Wassereintritt im Keller

Nun das war eben der günstigste Versuch... aber eigentlch zum scheitern verurteilt, da man ja schon zuvor erkennen konnte, dass hier wohl die gesamte Fuge zwischen Bodenplatte und Kellerwänden betroffen ist. Will heissen... das Wasser kommt nun logischerweise immer noch ungehindert durch die Fuge... bis nun eben zur inneren Abdichtungsmasse. Da staut es sich, durchfeuchtet diese und es ist nur eine Frage der Zeit bis die Feuchte im Beton hochwandert.

Die Fuge/die Fugen müssen aussen dicht sein... wenn man die Freilegung des Kellers nicht machen möchte, bleibt vorerst nur die Injektion übrig. Dabei wird dann eben so lange und so viel Harz in die Fuge gepresst, bis diese dicht wird. Wenn man die Packer noch eine Zeit in der Wand belässt, kann bei Bedarf auch nochmals nachverpresst werden....eben so lange, bis es dicht wird.
Das ist für uns alles sehr einleuchtend was du schreibst und war genau unsere Sorge.

Wir wollten eine Injektion, doch leider hatten alle (Architekt, Bauschadenexperte, Versicherung und auch die Ausführende Firma) etwas dagegen.

Wir werden jetzt ein Mail an alle verfassen. Sollen wir auf einen Injektion bestehen? Hat man da ein Recht darauf zu bestehen?

Müssen wir die Rechtschutzversicherung / Anwalt einschalten?

 
Wir wollten eine Injektion, doch leider hatten alle (Architekt, Bauschadenexperte, Versicherung und auch die Ausführende Firma) etwas dagegen.
Den Bausachverständigen kann ich hier nicht wirklich verstehen... muss ich aber auch nicht.

Evtl. wäre es ratsam die Mängelmeldung, oder die Nachricht dass die Mangelbehebung nicht erfolgreich war, nicht per Mail sondern per Einschreiben-Rückschein zu versenden. Ich kenne diese Personen natürlich nicht und weiss daher auch nicht wie sie denken..  daher kann es auch ratsam sein, diesen Umstand von einem Anwalt (möglichst Baufachanwalt) korrekt mit passender Formulierung und Androhung von Ersatzmassnahmen erstellen zu lassen. So eine einzelne Aktion, wenn die Beteiligten danach passend reagieren und handeln, zahlt sich dann meist schnell aus. Zumindest wäre den Herren klar, dass es so nicht weitergehen kann, Du auch einen anderen Weg einschlagen würdest....

Im Prinzip müssen sie Dir einen dichten Keller liefern (ich nehme an Du hast keinen nassen Keller in Auftrag gegeben?), wobei es dazu unterschiedliche Möglichkeiten gäbe, die letztlich zum Erfolg führen. Du kannst nicht direkt bestimmen, wie sie das erbringen... solange ihre Lösung zum fachlich korrekten und gewünschten Ergebnis führt.

Es bliebe ausser der Injektion natürlich noch das freilegen des Kellers... was ihnen in Bezug auf die dann anfallenden Kosten sicher erst als letzte Lösung in den Sinn käme.

 
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Am liebsten würde ich einen Anwalt einschalten. Da ich weder das Wissen, die Zeit noch den Nerv habe mich mit solchen Korrespondenzen auseinanderzusetzen.

Wie sieht das mit den Kosten aus wird dies durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt oder bleibt man erst einmal auf den Kosten sitzen?

 
Kläre es mit der Versicherung ab...  wenn dort Baustreitigkeiten abgedeckt sind, dann würde sie auch direkt die Kosten für den Anwalt übernehmen, bzw. dieser würde mit ihnen wohl auch direkt abrechnen können. Ansonst bleibst Du auf den Kosten sitzen... aber es nützt auch nichts, wenn Du selbst nicht weiter kommst und Du weitere Schäden befürchten müsstest. Wenn dies er einzige Punkt wäre, so kann man wohl auch nur von einigen, wenigen Stunden beim Anwalt ausgehen.. inkl. Gespräch fallen da evtl. 2-4 Stunden an, was sich dann eben noch im Rahmen halten würde.

 
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Stimmt du hast vollkommen recht. Ich werde Morgen mit der Versicherung und mit einem Anwalt telefonieren.

Herzlichen Dank für dein Hilfe Pfälzer ich halte euch auf dem laufenden.

 
Wir wollten eine Injektion, doch leider hatten alle (Architekt, Bauschadenexperte, Versicherung und auch die Ausführende Firma) etwas dagegen.

Wenn mann die Bilder anschaut, weiss wohl keiner von den Experten? was er da verschlimmbessert.

