohnort, haben wir nicht in Rechnung gestellt. (Kostenlose Dienstleistung unserseits)
Danach erhielten wir von der Kundschaft Erpressungsmails, dass sie, wenn wir ihren Forderungen nicht nachkämen, sie uns in die Presse brächten. Wir haben die Kundschaft darauf hingewiesen, dass dies Gesetzeswidrig und ein Strafbestand sei.
Wir suchten noch vor Weihnachten eine gütliche Einigung mit der Kundschaft.
Sämtliche Aussagen im Zusammenhang mit der Architektur und Planung, kann der verantwortliche Architekt bestätigen.
Obwohl die Kundschaft die Zahlung der Leistungen nicht erbracht hat, haben wir Ihnen trotzdem die fertige Baueingabepläne übergeben. Unser Teil der im Projektierungsauftrag vereinbarten Abmachungen sind eingehalten worden.
Wir haben bis anhin nicht einmal die Honorarnote einer reinen Maklerprovision von Seiten der Kundschaft erhalten und haben auch nicht den Rechtsweg für die Einforderung der offenen Zahlungen beschritten. Nach wie vor sind wir bestrebt mit all unseren Kunden jeweils eine gütliche Einigung zu erzielen und auch durch diesen Fall werden wir uns treu bleiben.
Wir sind gerne bereit, alle unsere Belege im Bezug auf den vorliegenden Fall aufzuzeigen. Wir freuen uns, wenn Sie uns für weitere Informationen persönlich kontaktieren.
info@haus-land-leben.ch