Totalsanierung

Wir haben ja über mindestens 45 Jahre umgebaut und unsere Wohnqualität hat nie gelitten. 

Der Staubsauger ab und zu schon....     B)

 
Danke Susann für deine Erfahrung!

Aktuell sind wir in eine Mietwohnung mit Minergie und haben diesen "Luftzu- und -abfuhr". Dadurch müssten wir theoretisch selten bis gar nicht lüften.
ich glaube so ein System würde der Unterschied machen und tatsächlich für einen besseren Klima sorgen. Ihr?
Ich habe mit Minergie und Komfortlüftung keine eigene Erfahrung, nur vom "Hörensagen". Bei der Vorbesprechung zur Energieberatung war sie kurz Thema, aber selbst der Berater fand, wir würden damit unser Häuschen vergolden - frag mich aber nicht mehr nach der genauen Summe, denn wir hielten uns wirklich nicht damit auf. Wie gesagt, inzwischen gibt es nichts mehr zu bemängeln und auch das Lüften hält sich jetzt in Grenzen.

 
Ich hab jetzt nochmals die alten Unterlagen vorgeholt: Um das Haus vor 15 Jahren bewohnbar zu machen, haben wir CHF 300k investiert, dazu gehörten Dachrenovation, Ausbau Dachgeschoss, Sanierung Leitungen und Elektrik, alle Böden (teilweise mit Laminat), neue Fenster 3fach, Innendämmung, teilweise Ersatz Türen, teilweise neue Fliesen, neue Geräte, Malerarbeiten innen und aussen, Kleinkram.

Nicht dabei sind die ca. 50% Eigenleistung.

Seither haben wir nochmals rund CHF 450k verbaut, mit zusätzlicher Garage, neuer Küche, neuem Bad, neuer Heizung, Photovoltaik, Parkettböden, 1 Zwischenwand einziehen, Wohnzimmerrenovation, erneut Innendämmung, Dach neu eindecken, teilweise neue Fenster, teilweise Aussendämmung und erneut viel Kleinkram.

Auch dabei sind ca. 30-40% Eigenleistung nicht eingerechnet.

Dazu kommen noch rund CHF 150k im Garten (v.a. Schwimmteich, 12m Sonnenstoren und die Steilhangsanierung mit Mauer). 
 

 
@susann
danke für deine Erfahrung und die Zahlen!

Warten jetzt gespannt auf den Bescheid.
Nur noch 3 Tage...

Werde euch dann sagen ob wir Hausbesitzer werden und später unsere Ideen genauer analysieren.

Schöna Obig eu allna [emoji5]


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Denke dein Budget wird nicht reichen. Wir haben ein kleines Haus, BJ 1946 gekauft und machen folgenden Umbau:

- Ausbau Dachgeschoss in Schlafzimmer und zusätzliche Nasszelle

- Neue Treppe ins Dachgeschoss

- Dack neu isolieren und neu eindecken, Einbau 3 Dachfenster

- Neue Küche

- 2 WCs neu

- Bad neu

- 2 Mauern durchreissen

- Wasserleitungen ersetzen

- Stromleitungen ersetzen und zusätzliche Steckdosen

- Neuer Wasserboiler

- Kanalsanierung (Auflage für Baubewilligung)

- Sickerschacht (Auflage für Baubewilligung)

- Böden abschleifen / ölen

- Haus aussen neu streichen (Gerüst steht ja)

- Neue Fensterläden

- Haus innen neu malen

- PV Anlage 40m2

- Garagentor erneuern

- Diverse Umgebungsarbeiten

- Kosten für Erstellung Baupläne, geringe Baubelgeitung, Baubewilligung

- 1 Heizkörper zurückbauen und an einem neu Ort setzen

- Rückbauarbeiten (sind nicht zu unterstützen, was so ein Ausbau von Küchen, Bädern kostet)

- Neuer geschlossener Windfang Eingang

- Neue Eingangstüre

Es wird keine Heizung ersetzt (Ölheizung mit Radioatoren) und auch keine Dämmung angebracht, Fenster bleiben.

Wir werden irgendwo um die 330'000 landen.

 
Vielen Dank euch Alle!!

Soo, heute Morgen haben wir den Zuschlag erhalten B)

Meine Kostenschätzung wird immer grösser :?  werden schauen ob wir evtl etappenweise sanieren können.
Melde mich später dann mit dem Vorhaben :)  

Jetzt hätte ich aber eine andere Frage en euch...

Das Grundstück befindet sich ca zu 2/3 in Wohnzone und zu 1/3 in eine Freihaltezone.
Habt ihr da Erfahrung oder gibt es evtl sogar ein Gesetz, die sagt ob die Freihaltezone nun für die Baumasse anrechenbar ist oder nicht?
Es macht nämlich eine markante Unterschied ob wir das anrechnen können oder nicht... (896 zu 1337m3 Baumasse...)

