Nun vielleicht würde auch ein Kompromiss helfen, z.B. dass nur diejenigen ein Handwerkerpfandrecht eintragen dürfen denen der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer etwas schuldet.
Auf der anderen Seite aber alle Subunternehmer usw. die keinen direkten Vertrag mit dem Haus- bzw. Grundstücksbesitzer haben dürfen keine Handwerkerpfandrechte eintragen und müssen sich anderweitig gegenüber ihrem Auftraggeber absichern.
Dies wäre aus meiner Sicht eine sinnvolle und faire Lösung die vor allem die gefahr des doppelt bezahlen verhindern würde.
Auf der anderen Seite aber alle Subunternehmer usw. die keinen direkten Vertrag mit dem Haus- bzw. Grundstücksbesitzer haben dürfen keine Handwerkerpfandrechte eintragen und müssen sich anderweitig gegenüber ihrem Auftraggeber absichern.
Dies wäre aus meiner Sicht eine sinnvolle und faire Lösung die vor allem die gefahr des doppelt bezahlen verhindern würde.