Liebe Alle
Zum einen würd' ich das Thema in einen eigenen Thread auslagern, da dieser mit SH nicht (mehr) viel zu tun hat.
Also, aber zum Inhalt.
Historisch:
Lange zeit war es i.O. wenn ein GU mit dem Geld was B bezahlt die Rechnungen für A bezahlt hat. So eine Art Schneeball-System. Dass dies nicht in Ordnung ist, dürfte allen klar sein. Vor allem wenn es denn schief läuft.
Die Frage ist, wer die Verantwortung tragen soll/muss/kann dass: Geld was der Bauherr bezahlt beim Handwerker ankommt. Nein, eben nicht der GU, weil der ja evtl. Konkurs ist und damit überhaupt keine Verantwortung mehr trägt. Lange Zeit war es so, dass einfach die Handwerker dieses Risiko getragen haben, mit dem (von anderen hier) beschriebenen Effekt von kaputten Kleinfirmen, plötzlich Arbeitslosen, und zugehörigem Scheiss. Was politisch niemand wollte. (Wirklich niemand!) Mit dem Bauhandwerker-Pfandrecht hat sich das Risiko verlagert.
Im Gegensatz zu den Handwerkern hat der Bauherr wenigstens die Möglichkeit (Via Bank, usw) halbwegs zu verfolgen, wohin das Geld, was er bezahlt geht. Es erfordert nicht unendlich viel Aufwand mit einem Handwerker abzumachen, dass er jeden Bezahlungseingang rapportiert - dann hat man die Kontrolle, dass das Geld angekommen ist.
Dann.
Seit die Raiffeisenbanken mal richtig auf die Schnauze gefallen sind, wissen eigentlich auch alle Banken - und über diese läuft das Geld - dass Sie auch nicht besonders blauäugig sein dürfen. Da hatte man die GU-Rechnungen unkontrolliert beglichen... ohne dass die Bauherren die Möglichkeit hatten, selber zu kontrollieren - entsprechend durfte die Bank dann beim Schaden mitmachen...
Weiter.
Wenn man wenigstens die rudimentärsten Vorsichtsmassnahmen berücksichtigt, ist man gegen das Wüsteste gefeit. Der User Bauexperte (hoffentlich dies mal richtig!) W.A. Speidel hat hier
http://www.bauexperte.ch/pdf/Speidel-Experte_Vereinbarung-GU-Banken.pdf eine Vorlage für den Vertrag, damit es weniger Puff gibt.
Nein
Ich glaube nicht, dass es okay ist, zuerst blauäugig zu sein und dann traurig, dass etwas schief gegangen ist. Wer nix kontrolliert hat halt auch keine Kontrolle. Gilt für Handwerker wie für Bauherren.
Detail.
Dir Regeln, ein Pfandrecht eintragen zu können, sind recht streng. Habe von mehrere Baustellen (und Hickhack) mitgekriegt, wie hoch die Hürden für den Unternehmer sind, dass er wirklich eintragen kann - insbesondere die zeitliche Hürde. Soweit ich es gesehen habe, ist das Pfandrecht meist nur möglich, wenn von allem Anfang an erahnbar war, dass es Probleme geben könnte - sonst ist der UN zu spät. Hätte der Bauherr nicht einfach weggeschaut sondern mit den Leuten wenigstens gesprochen hätte er ohne Probleme kontrollierend eingreifen können.
Übrigens.
Es ist Dir auch nicht egal, wenn Deine Baustelle plötzlich steht, weil ein Handwerker wegen so einem Scheiss plötzlich zu Ende ist und die Baustelle steht.
Risiko im engeren Sinn kostet immer etwas. Wenn die Handwerker mehr Risiko tragen müssen, wird sich das mittelfristig einfach in den höheren Preisen niederschlagen.
Meine Meinung:
Ob Handwerker oder Bauherren am Schluss die (zahlenden) Deppen sind ist so oder so unschön. Das Problem liegt letztendlich tiefer: Firmenkonstrukte dürfen in der Schweiz Konkurs gehen, und dann ist einfach nix mehr da - Personen haben das Recht nicht. Wenn der GU (die Firma) Konkurs ist, fährt der (ehemalige) Chef weiterhin Porsche. Hier liegt das Problem - aber das dürfte politisch nicht verhandelbar sein.
Grüsse
Haba