Habe heute den Grundbuchauszug erhalten und da ist nichts klar erwähnt.
In der Bau und Zonenordnung steht ebenfalls nicht drauf.
Beim Bauamt sagten sie es man könne die Freihaltezone nicht anrechnen. Das Grundstück nebenan ist aber fast nur in der Freihaltezone (Wohnzone würde nur ca 340m3 ergeben) und sie haben ein riesenbau drauf.

Nirgends ist was klar geregelt. Bauamt sagt Freihaltezone nicht anrechenbar, Bauten rundherum geben ein anderen Eindruck.

Wäre sehr dankbar über eure Erfahrungen und Wissen!

 
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Habe noch folgendes gefunden:



Vermutlich bleibt es bei den 896m3. Dies ergibt ca. 240m2 BGF, 230m2 NGF, 170m2 NWF.

 
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Du kannst dich nicht auf das Nachbargrundstück beziehen, denn wenn das Gebäude schon älter ist, dann galt damals möglicherweise etwas anderes als für dich. Es kann sein, dass die Freihaltezone ausgeschieden wurde, nachdem das Gebäude auf dem Nachbargrundstück entstand. 

Hier findest du noch ein paar erhellende Infos... 

Ausserdem findest du mehr Angaben zur Freihaltezone im Bau- und Planungsgesetz deines Kantons.

Edit: Du hast doch ein Grundstück mit Haus gekauft, oder nicht? Willst du denn vergrössern oder anbauen?

 
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Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

In deinem ersten Post willst du ein Haus kaufen. "Wir sind gerade im Begriff ein Haus mit Baujahr 1960 zu kaufen".

Nun aber redest du von einem Grundstück in Freihaltezone.

Ich verbinde einen Kauf von einem Grundstück in diesem Zusammenhang immer ohne Haus!

Ich bin etwas ratlos @AdS

Wenn du ein Haus gekauft hast was soll die Frage nach der Freihaltezone?

 
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Hallo @Alpenwelt & @Susann

Besten Dank euch beiden!
Es ist so, dass ich keine Infos finden konnte und das was ich sehe und das was mir vom Bauamt gesagt wurde sich zu widersprechen scheint...

@Susann Beim Nachbarn wurde gemäss GIS 2001-2010 gebaut. Freihaltezone bestand da schon lange...

@Alpenwelt vlt war ich nicht ganz klar vorhin.. tut mir leid
das Haus gibt es schon (BJ 1960) Meine Frage ist nur darum, weil das Grundstück relativ gross ist und man später vlt noch zusätzlich was darauf bauen könnte. (Mehrwert bezüglich Ausbaureserve)
 

 
Gut, aber Freihaltezonen oder Gemeindestrassen oder was sonst auch immer müssen doch immer abgezogen werden. Letztendlich ist es ja eine Entwertung bzw. sogar eine Enteignung, die je nach Grösse in einigen Kantonen sogar entschädigt wird. Das hätte doch alles beim Kauf bereits Thema sein müssen? 

Kannst du den nicht einfach mit der Gemeinde einen Termin abmachen und das mit der Bauverwaltung besprechen? (Dorf oder Stadt?) Und dann auch gleich nachfragen, warum auf dem Grundstück daneben gebaut werden konnte? Was ist es denn überhaupt für eine Freihaltezone, worauf bezieht sie sich, zu welchem Nutzen? Der Nachbar hat ja wohl nicht im Stadtpark gebaut  :mrgreen:

 
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Guten Morgen Susann

In diesem Fall ist die Freihaltezone wegen der Aussicht dort oben gedacht.
Deshalb hoffe ich, dass wir unterhalb des Hauses später noch bauen könnten, dies solange die Aussicht von oben nicht eingeschränkt ist.

Bei Kauf hatte der Verkäufer eine Verkehrswertschätzung eines Architekten dabei, dieser rechnete mit der gesamte Fläche. Er hat gerade in ein benachbartes Dorf die gesamte Fläche für die Baumasse rechnen können.
Wir sind bei unser Angebot jedoch immer davon ausgegangen, dass dies nicht möglich ist. Sollte es tatsächlich so sein, dass wir dies nicht anrechnen können, verlieren wir somit nichts :)  


Anbei zwei Bilder
-unser Zonenplan (habe unser Haus blau eingeramt und das von den Nachbarn rosarot)
-und Googlestreetview des Nachbarnhauses

Gemäss GIS haben die nur ca 370m3 erlaubte Baumasse (1.4*265m2 Wohnzone rot)
das Haus hat aber definitiv um einiges mehr Volumen. Dass es in der Freihaltezone gebaut ist, ist noch was anderes, aber für mich gerade nicht gross von Bedeutung.

