Mein Haus seit heute ein Schützenswertes Objekt - Baugesucht läuft?!?

trilobyte

Mitglied
09. Okt. 2010
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Ich habe im Februar ein Haus gekauft. Ein ehemaliges Bauernhaus, vor 1972 nicht mehr Landwirtschaftlich genutzt und dem Bäuerlichen Bodenrecht entlassen. Ich habe mich vor dem Kauf auf der Gemeinde erkundigt und bekam da die Auskunft dass das Haus nicht schützenswert sei, bzw nicht als das Registriert. Es sei ein schlichter Bau von Leuten die damals nicht so viel geld hatten (darauf kamen wir im gespräch wegen den dünnen Balken)

Ich habe das Haus gekauft und anfang April ein Baugesuch eingegeben. Vorgängig auf der Gemeinde alles vorbesprochen wie auch auf dem Kanton bzgl Bruttogeschossfläche und ausbaubare Fläche.

Jetzt kommt heute ein Schreiben wo drinnsteht dass ich Besitzer eines Schützenswerten Objektes bin!

Weiter steht dass die Schutzverordnung einen Monat aufliegt und man einsprache erheben kann.

Was bedeutet das für meinen Umbau? Dauert das Baubewilligungsverfahren noch länger als die momentan geschätzten 4.5Monate?

Kann ich nun meine Solarzellen und Sonnenkollektoren vergessen?

Muss ich wieder Eternit drauf machen? Ich wollte eigentlich das Haus aufwerten und die Front wieder mit Holzschindeln verkleiden.

gruss

Siegi

 
hallo Siegi

Diese Fragen was möglich ist bei einem schützenswerten Objekt, kann dir am besten die entsprechende kantonale Stelle (Amt für Heimatschutz) beantworten. Die können dir auch sagen, was es heisst, wenn das Gebäude so klassiert ist.

Allenfalls solltest du Einsprache gegen die Verfügung machen und dich ev. auch auf die Aussage der Amtsperson der Gemeinde stützen. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, dass man sich auf Aussagen von Amtspersonen verlassen kann (allenfalls in der Bundesverfassung). Wenn natürlich die Putzfrau der Gemeinde die Aussage gemacht hat, sieht es schlecht aus /emoticons/default_additional/134.gif

Lenggenwil ist im Kanton St. Gallen, richtig? Ich kenne einen Anwalt in St. Gallen, der sich mit Bauproblemen ziemlich gut auskennt. Falls du Interesse hat, melde dich per PM.

Ach ja: Die Baubewilligung dürfte sich garantiert durch diese neuen Tatsachen verzögern /emoticons/default_additional/21.gif

Gruss Griff

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn die neuen Zonenvorschriften jetzt aufliegen, dann sind sie noch nicht rechtskräftig. Ausserdem gelten für dein Baugesuch die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Eingabe.

 
steht das irgendwo geschrieben dass die vorschriften bei der eingabe gelten? das wär ja schon mal nicht so schlecht!

 
Wenn die neuen Zonenvorschriften jetzt aufliegen, dann sind sie noch nicht rechtskräftig. Ausserdem gelten für dein Baugesuch die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Eingabe.
Ich denke nicht, dass es eine neue Zonenvorschrift ist, sondern dass es sich um ein einzelnes Objekt innerhalb einer Zone handelt. An der Zone an und für sich ändert sich kaum was. Bei schützenswerten Objekten ist einfach weniger möglich, es gibt aber sicherlich keine zonenmässige Einschränkung wie z.B. nur noch eingeschossige Bauweise statt wie bisher zweigeschossig.

 
Weiter steht dass die Schutzverordnung einen Monat aufliegt und man einsprache erheben kann.
Das klingt so, als sei die Schutzverordnung für das Objekt noch nicht rechtskräftig, d.h. erst aufgrund des Baugesuches ist jemand auf das Objekt aufmerksam geworden (Verordnung: Hier ist wohl gemeint, eine Behörde hat entschieden, dass ein bestehendes Gesetz auf Dein Gebäude anzuwenden sei). Rechtskräftige Verordnungen liegen nicht auf, sondern darauf wird höchstens verwiesen. Ausserdem kann man dann nicht gegen den Inhalt oder Verlass der Verordnung einsprechen.
Sofort auf die Gemeinde und das Ding lesen. Wenn man damit nicht leben kann oder will, Einsprache erheben (wichtig ist Einhaltung der Frist).

Wenn man mit den Schutzauflagen leben kann, ist es eigentlich kein Nachteil.

Kann ich nun meine Solarzellen und Sonnenkollektoren vergessen?
Das hängt sehr vom Inhalt der Verordnung ab. Da es auch eine Weisung auf Bundesebene gibt, wonach solche Anlagen zu bewilligen sind, wenn nicht wirklich zwingende Gründe vorliegen, ist das in der Praxis dann Verhandlungssache mit dem Denkmal- oder Heimatschutz (Ich krieg die Sonnenkollektoren, dafür wird kein Fenster in diese Wand eingebaut). Je nachdem wer dort das Sagen hat, kann es konstruktiv oder auch mühsam werden.Im Aussenbereich gibt es für zonenfremde Bauten nur Bestandesschutz, deshalb kann die Baubehörde prinzipiell alles verbieten, was über die Erhaltung der Substanz hinausgeht - also Kooperation, nicht Konfrontation suchen.

 
grundsätzlich will ich ja nichts machen was dem objekt abträglich ist. im gegenteil, holzschindeln in fichte natur anstatt eternit etc. die magerwiese ums haus und das bienenhaus bleibt auch, der bauerngarten auch. aber ich will auch 2-3 neue fenster (in der scheune schlichte moderne) im hausbereich eins zusätzlich im gleichen stil mit den verzierungen und abwurfdächli und grünen läden usw.

aber ich möchte unbedingt photovoltaik und sonnenkollektoren! das ist mir ganz wichtig. das haus soll obwohl 120 jahre alt CO2 neutral beheizt werden und übers jahr gesehen einen strom überschuss produzieren.

ich denke die aktuelle situation mit fukushima usw hilft mir in diesem fall etwas.

ich habe mittlerweilen den bericht erhalten wo beschrieben ist was an dem haus erhaltenswert sei.

damit hab ich grundsätzlich kein problem, nur macht es alles komplizierter.

wenn das mit dem baugesuch vorher durchgeht ist's mir nachher relativ wurscht.

einsprache machen werd ich aber so oder so. nützen tut mir das nix. schlecht für's objekt ist es auch nicht weil ich mich ja in die selbe richtung bemühe, einzig mit dem kompromiss auf erneuerbare energien!

gruss

siegi

 

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