Zahlungsplan Totalunternehmer

dannylos

Mitglied
05. Apr. 2009
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Hallo Liebe-Bauexperten /emoticons/default_biggrin.png

Wir brächten dringend Eure Hilfe... Unser TU hat uns einen Vertragsentwurf mit folgendem Zahlungsplan zugestellt:

Unterzeichnung 30'000 4.41%

Baubeginn 200'000 29.41%

Rohbauende 150'000 22.06%

Beginn Innenausbau 200'000 29.41%

bei Bezug / Schlüsselübergabe 100'000 14.71%

Was meint ihr dazu? Würdet Ihr den Vertag mit oben genannten Konditionen unterzeichnen?

Das Geld wird auf ein Sammelkonto lautend auf Baukonsortium einbezahlt.

Wir hätten den Vorschlag an TU:

Unterzeichnung 30'000 4.41%

Baubeginn 100'000 14.71%

Fertigstellung UG 70'000 10.29%

Rohbauende 130'000 19.12%

Fertigstellung Innenausbau 150'000 22.06%

bei Bezug / Schlüsselübergabe 200'000 29.41%

Vielen Dank für Eure Feedbacks /emoticons/default_smile.png

Dannylos

 
den solltest Du so auf keinen Fall unterschreiben.... das ist hoffnungslos überzahlt...

Was willst Du kenn kaufen.. ein Haus oder ETW?

 
Es wird ein Eckhaus finanziert, keine Wohnung. Wird sind ebenfalls verunsichert und nehmen an, dass von Seiten TU keine Bankgarantie bei Konkurs besteht.

Somit tragen wir das volle risiko und bezahlen immer im Voraus. Ist dies normal, dass man solche Summen im Voraus zahlen muss?

Danke

 
nein, das ist nicht normal.

wir mussten bei unterzeichnung des reservierungsvertrags 30k chf zahlen und beim notartermin 200k, wobei die 30k Anzahlung einberechnet wurden. baubeginn war schon 2 wochen vorher erfolgt, da es eine überbauung ist.

beim eigentumsübertrag ist die restsumme fällig. vermutlich werden wir aber ca 10% einbehalten für allfällige mängel.

vorher waren wir an einem haus interessiert, bei dem wir immer VOR einem neuen bauschritt zahlen hätten müssen. unsere bank hat uns davon stark abgeraten, ausser der gu hätte eine bankgarantie vorweisen können. das hat er aber kategorisch verweigert und uns gesagt, wenn wir kein risiko eingehen wollen, müssen wir ein bestehendes haus kaufen:( das war echt krass.

noch ne blöde frage: was ist denn der unterschied zwischen rohbauende und beginn innenausbau?

 
Somit tragen wir das volle risiko und bezahlen immer im Voraus. Ist dies normal, dass man solche Summen im Voraus zahlen muss?

Danke
Nei, normal ist das nicht... normal ja, dass viele GUs/TUs dies so fordern, dass leider auch viele Bauherren dies so akzeptieren..

Aber es liegt an Dir, solche Vertragspunkte zu ändern, Risiken gerecht zu verteilen. Und wenn der GU nicht darauf eingehen sollte, dann nimm einen anderen oder er soll Dir eine Bankbürgschaft über die Fertigstellung der Vertragsleistung vor Zahlung der ersten Rate vorlegen.

 
noch ne blöde frage: was ist denn der unterschied zwischen rohbauende und beginn innenausbau?
Die Frage ist nicht blöd... das ist ja eben diese schwammige Bezeichnung des Zahlungsplanes.. das lässt hier der TU völlig freie Hand das Geld relativ früh anzufordern.... Zumal auch im Rohbau schon teilweise Ausbaugewerke begonnen haben.. Wenn man Baufortschritte als Zahlungsetappe einsetzt, dann nur mir exakter Bezeichnung: Fertigstellung des Dachgebälks... z.B... da ist klar, ist das Holz drauf, alles verschalt.. dann wird die Rate fällig.. das ist dann, da die Leistung ja erbracht wurde, so auch in Ordnung.

 
Danke für die vielen Antworten.

Meine Frage an Euch:

Was ist denn der normale Finanzierungsablauf (Prozent), der üblicherweise abläuft.

2 Frage: Können wir den Finanzierungsablauf überhaupt anfechten und ändern? Wird dies so handgehabt von denen, die bereits gebaut haben?

