Honorar für Mehrkosten

09. Sep. 2015
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Guten Tag

Wir haben ein Stockwerkeigentum gekauft welches derzeit gebaut wird. Im Vertrag haben wir folgende Klausel:

Auf den durch den Bauherrn verursachten Mehrkosten wir ein Honorar von 15% berechnet.
Dies bezieht sich nicht nur wie von uns vermutete auf Mehrkosten in Zusammenhang mit der Architektur sondern auf alle Anpassungen. Daher, wenn wir beim Küchenbauer einen teureren Granit nehmen, dann müssen wir zusätzlich zu diesen Mehrkosten noch die 15% für den Architekten zahlen.

Ist eine solche Klausel üblich? Und falls ja, was für Prozentsätze sind üblich?

Danke im voraus.

 
Ob üblich oder nicht, spielt für Dich leider keine Rolle mehr... Du hast genau diesen Vertrag, mit dieser Klausel unterzeichnet und damit gilt dies nun auch für alle Kostenmehrungen bei der Projektabwicklung. Du wirst sie also anstandslos bezahlen müssen.

Diese Frage hättest Du natürlich VOR der Kaufentscheidung stellen müssen!

Dass ein GU/TU solche Aufschläge verlangt ist die Regel... wobei es auch die berühmten Ausnahmen gibt, die keine Aufschläge verlangen. Es gab vor einigen Jahren bereits ein entspr. Thema hier im Forum, als Umfrage, wo doch tatsächlich einige Bauherren/Käufer berichten konnten, für Änderungen keinen Preisaufschlag zahlen zu müssen. Das sind dann aber eher die Exoten in der Schweiz.

Über das Forum (H-F-K) hättest Du  auch völlig neutral Deine Vertragsunterlagen überprüfen lassen können, inkl. ausführlichem Bericht und ggf. Tipps zur weiteren Vorgehensweise bei den anstehenden Kaufverhandlungen mit dem GU/TU. Die Mehrzahl der GU/TU verlangen hier meist 10%, womit die 15% schon wieder heftig sind... einige kann man in den Verhandlungsgesprächen auch dazu bewegen, dass sie zumindest in den Gewerken in denen fast immer Mehrkosten anfallen (Sanitär/Elektro) diese sogar auf nur 5% reduziert werden. Wohl wissend, dass sie ja nicht wirklich Mehraufwände haben, wenn der Wasserhahn aus Gold wäre ... und die Schalterabdeckungen aus schönen, farbigem Glas.... aber eben, das lässt sich alles nur vor einer Vertragsunterzeichnung klären und vereinbaren.

 
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Reaktionen: isitom und _miau_
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, diese hat uns sehr weiter geholfen.

Das Hauptproblem bei uns war eigentlich, dass uns diese Kosten (zum Teil auch noch andere Kosten) bei den Änderungsentscheiden nie kommuniziert wurden. Hätte uns der Architekt jeweils die Gesamtkosten für eine Änderung präsentiert, dann hätte es für uns im Nachhinein auch keine Überraschung gegeben, auch wenn wir schlussendlich den gleichen Betrag gezahlt hätten.

Wir haben auch angenommen, dass kleine Anpassungen bei der grossen Kaufsumme auf Kulanz gehen, ausser die Kosten werden uns explizit mitgeteilt. Der Architekt hat wohl angenommen, dass wenn einer bereit ist eine so grosse Summe zu bezahlen, dass ihm dann ein paar Franken mehr auch nichts ausmachen. Aber ab jetzt ist die Sache geklärt.

 
Unser GU wird uns auch für alle Minder- und Mehrkosten 15% Honorar verrechnen - bei strukturellen Änderungen kann ich das natürlich nachvollziehen, aber nur weil man bspw. das Küchenbudget überzieht, bedeutet das ja nicht, dass der GU Mehraufwand hat.

Grundsätzlich verdient der GU ja schon alleine dabei, dass die Budgetpositionen brutto sind (also Katalogpreis), der GU jedoch nur Nettopreise bezahlt.

Weiss jemand, ob man als STWE das Recht hat persönlich Preise auszuhandeln, die das Budget übersteigen? Der GU würde dann nämlich doppelt profitieren /emoticons/default_sad.png

 
Es gilt das, was im Vertrag mit eurem GU steht. 

Unser GU hat auf Mehrkosten für die Küche kein Honorar verrechnet. Aber gemäss Vertrag hätte er es auch dafür tun dürfen.

Gruss, Xcoder

 
Da bin ich froh, dass wir einen GU mit fixem Honorar haben. Wir können auch selbst bestimmen wer welche Arbeiten ausführen soll. Eine Fixpreisgarantie haben wir am Schluss trotzdem.

 
Da bin ich froh, dass wir einen GU mit fixem Honorar haben. Wir können auch selbst bestimmen wer welche Arbeiten ausführen soll. Eine Fixpreisgarantie haben wir am Schluss trotzdem.
Mit wem baut ihr? - Wie kann er Preise garantieren ohne zu wissen, welchen Handwerker ihr haben wollt? Gut möglich, dass der GU eine AUswahl von 1-5 Handwerkern pro Bereich vorschlägt und dann den Preis garantieren kann aber doch nicht völlig frei wählbar.
Oder dann so wie bei uns, wenn wir einen eigenen Handwerker wählen, bekommen wir das Budget für diesen Bereich zu 100% gutgeschrieben und können damit auf die eigene Suche nach einem passendem Betrieb gehen.
 

 
Der Preis wird nat. erst dann garantiert, wenn auch alles fixfertig offeriert ist. Wir haben ja auch unsere Sonderwünsche. Wenn wir etwas rausnehmen bekommen wir auch 100% rückerstattet. Er holt für und Offerten bei den von uns gewünschten Handwerkern ein, wenn wir einen besonderen Wunsch haben.

Wir bauen mit Novahaus.

 

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