Hallo
@klöti, so einfach ist das nicht. siehe Link:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/730.01.de.pdf
Siehe Seite 34. Da hat sich die Energieverordnung anscheinend geändert.
Früher konnte man:
1. anmelden
2. Bescheid abwarten
3. Anlage innerhalb 15 Monaten nach positivem Bescheid in Betireb nehmen
(siehe Swissgrid)
Heute gilt gem Energieverodernung Ausgabe 1.1.2011
1. anmelden
2. innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung muss die Projektfortschrittsmeldung eingereicht werden
3. innerhalb von 15 Monaten nach der Anmeldung muss die Anlage in Betrieb genommen werden.
So wie ich die neue Energieverodrnung interpretiere, kann man nicht mehr anmelden und warten bis irgendwann und dann die Anlage erstellen. Die Termine sind in der neuen Energieverordnung neu nicht mehr ab positivem Bescheid, sondern ab dem Anmeldedatum geregelt.
Auf der Warteliste befinden sich über 7800 Anlagen. (siehe
http://www.guarantee-of-origin.ch/reports/Downloads/warteliste_DE.pdf)
Auszug aus der Swissgrid Seite:
"Wird die Warteliste in jedem Fall der Reihe nach abgebaut?
Bis zum 1. Februar 2009 wurden wegen der ausgeschöpften Jahres-Zubaukontingente von 2008 und 2009 nur Photovoltaik-Anlagen auf die Warteliste gesetzt. Die Folge davon ist, dass auf den ersten rund 3300 Positionen der Warteliste nur Photovoltaik-Anlagen stehen. Seit dem 1. Februar 2009 werden aber auch alle anderen Technologien auf die Warteliste gesetzt.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass zuerst die rund 3300 Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden, wenn wieder Fördermittel für die KEV zur Verfügung stünden.
Vorgehen beim Abbau der Warteliste
Wenn wieder Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das BFE nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Photovoltaik ein neues Zubaukontingent festlegen (die bisherigen Zubaukontingente hatten eine Grösse von rund 5 MW). Nachdem dieses weitere Zubaukontingent wiederum ausgeschöpft ist, kämen die anderen Technologien (Wartelistenplätze nach dem 1. Februar 2009) zum Zuge."
Also ist klar zu empfehlen, wer eine PV Anlage will, muss die vorerst auf eigene Kosten erstellen, um dann lange abzuwarten, bis diese in die KEV Vergütung fällt.
Die andere Variante ist auf die kantonalen Vergütungen zurück zu greifen.
http://www.swissolar.ch/fileadmin/files/swissolar/f%C3%B6rderung/Infodossier_Foerderung_PV.pdf
In Anbetracht dessen, dass eine fertig installierte PV Anlage heute max SFr. 4'800/kWp kostet, wird in manchen Kantonen bereits die Hälfte einer Anlage gefördert. Die Förderungen haben in den Bedingungen auch mestens diesen Passus drinnen stehend ==> max 50% der Anlagekosten.