Hallo miteinander
Vielleicht könnt ihr uns ein Stück weiterhelfen: Wie erwähnt fühlen wir im neu erbauten Haus einen relativ starken Zug, der während der kühleren Jahreszeiten (Ausnahme Sommer) zu kalten Füssen und einem unangenehmen Wohngefühl führt. Die Windgeschwindigkeit draussen spielt hier mit. Gleichzeitig haben wir eine hohe Stromrechnung (Wärmepumpe) und die beiden Sanitärräume lassen sich nur auf max. 19 bis 20 Grad aufheizen, wobei die andern Räume dann aufgrund der voll aufgedrehten Heizung zu warm werden.
Der Heizungsmonteur hat ebenfalls die Zugluft bemerkt und gemeint, die Heizproblematik sei auf eine mangelhafte Baudichte zurückzuführen, was uns nicht unlogisch erscheint. Dazu ist zu sagen, dass die Zugluft oft auch mit den Händen aufgespürt werden kann (Bodennähe, den Fenstern nach hoch, im Uebergang Fenstersims zu Wand v.a.).
Da der Generalunternehmer nichts weiter unternehmen will (der aufgebotene Fensterbauer weiss angeblich nicht weiter, eine im Mai durchgeführte Wärmebildmessung hat keine erheblichen Resultate gebracht), stellt sich die Frage, wie technisch ein Nachweis erbracht werden kann, wer dazu in der Lage ist und wie rechtlich vorzugehen ist.
Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar.
Mit herzlichen Grüssen
Steinbeck
Vielleicht könnt ihr uns ein Stück weiterhelfen: Wie erwähnt fühlen wir im neu erbauten Haus einen relativ starken Zug, der während der kühleren Jahreszeiten (Ausnahme Sommer) zu kalten Füssen und einem unangenehmen Wohngefühl führt. Die Windgeschwindigkeit draussen spielt hier mit. Gleichzeitig haben wir eine hohe Stromrechnung (Wärmepumpe) und die beiden Sanitärräume lassen sich nur auf max. 19 bis 20 Grad aufheizen, wobei die andern Räume dann aufgrund der voll aufgedrehten Heizung zu warm werden.
Der Heizungsmonteur hat ebenfalls die Zugluft bemerkt und gemeint, die Heizproblematik sei auf eine mangelhafte Baudichte zurückzuführen, was uns nicht unlogisch erscheint. Dazu ist zu sagen, dass die Zugluft oft auch mit den Händen aufgespürt werden kann (Bodennähe, den Fenstern nach hoch, im Uebergang Fenstersims zu Wand v.a.).
Da der Generalunternehmer nichts weiter unternehmen will (der aufgebotene Fensterbauer weiss angeblich nicht weiter, eine im Mai durchgeführte Wärmebildmessung hat keine erheblichen Resultate gebracht), stellt sich die Frage, wie technisch ein Nachweis erbracht werden kann, wer dazu in der Lage ist und wie rechtlich vorzugehen ist.
Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar.
Mit herzlichen Grüssen
Steinbeck