Hallo Strippe
"Erlaubt" wäre es durchaus, wobei die meisten deutschen Bauherren wohl dem Architekten der ihnen dies vorsehen würde, mit den nackten Hintern irgendwo hin hüpfen würden...als dies zu akzeptieren.
Bei Kleinstflächen, wo wirklich nur ab und an Wasser anfallen würde, kann man dies durchaus so machen. Man kann ja unten ein Kiesbett anlegen....oder der Teich reicht bis zur Terrasse... oder, oder.
Hier in diesem Fall ist das natürlich die Primitivlösung gewesen, die zudem auch nicht erlaubt ist.
Es handelt sich eben nicht um einen frei vorgebauten Balkon mit Geländer, bei dem über das notwendige Gefälle das Regenwasser ablaufen kann (egal ob in eine Rinne oder frei tropfend/laufend).
Hier ist es auch kein Notüberlauf (wobei der so auch nicht korrekt wäre) sondern der einzige und somit der Hauptablauf. Bei starkem Wind wird das Wasser, inkl. Schmutzpartikel von der Balkonfläche, zudem noch gegen die Fassade gedrückt... auch daher sind solch freie Ausläufe die schlechtest Lösung.
"Erlaubt" wäre es durchaus, wobei die meisten deutschen Bauherren wohl dem Architekten der ihnen dies vorsehen würde, mit den nackten Hintern irgendwo hin hüpfen würden...als dies zu akzeptieren.
Bei Kleinstflächen, wo wirklich nur ab und an Wasser anfallen würde, kann man dies durchaus so machen. Man kann ja unten ein Kiesbett anlegen....oder der Teich reicht bis zur Terrasse... oder, oder.
Hier in diesem Fall ist das natürlich die Primitivlösung gewesen, die zudem auch nicht erlaubt ist.
Es handelt sich eben nicht um einen frei vorgebauten Balkon mit Geländer, bei dem über das notwendige Gefälle das Regenwasser ablaufen kann (egal ob in eine Rinne oder frei tropfend/laufend).
Hier ist es auch kein Notüberlauf (wobei der so auch nicht korrekt wäre) sondern der einzige und somit der Hauptablauf. Bei starkem Wind wird das Wasser, inkl. Schmutzpartikel von der Balkonfläche, zudem noch gegen die Fassade gedrückt... auch daher sind solch freie Ausläufe die schlechtest Lösung.
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