Danke im Voraus für die Antworten

 
2 Frage: Können wir den Finanzierungsablauf überhaupt anfechten und ändern? Wird dies so handgehabt von denen, die bereits gebaut haben?
Das ist von vielen Faktoren abhängig. Du schreibst von einem Eckhaus. Dann ist es wohl ein GU/TU, der eine grössere Überbauung realisieren möchte. Wenn das nun das letzte Haus ist, das er schon lange nicht los wird, dann wird er bestimmt mit sich reden lassen. Ansonsten will er vielleicht sein Ding durchziehen und hat (noch) keine Lust auf langwierige Verhandlungen. Was meint denn Deine Bank dazu?

Bezüglich Risiko:

Wir hatten die ähnliche Diskussion im Thema wegen Abschaffung Handwerkerpfandrecht: Heute hat ein GU/TU kein Interesse eine Bankgarantie abzuschliessen. Kostet ja nur unnötiges Geld, das er irgendwie ins Projekt einrechnen muss. Falls der Kunde das will, so halt gegen Aufpreis. Die Subunternehmer vom GU/TU, sprich die Handwerker, sind ja ihrerseits über das Pfandrecht abgesichert. Der Bauherr badet zum Schluss dann halt alles aus.

Rückblickend würde ich nur noch mit Bauherrenvertreter bauen, der bereits den ersten (Reservations-)Vertrag unter die Lupe nimmt. Kostet zwar etwas Geld, aber das spart man sich locker irgendwoanders wieder ein (einmal weniger über den Tisch gezogen und schon hat sich's gelohnt).

 
ciao dannylos

so sieht meine finanzierung aus:

1. für geleistete Architekturarbeiten und für Start Ausarbeitung Baugesuch CHF 25?000.00

2. Per Unterzeichnung Landkaufvertragsurkunde CHF 29?000.00

3. Bei Baubeginn (Start Baustelleninstallation / Rodung) CHF 40?000.00

4. Bei Betonierung der Kellerdecke CHF 150?000.00

5. Beim ?bereit zum Aufrichten? CHF 100?000.00

6. Nach Abschluss der Rohbaumontage (Elektro, Heizung + Sanitär) CHF 135?000.00

7. Bei Inangriffnahme der Sanitär-Apparatemontage CHF 80?000.00

8. Gegen Schlüsselübergabe (Quittung erforderlich) CHF 16'000.00

 
Ich würde den Vertrag so auch nie Unterzeichnen und den Vertrag von einem Dritten überprüfen lassen. Wir haben unseren vom HEV und auch von unserem Bauberater überprüfen lassen. Der HEV machte dies zwar kostenlos jedoch nie so gründlich wie unser Bauberater. Einen solchen (möglichst früh!) beizuziehen empfiehlt sich meiner Meinung nach auf jeden Fall. Referenzen einhohlen nicht vergessen, natürlich auch vom TU.

 
Was ist denn der normale Finanzierungsablauf (Prozent),

2 Frage: Können wir den Finanzierungsablauf überhaupt anfechten und ändern?

Danke im Voraus für die Antworten
1. normal ist nichts....(alle wollen nur schnell Dein Geld) fair, ist einer, welcher Dir Zahlungsraten vorgibt, nachdem die dazu passende Leistung erbracht wurde!

1.1 oder Dir der TU eine Bankbürgschaft abtritt, welche Dir die Fertigstellung gem. Vertrag, verbindlich zusichert (falls nicht, bekommst Du das noch notwendige Geld aus der Versicherungssumme.. also Bank oder Versicherung) und somit die einzelen Zahlungen nicht mehr so exakt wichtig sind. Aber da wehren sich wohl die meisten TUs/GUs... muss man dann ggf. durchsetzen.

2. Nur Du kannst dies ändern. Der TU wäre doch blöd, wenn es sein "Goldenes Kalb" aus den Fingern lassen würde!

Also, hartnäckig auf eine Änderung bestehen... ggf. eben unter Zuhilfenahme eines Beraters.. aber so bitte nicht akzeptieren.

Noch hast Du einen passenden Verhandlungsspielraum, hast Du erst unterschrieben, ist es für alle Ewigkeit vorbei!

