Das ist für uns alles sehr einleuchtend was du schreibst und war genau unsere Sorge.Nun das war eben der günstigste Versuch... aber eigentlch zum scheitern verurteilt, da man ja schon zuvor erkennen konnte, dass hier wohl die gesamte Fuge zwischen Bodenplatte und Kellerwänden betroffen ist. Will heissen... das Wasser kommt nun logischerweise immer noch ungehindert durch die Fuge... bis nun eben zur inneren Abdichtungsmasse. Da staut es sich, durchfeuchtet diese und es ist nur eine Frage der Zeit bis die Feuchte im Beton hochwandert.
Die Fuge/die Fugen müssen aussen dicht sein... wenn man die Freilegung des Kellers nicht machen möchte, bleibt vorerst nur die Injektion übrig. Dabei wird dann eben so lange und so viel Harz in die Fuge gepresst, bis diese dicht wird. Wenn man die Packer noch eine Zeit in der Wand belässt, kann bei Bedarf auch nochmals nachverpresst werden....eben so lange, bis es dicht wird.
Wir wollten eine Injektion, doch leider hatten alle (Architekt, Bauschadenexperte, Versicherung und auch die Ausführende Firma) etwas dagegen.
Wir werden jetzt ein Mail an alle verfassen. Sollen wir auf einen Injektion bestehen? Hat man da ein Recht darauf zu bestehen?
Müssen wir die Rechtschutzversicherung / Anwalt einschalten?