@ godi:
nochmals, ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass Du oder sonst jemand verpflichtet sei, irgendeinen Pfusch zu bezahlen. Wenn jemand aber einen daran unbeteiligten Dritten beauftragt, den Pfusch in Ordnung zu stellen, haftet dieser Jemand dem Dritten gegenüber für die Bezahlung. Das ist nicht bauspezifisch und gilt für Aufträge irgendwelcher Art.
Nach OR hat der Auftragnehmer das Recht, die Mängel zu beheben. Beauftragt man vorher einen Dritten, so wird der Auftraggeber möglicherweise die Bezahlung verweigern, weil man ihm nicht Gelegenheit gegeben habe, den Mangel selbst zu beheben, oder weil der andere viel zu teuer gewesen sei, usw. Das Ganze ist dann Juristenfutter und vor allem für den Auftraggeber unerfreulich, weil solche Dinge dann sehr lange dauern können.
Fazit für mich: Aufträge nur an Firmen vergeben, die man kennt und die (Referenzen!) bekanntermassen sauber arbeiten und einen Ruf zu verlieren haben, auch wenn sie nicht am billigsten offerieren. Das schützt auch einigermassen gegen diese unsauberen Generalunterehmer.
Allgemein zu dem Problem, dass nicht nur fachspezifisch brauchbare Antworten im Forum kommen, kann ich nur sagen, dass sich hier jedermann anmelden und seine Meinung äussern kann. Die einzige Bedingung ist, keine Verbalrundschläge gegen andere zu machen. Dass von den geäusserten Meinungen nicht alle brauchbar sind, liegt in der Natur der Sache, das ist am Stammtisch auch nicht anders. Wem die Antworten nicht passen, der soll entweder nicht mitmachen oder aus den Beiträgen das für ihn brauchbare herausfischen und den Rest höflich (!) kommentieren oder ignorieren.
Beim Bauen kommt hinzu, dass man vieles erst seriös beurteilen kann, wenn man a) vom Fach ist und /emoticons/default_cool.png die Sache persönlich vor Ort gesehen hat. a) kann man aus dem Profil ersehen, falls man will. /emoticons/default_cool.png kann man oft nur lösen, indem man einen Sachverständigen hat, der sich um die Baustelle kümmert und die Interessen des Bauherrn und nicht die des Unternehmers vertritt. Das sollte der eigene Architekt sein. Bei Generalunternehmern ist der Architekt vom GU bezahlt und wird also im Zweifelsfall den Bauherrn gegenüber diesem ins Unrecht setzen.