Schwimmteich auf der Hofparzelle (LWZ)

Obiwan68

New member
04. Juni 2021
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Hallo Zusammen

Weiss jemand ob man auf der Hofparzelle (2000m2) welche in der LWZ ist einen Schwimmteich erstellen darf (Kanton Bern)? Hat hier jemand Erfahrungen mit einem Gesuch? Oder hat das schon realisiert?

Danke und Gruss,

Obiwan

 
Gegoogelt ist halt schnell was, ich hab auch Urteile gefunden welche sagen das wenn eine Badi zu weit entfernt ist und der Zweck keinem reinen Badespass entspricht, es sich einbettet und nicht auffällig ist, ist es OK. Ich hab mir mehr erhofft das jemand bereits durch diesen Prozess gegangen ist und daraus Erfahrungen gesammelt hat.

Ich denke wichtige Punkte sind

- Abstand des Hauses zur nächsten Badi

- Anbindung an die Hausparzelle

- Offensichtlicherweise nicht die persönliche Befriedigung des Konfortbedürfnisses

- Keine Platteneinfassung

- Kein grosszügiger Beckeneinstieg

- Vorwiegendes Element als Gartengestaltung

- Eingebunden in die Biodiversität und diese ist nachzuweisen

- Harmonisch und unauffällig in die Umgebung des Hofgutes einfüge

- Beispiele aufzeigen

Es wird von keinem Gericht/Urteil bestritten das die ein verlangen und ein Bedürfnis ist und dem Konform dient, ich denke sie wollen vor allem keine Freitzeitanstalten und den LWZ Parzellen. Ich denke der Ton macht hier die Musik und frühzeitiges einbinden der Behörden ist sicherlich eine gute Idee, und dann ein Konzept vorlegen. Wenn hier der Satz mit "Ich denke" oder "Ich glaube" beginnt, hat man wohl schon die A-Karte.

Weitere Ideen und Inputs sind erwünscht

 
Kannst du das Urteil, welches den Abstand zur nächsten Badi als Argument anführt, bitte verlinken?

Ehrlich gesagt habe ich grosse Zweifel, ob dieser Punkt eine Rolle spielt. Zudem widerspricht er auch deiner Argumentation, dass es nicht um ein persönliches Komfortbedürfnis gehe. Also wenn Komfort keine Rolle spielt, ist es doch egal, wie weit weg die nächste Badi ist.

Generell ist es so, dass eigentlich alles, was nicht der landwirtschaftlichen Produktion dient, in der Landwirtschaftszone nicht bewilligt wird. Früher gab es da vielleicht noch mehr Ausnahmen. Doch heute wird das Gesetz in der Regel viel strenger ausgelegt. Da müssen sogar ökologisch wertvolle Trockensteinmauern, Teiche und Gartenanlagen zurückgebaut werden. Denn es geht schlicht darum zu verhindern, dass der Siedlungsraum in die Landwirtschaftszone ausgeweitet wird.

Auch wenn du es nicht gerne hören magst. Ich finde, das oben verlinkte Urteil trifft auf deinen Fall ziemlich gut zu.

 
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Es geht weniger darum was ich hören mag und was nicht, da ich noch nichts gekauft habe, und auch nichts kaufen würde ohne das ich es davor mit dem Regierungsstatthalteramt abkläre.

Und ich habe einige Beispiele im Kanton Bern gefunden wo es sehr grosse Schwimmteiche in der LWZ hat, auch den Hof welchen wir derzeit anschauen hat bereits viele Ausnahmen bewilligt im Rahmen der Biodiversität welche durch das Regierungsstatthalteramt bewilligt wurden.

Ich denke es gibt auch noch Unterschiede in der Hofparzelle und angrenzenden Parzellen, aber ich werde das sicherlich alles zuerst mit der entsprechenden Behörde besprechen bevor wir uns da in was "reinsetzen".

Hier ist noch der Link mit der Distanz zur Badi.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/rechtsprechung/kantonsgericht/chronologische-anordnung/copy_of_2008/30

 
Danke für den Link. In dem zitierten Fall ist sicherlich zu berücksichtigen, dass es hier um den Wohnsitz einer Bauernfamilie geht, die nunmal berufshalber in der Landwirtschatszone leben muss.

Bist du selber denn auch in der Landwirtschaft tätig? Falls ja, besteht da ev. noch etwas mehr Ermessensspielraum. Steht das fragliche Wohngebäude, zu welchem der Schwimmteich erstellt werden soll, ebenfalls ausserhalb der Bauzone?

Nicht zuletzt dürfte auch die Grösse und die Lage des geplanten Teichs (besser direkt neben dem Wohngebäude als weit davon entfernt) eine Rolle spielen, ob so ein Vorhaben überhaupt den Hauch einer Chance hat. Denn eines ist klar. Der geplante Teich ist sicherlich nicht zonenkonform, da er keiner landwirtschatlichen Nutzung dient. Wenn überhaupt, ist der Bau nur über eine Ausnahmegenehmigung möglich.

 
Nein, ich bin nicht in der Landwirtschaft tätig. Der Hof wurde aus dem BGBB entlassen, steht in der LWZ  auf der Hofparzelle 2000m2, wo auch die Idee ist den "Schwimmteich" zu positionieren.

 
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Danke für deine spannende Frage. Ich stehe zurzeit in der gleichern Situation 🥲 Bist du mit den Abklärungen weiter gekommen? Würde mich sehr interessieren, was dabei herauskam.

 
Ich bin ebenfalls in derselben Situation. Der Hof ist noch aktiv. Gäbe es eine Möglichkeit als neuen Betriebszweig mit Fischzucht oder sowas ähnliches einzugeben? Oder Versickerung und Retention Dachwasser..? Er wäre halb auch dem Hausgrundstück welches abparzelliert wurde, aber dort ist es zu klein und mind. die Regenerationszone wäre in der Landwirtschaftszone..
 

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