Kostenüberschreitung vor Baubeginn!

Salü Neli

Fassen wir zusammen.

So wie geplant kann das Projekt nicht gebaut werden. Dies wird sich auch nicht ändern.

Welche Kosten sind bis anhin und werden bei einem sofortigen Ausstieg aus dem Projekt entstehen.

Dies dürfte der richtige Weg sein um das gescheiterte Projekt abzubrechen.

Wenn die Kosten bekannt sind, kann über die Schuldzuweisung und den Nachlass an Honoraren gesprochen werden.

Fakt dürfe sein, Das Bauprojekt ist so nicht brauchbar.

Wenn du weiter bastelst um es zum passen zu bringen verlochst du viel Geld und kriegst vermutlich nur ein verbasteltes Haus.

 
Ja daran habe ich natürlich auch gedacht, aber denke die Verluste werden zu gross und das wäre praktisch raugeschmissenes Geld;(

 
Dein Grundproblem ist ...

"Die Baufirma hat entsprechend Partner- das sind der Finanzberater und ein Architektenbüro. Wir haben uns für ein Standardhaus entschieden aber um 2,40m vergrössert. Der Finanzberater erstellt die Finanzierung und reicht das an der Bank. Somit haben wir die Finanzierungszusage bekommen. Danach haben wir uns mit der Architektin getroffen (nicht nach unserer Wahl)"

dass du niemanden hast, der deine Interessen vertritt.

Weder Finanzberater, noch Baufirma, noch Architekt sind dir direkt verantwortlich.
Die haben schon bei der Planung gezaubert und wollen dir nun Kosten überwälzen, die sie selber (oder irgendwelche Subs, die nicht du beauftragt hast) verursacht haben.

Einziger Rat: AzA (Ab zum Anwalt, aber nimm nicht einen, der sich auf Scheidungen oder Erbschaftsstreitigkeiten spezilalisiert hat). Der muss aufgrund des Vertrages, den du mit der Baufirma geschlossen hast, herausfinden, wer für Planungsfehler haftet und ob solche Kosten an dich durchgereicht werden können.

Vielleicht hilft dir die Bank weiter, zur Zeit decken sich die Interessen von denen (Verkehrswert des Gebäudes muss mindestens der Finanzierung plus Eigenkapitalzuschlag usw. entsprechen) mit denen von Dir. Deshalb haben sie auch die Notbremse gezogen.

Mehrkosten wegen Sickerwasser usw. sind nicht wertsteigernd. Sowas sollte sich hingegen auf den Baulandpreis auswirken. Aber wenn diese Super Firma dir auch noch das Land vermittelt hat, war das wohl kein Thema.

 
Wie genau sieht es mit diesem Sickewasser aus , wie ungünstig ist es auf  so ein Grundstück zu bauen?

 
Liebe Neli

Welche Grössen in deinen unterschriebenen Verträgen steht (nicht in den Werbeprospekten), hast du immer noch beantwortet.

Und es gilt auch weiterhin: Bei 32m2 fehlender Wohnfläche ist ein Minderpreis von 10000.- ein Witz. Wenn das Haus gemäss Vertrag nur um ein paar cm kürzer ist, effektiv aber um fast 2m gebaut werden soll, dann ist das Betrug. Entscheidend ist aber wirklich, was in deinen Verträgen steht.

Generell würde ich dir aber auch den Gang zum Anwalt empfehlen. Es geht hier um sehr viel Geld und er kann dir aufgrund aller Dokumente zumindestens eine Einschätzung geben.

 
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Hallo,

die Wohnfläche ist 22m2 weniger geworden. Daraus fehlt die Sicherheit der Bank bei 79 000 Euro.

Gerade schrieb mir der Finanzberater, dass die Ursache wäre: 

"Genau das war der Fehler. Der Spitzboden in der Höhe (größer als 1,50 m Firsthöhe) hat dazu geführt, dass wir mehr anrechenbare zukünftige Wohnfläche haben. Weil das ja noch ausgebaut werden kann. jetzt haben wir 0,97 m Höhe _ keine Chance für Ausbau. Deutlich geringer Hauswert."

Wir haben die Dachneigung von 28' auf 20' verändert. Aber dabei gehen doch keine 22km2 Wohnfläche verloren.

Wir haben schon ständig das Gefühl, jemand hat ein Fehler gemacht und man versucht es die ganze Zeit auf uns zu schieben. Dabei verstehen wir  natürlich nicht, wo die Ursache ist! 