 
Vielleicht ist mein Beitrag total am Thema vorbei - wegen Unterschied TU zu GU - aber ich würde gerne mal Eure Meinung hierzu hören:

Bau mit GU/Architekt EFH:

10% des Globalpreises nach Eingang Baubewilligung

40% des Globalpreises nach Erstellung der Kellerdecke

30% des Globalpreises bei Aufrichte der Baute

20% des Globalpreises bei schriftlicher Mittteilung der Bezugsbereitschaft oder beim tatsächlichen Bezug wobei ein vorheriges schriftliches Übernahmeprotokoll zwingend erforderlich ist

Auf den ersten Blick sehen die Positionen, gerade die 40%, happig aus aber

ich muss dazu sagen, dass wir seit circa 3/4 Jahr mit dem GU planen und schon etliche Pläne und ausführliche geänderte Offerten (von A-Z jede Position einzelnd mit Preis aufgeführt) erhalten haben, ohne dass wir auch nur bisher einen Rappen bezahlt haben und unsere Bank hat es auch akzeptiert. Nächste Woche soll übrigens unser Baugesuch fertig sein.

Also, was sagt Ihr? Haben wir da totalen Mist gemacht /emoticons/default_ohmy.png oder ist das akzeptabel?

L.G. BellaCasa

 
Unser Zahlungsplan ist angehängt. Würde den auch nicht mehr unterschreiben.

Georg

zahlung.jpg

 
Hallo Zsammen

Kann mich isitom nur anschliessen. Ein Bauberater kann gerade in diesem frühen Stadium am meisten bewirken. Und der Hausverein-Schweiz macht dies auch.

Ebenfalls kann der Bauberater oft noch einige Sätze hinzufügen, die im punkto Gewährleistung für den Bauherren sehr wichtig werden können. Dies ist dann sehr viel mehr Wert, als ein Bauberater kostet.

Aber so wie der Zahlungsplan geschrieben ist, niemals Unterschreiben.

Gruss Bauprofi

 
Hallo zusammen

Wir stehen gerade mitten in der Planung zu unserem EFH /emoticons/default_biggrin.png

Da wir zwei beide weder mit Finanzplanung noch mit dem Bauhandwerk beruflich zu tun haben haben wir uns entschieden Unterstützung zu holen. /emoticons/default_additional/149.gif

Wir haben die Vermögenszentrale an unserer Seite. /emoticons/default_additional/78.gif

Die haben sämtliche Verträge über deren Inhalt und Vollständigkeit überprüft und haben uns informiert, wenn noch etwas zu unserer Sicherheit eingefügt werden musste. Keine Unterschrift vor deren OK... /emoticons/default_additional/114.gif

Wir sind bis jetzt mit deren Arbeit und Kompetenz sehr zufrieden.

Wer sich auf der sicheren Seite bewegen möchte, ist die VZ weiter zu empfehlen...

Wir wünschen euch gutes gelingen /emoticons/default_biggrin.png

Es grüsste euch alle ganz herzlich

Darisu

 
Mir verhandel heute auch mit unserem TU /emoticons/default_smile.png

Was meint ihr zu unserem Vorschlag?

Unterzeichnung Vertrag 5%

Baugesuch 10%

Baubeginn 15%

Fertigstellung UG 15%

Rohbauende 20%

Fertigstellung Innenausbau 25%

bei Bezug / Schlüsselübergabe 10%

 
Fair enough...Würde aber noch einen Teil zurückbehalten und der wird erst zur Zahlung fällig, wenn alle Mängel behoben sind.

Georg

 
Vielleicht ist mein Beitrag total am Thema vorbei - wegen Unterschied TU zu GU - aber ich würde gerne mal Eure Meinung hierzu hören:

Bau mit GU/Architekt EFH:

10% des Globalpreises nach Eingang Baubewilligung

40% des Globalpreises nach Erstellung der Kellerdecke

30% des Globalpreises bei Aufrichte der Baute

20% des Globalpreises bei schriftlicher Mittteilung der Bezugsbereitschaft oder beim tatsächlichen Bezug wobei ein vorheriges schriftliches Übernahmeprotokoll zwingend erforderlich ist

[...]
Unser Zahlungsplan ist angehängt. Würde den auch nicht mehr unterschreiben.

Georg
Man braucht kein Baufachmann zu sein, um zu sehen, dass der Bauherr bei 80% bis Aufrichte bzw. über 90% bis Unterlagsböden ziemlich weit in Vorleistung geht. Da stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Absicherung.
Bei uns waren die entsprechenden Quoten bei 33% bzw. 70% (immer ohne Land natürlich).

 

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