Das ist der Grund wieso ich da nichts mehr verstehe :D  

Wie erwähnt, für uns könnte das nur noch eine positive Überraschung werden.
Dennoch waren wir neugierig ob jemand in eine ähnliche Situation war und wie dies geklärt wurde.
(Bau und Zonenordnung vom Dorf sowie vom Kanton gehen da nicht näher darauf ein)

Beste Grüsse
 

Haus.PNG

Zonenplan.png

 
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Die Aussicht zu schützen gefällt mir ja grundsätzlich, muss ich zugeben :mrgreen:  Das wird in unserer Gemeinde mit Seesicht aktuell auch diskutiert. Die Grundstücke sind nicht gerade günstig und es darf eigentlich nicht sein, dass ein späterer Käufer dem früheren das Grundstück entwertet, indem er ersterem vor die Nase baut und pflanzt, was er will. Bei Schätzungen kann laut Maklern die Aussicht von 30% bis sogar zu 58% des Wertes ausmachen, das ist nicht ohne...

Mir ist aber völlig neu, dass dafür eine Freihaltezone ausgeschieden wird. Freihaltezonen sind absichtlich nicht dasselbe wie Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzonen, auf denen nur tätigkeitsbezogen oder gar nicht gebaut werden darf. Sie sollen z.B.  "...Siedlungsgebiete voneinander abgrenzen". Die Freihaltezone ist keine Bauzone, aber auch keine absolute Bauverbotszone. Oft stehen da auch Gebäude, sofern sie der "Erholung der Bevölkerung" (Strandbäder) dienen, oder "Objekte des Natur- und Heimatschutzes" wie Burgen, Museen o.ä. Ausgeschlossen werden aber meist rein privat genutzte Bauten...

Was mich wirklich erstaunt, ist, dass bei dir auf Behördenseite niemand genau Bescheid weiss. Einfach eine Freihaltezone ausscheiden ohne weitere Begründung scheint mir ein bisschen dürftig. Der Sinn einer Freihaltezone ist ja, dass sie keiner anderen Zone unterstellt werden kann und deshalb genau definiert werden muss. Aber für die Aussicht? Für "die Allgemeinheit"? Gibt es da einen besonderen Spazierweg, dessen Aussicht man nicht zubauen darf? Ich sehe auf dem Plan eigentlich nur deinen Nachbarn (im Eck rechts auf der Karte), dessen Aussicht beeinträchtig sein könnte. Das ist allerdings nicht wirklich "öffentliches Interesse" und müsste irgendwo definiert sein. Sehr mysteriös  B)

Aber wenn es dich vorerst nicht beeinträchtigt und das Haus eh schon gekauft ist, kannst du dich auch später damit beschäftigen. Dann kommt vielleicht doch noch raus, wofür die Freihaltezone gut ist. Eine Klage ist dann dazumal aber auch nicht zwingend von Erfolg gekrönt...

 
Die Aussicht zu schützen gefällt mir ja grundsätzlich, muss ich zugeben :mrgreen:  
Da gebe ich dir definitiv recht.

Was mich wirklich erstaunt, ist, dass bei dir auf Behördenseite niemand genau Bescheid weiss. Einfach eine Freihaltezone ausscheiden ohne weitere Begründung scheint mir ein bisschen dürftig. Der Sinn einer Freihaltezone ist ja, dass sie keiner anderen Zone unterstellt werden kann und deshalb genau definiert werden muss. Aber für die Aussicht? Für "die Allgemeinheit"? Gibt es da einen besonderen Spazierweg, dessen Aussicht man nicht zubauen darf? Ich sehe auf dem Plan eigentlich nur deinen Nachbarn (im Eck rechts auf der Karte), dessen Aussicht beeinträchtig sein könnte. Das ist allerdings nicht wirklich "öffentliches Interesse" und müsste irgendwo definiert sein. Sehr mysteriös  B)


Hinter dem Haus verlauft ein Wanderweg.
Die Aussicht ist mehrere Kilometer weit. (da haben wir uns dann komplet verliebt in dem Haus :) )
Für mich ist das Verbot dort zu bauen nachvollziehbar und sinnvoll. Was ich eben nicht verstehe, ist wieso ich die m2 der Freihaltezone nicht für die Baumasse nicht anrechnen dürfen soll.
Aber ja, das werde ich dann zu einem späteren Zeitpunkt mit der Gemeinde/Bauamt dann abklären müssen ;)  

Jetzt heisst es nur noch auf uns umschreiben und mit Fachleute das Haus besichtigen und unser Vorgehensweise gut plannen.

Besten Dank!

 
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Danke

Viel Erfolg bei der Sanierung welche vermutlich im Bereich von CHF 300'000.00 liegt? Ein Neubau sollte aus meiner Sicht geklärt werden.

 
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