0815?

 
normalerweise sind bausachen nicht bei einer normalen rechtschutzversicherung mit versichert. es gibt extra baurechtschutzversicherungen. wir haben dies vor dem bauen angeschaut, haben diese dann aber nicht gemacht weil sie sehr teuer war und viele themen ausgeschlossen hatte.

es gaebe noch die moeglichkeit ueber den hev, wenn du da mitglied bist. ich glaube da ist telefonische rechtsauskunt dabei.. oder wie sieht es aus mit dem beobachter abo? ist viellicht dort auch telefonauskunft fuer bausachen dabei?

 
Wenn man den zuvor genannten Weg gehen möchte, dann bedarf es exakter, rechtlicher Formuilierungen um nicht das Gegenteil zu erreichen. Dazu sind unverbindliche Telefonauskünfte gänzlich ungeeignet.

 
ich auch..... wie Du siehst, hast Du sogar nun auch etwas daraus gelernt.... also war die Hilfe doch letztlich sehr hifreich /emoticons/default_smile.png :) /emoticons/default_smile.png

Grundsätzlich kann jeder das tun, was er möchte, oder denkt dass es das richtige sei. Wer sich vor einem solchen Schritt dort Rat holen möchte, der kann das natürlich gerne tun...

Es darf aber hier im Forum nicht der Eindruck entstehen, für den User, die anderen und späteren User und Gastleser, dass ein kostenfreies Telefonat eine rechtlich saubere Mängelrüge ersetzt. Eine falsche Formulierung, falscher gerügter Mangel, etwas vergessen...und schon kann sich der Sachverhalt, obwohl man im Recht wäre, gegen einem wenden.

 
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das ist mir schon klar, dass solcher telefonrat nicht die maengelruege von einem anwalt ersetzt. man kann sich aber beim hev und beobachter auch telefonisch beraten lassen.. und dann weiss man mehr wenn man beim anwalt ist. sowie ein architekt oder bauleiter mangelhafte arbeit abliefern kann, kann es auch ein anwalt. auch ein anwalt ist ein mensch und nicht gott..

 
 man kann sich aber beim hev und beobachter auch telefonisch beraten lassen.. und dann weiss man mehr wenn man beim anwalt ist. sowie ein architekt oder bauleiter mangelhafte arbeit abliefern kann, kann es auch ein anwalt. auch ein anwalt ist ein mensch und nicht gott..
sicher, sicher... darum habe ich das ja auch genau so vorher geschrieben (fett hervorgehoben). Du musst nur bedenken, dass es sich bei dem Rat um einen letztlich unverbindlichen Rat handelt, haftbar machen kannst Du dann dort auch niemanden. Ich schätze die Leute dort als so klug ein, dass sie garantiert, spätestens zum Schluss, dir das erforderliche Gespräch bei ihrem/einem Anwalt nahelegen. Erst wenn dieser auch den Sachverhalt und ggf. Bild- Planmaterial eingesehen hat, kann er es persönlich (sofern Fachanwalt) beurteilen.. und im Anschluss loslegen. Zumindest sollte dies der einzig korrekte Weg sein.

Und ja, ein Anwalt (Architekt oder Bauleiter) ist nicht Gott.... Du denkst nun aber nicht, die Person beim HEV oder Beobachter wäre dies? Auch dies sind vermutlich nur nette Menschen, die sich ebenfalls irren könnten. Oder die telefonische Anfrage, somit Erklärung des Mangels durch einen Laien, auch falsch interpretieren könnten.

 
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hab ich das geschrieben, dass die person beim hev oder beobachter gott sind?

ich klink mich aus, auf *******-vergleiche hab ich nun keine lust..

 
Hallo PA,

Du musst diesen Schaden sofort per eingeschriebenen Brief beim Architekten rügen, ich persönlich hätte sofort einen Baustopp verhängt. Indem von meiner Seite kein Geld mehr geflossen wäre.

Ein solcher Pfusch ist bei einem Neubau die absolute Hölle, ich konnte kürzlich bei einem Kollegen eine ähnliche Geschichte mitverfolgen. Injektionen da und dort, und trotzdem kam einfach an einem anderen Ort wieder Wasser rein. Schimmel an jeder Ecke, ein Schrecken ohne Ende.