 
Aus welchen Gründen habt ihr die Dachneigung angepasst? Ich dachte, es geht um ein 1.2m kürzeres Haus?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann Emil17 nur recht geben.

Der Hauseigentümerverband kann dir bei der Vermittlung eines Fachanwalts auch behilflich sein.

Aber nimm nicht ungeprüft irgendeinen aus der Branchenseite des HEV.

Da kann sich für etwa Fr. 360.- jeder als Anwalt eintragen

 
Wenn du die Dachneigung verringerst, dann ändert sich die Raumhöhe im Spitzboden und folglich nimmt die anrechenbare Wohnfläche (das was über 1.50m hoch ist, welche Mindestraumhöhe gilt steht in der Bauverordnung) ab. Die Wohnfläche ist aber massgebend für den Wert eines Gebäudes.

Warum man die Dachneigung verändert, wenn das Haus einen zu grossen Grundriss hat und deshalb verkürzt werden muss, wäre auch noch eine Frage.

"Wir haben die Dachneigung verändert" - wart ihr das oder Eure Planer? und wie geht das bei einem Fertighaus, das doch "Standard aber 2.4 m länger" gebaut wurde? Und wieso erst nach dem Bewilligungsverfahren bzw. nach dem Finanzierungsbescheid der Bank?

Ein Finanzberater sollte eigentlich vom Bauherrn und nicht vom GU bestellt werden, denn es geht um Dein Geld ...

"Ja daran habe ich natürlich auch gedacht, aber denke die Verluste werden zu gross und das wäre praktisch raugeschmissenes Geld"

Du bist gerade daran, dein Geld wegen gravierender Verfahrensmängeln auf Stufe Planung und Auftragsvergabe zum Fenster hinauszuwerfen. Wenn die so bauen wie sie planen, wird es spannend  - und sauteuer

Wegen Mehrkosten für Sickerwasser, das kann nur vor Ort seriös beurteilt werden.

10k sind je nach Aufwand wohl nicht allzuviel - aber du solltest bei dem Trupp, den du da bezahlst, einen unabhängigen Experten zur Kontrolle beiziehen, sonst hast du einen nassen Keller und keiner ist schuld.

 
Ich kann Dir nur @Pfälzer empfehlen. Er macht einen top Job! Aktuell auch für uns. Ohne ihn, wäre ich schon ein paar mal aufgeschmissen gewesen.

 
Also das Haus wurde verkürzt da es nicht mehr an das Grundstück gepasst hätte. Dachneigung haben wir von 28 auf 20 verändert. Das mit der Wohnfläche wurde uns natürlich nicht erklärt;( Aber ist es möglich bei Gesamtwohnfläche von dem Dachgeschoss 104m2 , dass wegen der Dachneigung 17m2 verloren gehen?

Sickewasser stellte man beim Bodengutachten fest.

 
Ist die Änderung der Dachneigung wirklich der Grund, dass die Bank das Haus nicht finanzieren will? Weil bei 20' Dachneigung keine Spitzbodenwohnfläche zu berechnen ist? Das mit dem Spitzbodenfläche konnten wir ja nicht wissen. Wir sind keine Architekten;( 

 
Naja, dass mit weniger Dachneigung potentiell weniger Wohnraum vorhandn ist, ist schon so. Was spricht denn dagegen, die Änderung wieder rückgängig zu machen? Von welcher Bau oder Planungsphase sprechen wir eigentlich?

 
Wir warten nur auf die Freigabe von der Bank, um mit dem Bau anzufangen;(

Es fehlen aber 22m2! Und dies begründet die Bank mit der fehlenden Spitzbodenfläche. Ich bin keine Expertin aber es klingt sehr verwirrend;(

 
Ich versuche das nochmals zu rekapitulieren:

Ihr habt eine Finanzierungszusage von der Bank erhalten (mit altem Dach). Danach habt ihr das Dach angepasst. Danach Baubewilligung. Und jetzt will die Bank nicht mehr soviel zahlen, da durch das flächere Dach weniger Wohnfläche vorhanden ist. Soweit richtig?

 
Aufgrund der Grösse unseres Baugrundstücks mussten wir unser Haus um 30 m2 verkleinern.
Jetzt gilt es noch herauszufinden, warum die Architektin an dem Desaster schuld sein soll,

wenn die Bauherrschaft nachträglich die Pläne ändert ...

Passt es nun dank der geringeren Dachneigung wenigstens aufs Grundstück?

 

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