Liebe P&A
Erster Schritt.
Eingeschrieben den Mangel rügen. JETZT und HEUTE. Je nachdem ob Euer Vertrag nach OR oder nach SIA ging, habt ihr äusserst wenig (7 Tage nach OR) oder wenig Zeit zum Rügen. Eine rechtzeitige Rüge ist rechtsgestaltend, ohne diese steht ihr mit heruntergelassenen Hosen da auf dem Rechtsweg. Aus diesem Grund darin erwähnen, dass bisher unsicher war, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelte oder nicht. Dass es erst jetzt mit diesem Auftreten der markanten Undichtigkeit klar ist, dass hier ein Mangel vorliegt. Erwähnen dass diese undichtigkeit ein verborgener Mangel war (man kann die Dichtigkeit ja nicht direkt prüfen). Ist wichtig wegen der Garantie/Verjährungsfristen.
Die Rüge geht an alle (auch nur möglicherweise) betroffenen Vertragspartner von Euch. Falls GU-Bau ohne Abtretung von Garantie/Mängelrechten: Nur an den GU
Sonst: An alle Unternehmer und Planer, die irgendwie beteiligt sein könnten. (Baumeister, Isolation UG, Abdichtung UG, Aushub, Elektro (Spitzen von Leitungen), Sanitär (Einlagen!), usw; Planer: Architekt, Ingenieur, Geologe, unbedingt: Bauleiter nicht vergessen.usw.
Fodere im Schreiben, dass dieser Schaden der Haftpflichtversicherung des UN/Planers anzumelden sei. Inklusive Folgeschäden (Wasserschaden, Putzen nach der Pisse, Verminderte Bewohnbarkeit,...)
(Mehr dazu von Eurem RA)
Zweiter Schritt
Rechtsbewanderter Mediator, o.ä. hinzuzuiehen, ggf Anwalt einsetzen.
Hier im Forum: Bauprofi, Pfälzer, ...
Google hilft auch weiter.
Falls ihr Rechstschutz habt: Die anrufen, fragen ob das sie überhaupt betrifft (Bau ist manchmal ausgeschlossen.) Je nach dem mit diesen Schritt 1 machen. Falls Rechsschutz etwas zeit braucht (wir rufen morgen zurück) den Mangel doch schon heute rügen.
Erster Schritt.
Eingeschrieben den Mangel rügen. JETZT und HEUTE. Je nachdem ob Euer Vertrag nach OR oder nach SIA ging, habt ihr äusserst wenig (7 Tage nach OR) oder wenig Zeit zum Rügen. Eine rechtzeitige Rüge ist rechtsgestaltend, ohne diese steht ihr mit heruntergelassenen Hosen da auf dem Rechtsweg. Aus diesem Grund darin erwähnen, dass bisher unsicher war, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelte oder nicht. Dass es erst jetzt mit diesem Auftreten der markanten Undichtigkeit klar ist, dass hier ein Mangel vorliegt. Erwähnen dass diese undichtigkeit ein verborgener Mangel war (man kann die Dichtigkeit ja nicht direkt prüfen). Ist wichtig wegen der Garantie/Verjährungsfristen.
Die Rüge geht an alle (auch nur möglicherweise) betroffenen Vertragspartner von Euch. Falls GU-Bau ohne Abtretung von Garantie/Mängelrechten: Nur an den GU
Sonst: An alle Unternehmer und Planer, die irgendwie beteiligt sein könnten. (Baumeister, Isolation UG, Abdichtung UG, Aushub, Elektro (Spitzen von Leitungen), Sanitär (Einlagen!), usw; Planer: Architekt, Ingenieur, Geologe, unbedingt: Bauleiter nicht vergessen.usw.
Fodere im Schreiben, dass dieser Schaden der Haftpflichtversicherung des UN/Planers anzumelden sei. Inklusive Folgeschäden (Wasserschaden, Putzen nach der Pisse, Verminderte Bewohnbarkeit,...)
(Mehr dazu von Eurem RA)
Zweiter Schritt
Rechtsbewanderter Mediator, o.ä. hinzuzuiehen, ggf Anwalt einsetzen.
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Falls ihr Rechstschutz habt: Die anrufen, fragen ob das sie überhaupt betrifft (Bau ist manchmal ausgeschlossen.) Je nach dem mit diesen Schritt 1 machen. Falls Rechsschutz etwas zeit braucht (wir rufen morgen zurück) den Mangel doch schon heute rügen.
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