Bei einer nur 7jährigen Immobilie würde ich die Pläne, die Baubewilligung und das amtliche Gebäudekatasterschätzungsdokument wollen und die beteiligten Firmen genannt wissen.
Wenn das Haus noch bewohnt ist, sollte ein Protokoll wie bei Antritt einer Miete erstellt werden, falls es zu Umzugsschäden kommen sollte.
Wichtig ist auch der Nachweis, dass alle Anschlussgebühren usw. die beim Neubau anfallen, bezahlt worden sind, oder eine Erklärung, wonach solches zu Lasten des Verkäufers geht. Die Gemeinde hält sich bei Nachforderungen nur an den jeweiligen Hausbesitzer.
Ebenso sollte die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer sichergestellt werden, denn wenn der Verkäufer, welche diese zu entrichten hat, pleite oder unauffindbar wird, haftet ebenfalls das belastete Grundstück, also der neue Eigentümer. Dies ist üblich und der Notar sollte von selbst darauf kommen.