Wozu soll ein Eigentumsvorbehalt gut sein? Man kann nicht ein Teil des Werks wegnehmen, ohne es zu zerstören und ohne massiven Wertverlust der eingebauten Teile.Ich bin für die Abschaffung des Bauhandwerkerpfandrechts. Hingegen bin ich für einen Eigentumsvorbehalt (und den gibt es ja bekanntlich schon heute) für die eingebauten oder verbauten Materialien. Aber nur zwischen Vertragspartner.
Das wäre dann wieder praktisch dasselbe wie das Bauhandwerkerpfandrecht...Zu diskutieren wäre, ob aufgrund von in einem Haus verbauten Materialien automatisch das ganze Haus pfänd- und verwertbar ist.
Dass auch der Subunternehmer das Pfandrecht beanspruchen kann, ist nicht per se ein Unding. Er bekommt damit eine Sicherheit, die an sich keine zusätzlichen Kosten für den GU (die natürlich am Ende den Bauherrn treffen) verursacht. Das Problem ist bei der geltenden Rechtslage nur, dass der Grundeigentümer die potentiellen Pfandrechte nicht im Griff haben kann, weil er die Subunternehmer nicht immer kennt (kennen kann). Es würde darum ausreichen, wenn der Unternehmer als Voraussetzung für die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts vor Beginn der Arbeit dem Grundeigentümer schriftlich mitteilen müsste, dass er sich die spätere Eintragung vorbehält.
Zusätzlich wäre wünschbar, dass der Unternehmer ab Beginn der Arbeit auf das Pfandrecht verzichten kann.
Auf diese Weise würde der Bauherr (Grundeigentümer) in die Lage versetzt, die Zahlungsflüsse gegenüber dem GU so zu steuern, dass die Subunternehmer nicht leer ausgehen und keine Pfandrechte eingetragen werden müssen/können.