Honorarberechnung - mit oder ohne MwSt??

Baselbieterin

Mitglied
11. Dez. 2010
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Hallo zusammen

wir haben die erste Variante des Detailbaubschriebs erhalten. Nun ist es so, dass auf Zusatzleistungen/Optionen ein Honorar von 8% erhoben wird. Dieses Honorar wird aber auf den Preis INKL. Mwst berechnet?

Unserer Meinung nach ist das nicht korrekt, da die MwSt von der Firma ja wieder zurückgefordert werden kann.

Was ist eure Erfahrung / Meinung?

Vielleicht noch zur Erklärung. Wir bauen mit GU und haben einen Fespreis (inkl. Mwst und Honorar) auf den "Standard". Wie's halt so ist, möchten wir noch ein paar Sachen extra bzw. anders und darauf wird das Honorar erhoben.

Lg Baselbieterin

 
Dieses Honorar wird aber auf den Preis INKL. Mwst berechnet?

Unserer Meinung nach ist das nicht korrekt, da die MwSt von der Firma ja wieder zurückgefordert werden kann.

Lg Baselbieterin
Hallo BaselbieterinDa liegt wohl ein Gedankenfehler vor... die von Dir erhaltene MWSt. muss das Unternehmen "hergeben"...an das Finanzamt! Zurück bekommt es nur die Vorsteuer aus dem Kauf der einzelnen Leistungen oder Waren.. insofern ist auch das Mehrhonorar eine Bruttosumme. So sollte es zumindest beschrieben sein...denn Du als Endkunde bekommst letzlich nur Preise mit MWSt. genannt.

 
Im Prinzip stimmt die Aussage vom Pfälzer schon aber die Baufirmen rechen z.B. die Rabatte in % auf die Summe ohne MwSt....

 
ja nun.. die Prozente bekäme sie als Bauherrin eh nicht.. wenn man einmal von den "Nettigkeitsprozenten" bei Sanitär und Küche absieht...aber auch dann wäre es letztlich egal, da eben der GU auf die sich draus (egal wie sich zusammensetzten) ergebenden Preise nochmals die 8% aufschlägt.. gleich ob von Netto auf Netto plus dann die MWSt. oder als Endsumme Brutto, inkl. MWSt. Die Kundin zahlt letztlich das gleiche.

Auf alles was den ursprünglichen Vertragsbereich verlässt..wird dieses Extrahonorar hinzukommen... wofür und warum auch immer... aber das ist ein anderes Thema.

 
ich danke euch... wir haben wirklich gemerkt, dass wir einen Überlegungsfehler gemacht haben bzw. dass es im konkreten Fall keine Rolle spielt da sowohl MwSt als auch Honorar 8% betragen.

Manchmal ist ein zweites Gehirn halt doch nicht schlecht :)

 

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