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Na ja, der Landpreis ist eher noch wichtiger, weil er länger "wirkt": Beim Kauf bezahlt man den gültigen Preis und fertig ist. Beim Baurecht kommt es stark auf den Baurechtsvertrag an - einerseits auf die Basis des zugrunde gelegten Landpreises, der Verzinsung und vor allem der Indexierung (was viele unterschätzen!), andererseits auf die Heimfallregelung (was passiert nach Ablauf des Baurechtvertrages: Verlängerungsmöglichkeit, Regelung des vom Landbesitzer zu zahlenden Betrages für das Gebäude).bei uns wäre der m2 300.-
da wir aber im baurecht bauen erübrigt sich der Landpreis...
Dein Fall ist genau der, bei dem ich auch ein Baurecht eingehen würde.... Aber das ist absolut der einzige Fall (Bürger- oder Burgergemeinde und dann noch das Recht, das Land zu kaufen): so kann man natürlich mit weniger Geld etwas realisieren.Ist natürlich korrekt, jedoch ist es die Bürgergemeinde die das Land anbietet und deren erklärtes Ziel ist es Familien ins Dorf zu bringen. Die Verträge sind mehr als Fair für die Baurechtnehmer und wenn der Vertrag in 70 Jahren ausläuft wäre ich hundert Jahre alt. Eher unwahrscheinlich dass ich das erlebe....
Aber wir haben auch jederzeit die möglichkeit das Land zu kaufen....
Geht dann einfach nach dem Index und natürlich noch vor den Bürgerrat...
Was hat das mit der Frage nach den Bauplatzkosten zu tun???viele die mit Weber Haus und Manufactum bauen