Unser Haus hat ja auch einige Fehler, die unser Totalausfall von GU mitzuverantworten hat. Dank unserem Bauberater Pfälzer ist unsere Hütte seit nun 5 Jahren absolut dicht, seine Hinweise setzte ich bei meinem GU allesamt durch. Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Fugen mit Fugenbändern abgedichtet wurden und obschon nach Polier eine Weisse Wanne erstellt worden ist, liess ich den gesamten Kellerbereich mit einer 3 bis 4 cm starken Dickbeschichtung versehen. Ebenfalls veranlasst habe ich in letzter Sekunde die Anbringung von Quellbändern um sämtliche Rohrdurchbrüche in der Bodenplatte, um drückendes Wasser von unten her zu vermeiden. Hat alles perfekt geklappt, der Kellerbereich weist überall eine angenehme Luftfeuchtigkeit von 30 bis 40% auf.

Bleibe hartnäckig und bestehe auf eine fachmännische Ausführung. Injektionen sind Ein Flickwerk und keine Ausführung nach den gültigen Bauregeln. Stell Dir vor, der Schiffsbauer stellt einen Schiffsrumpf mit Rissen her, wo eben Wasser reinquillt. Dann meint er, wir bauen halt einfach das grössere Modell von Pumpe ein, dann sei das Problem gelöst!

In meinem Fall musste ich bei Ungereimtheiten mehrmals meine Tranchenzahlungen einstellen, meistens behielt ich die besseren Nerven wie mein GU. Das Zitat " Geld regiert die Welt", gilt im Bauen mit GU mehr denn je.

Viel Erfolg und lass Dir einfach keine üblichen Baulösungen aufschwatzen wie: das lösen wir mit einigen Silikon-Kartuschen.

Gruss, Martin

P.S. Pfälzer und Urs T. - wie wär's wieder einmal mit einem kühlen Bier am Zürichsee?

 
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Der Bau war ja bereits fertiggestellt als das Problem auftrat.

Wenn eine Injektion ein flickwert ist was sollen wir dan machen?
Das ganze Haus noch einmal ausgraben? Ich währe ja sogar dazu bereit.
Aber leider ist dies wohl zu unverhältniss mässig.
Also würde als nächstes wohl die Injektion gemacht.

Ich habe mit der Rechtsschutzversicherung telefoniert diese kommt hier leider nicht zum zug.
Wir werden jetzt einen Anwalt beiziehen.

 
Lieber P&A

Ohje, tut mir Leid für Euch. Ich bin froh zieht Ihr einen Anwalt zu, scheint mir passend zu sein. Für die, welche es weniger schlimm trifft: der nächste Schritt heisst «Rüge der mangelhafen Mängelbehebung» mit Fristsetzung zur korrekten Mangelbehebung unter Androhung der Ersatzvornahme nach Einklagung eines Vorschusses.

Injektion ist insofern ein Flickwerk, als man eben immer da flickt, wo es wieder rünnt. Grundsätzlich funktioniert das, aber natürlich wäre es einfacher, wenn man von allem Anfang an das Ding von aussen gedichtet hätte. Notfalls pumpt man beim Injitzieren halt bis auch die Noppenmatte voll ist...

(Bei uns vor dem Büro hat ein Nachbar jetzt zum 4. Mal die Terrasse über der Garagendecke geöffnet. Diesmal machen sie jetzt neue Dichtungsbahnen drauf, nachdem sie die anderen Male immer schön nur da geöffnet hatten, wo das Wasser gerade gedrückt hatte... Aber immerhin ist es ein Altbau, ich schätze eher vor 1965.)

Haltet durch!

Haba

 
Ich habe noch einmal eine Frage zur Mängelrüge. Ich Rüge ja dieses Mal die gerade ausgeführte Arbeit. Korrekt oder?

Die Mängelrüge geht an den Architekt und zur Kentnis an alle Anderen beteiligten Unternehmen.

Wie kennzeichne ich das auf dem Brief für die anderen Firmen? Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Ich kann ja in der Rüge auf eine Behebung des Mängels bestehen gebe ich da an was ich gerne hätte z.B. Injektion?

Androhung der Ersatzvornahme nach Einklagung eines Vorschusses.
Was bedeutet das genau?

Habe heute dem Anwalt alle Unterlagen geschickt. Jetzt geht es los.

 
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So das meiste habe ich nun rausgefunden. Das einzige wobei ich mir noch unsicher bin ist die Frist.

Weiss das jemand sind das 20 oder 30 Tage?

 
Frist: Dies sollte dir dein Anwalt kompeten beantworten können.

Ich hätte spontan 20 Tage oder sogar noch weniger genommen bin aber kein Anwalt.

Gruss und viel Kraft,

Thomas

 
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Frist:

Sie muss "vernünftig" sein. Was das heisst, ist ermessensspielraum, wenn Du sie zu kurz ansetzt, muss der Unternehmer reagieren und eine längere Frist verlangen/aushandeln.

Haba

 

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