Darf der Nachbar aufschütten

Aria86

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30. Dez. 2020
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Hallo zusammen,

wir haben an der Grenze zum Nachbar (mit seiner Zustimmung, alles rechtlich geregelt) eine teilweise 1.25 höhe Steinmauer um unser Grundstück zu begradigen und teilweise dient dieser auch als Sichtschutz. Unser Garten ist teilweise eben um diese 1.25m höher als der Nachbarsgarten (Hanglage). Nun möchte der Nachbar altershalber sein altes Haus verkaufen. Da das Haus 3 verschiedene, versetzte Geschossebenen hat, sanierungsbedürftig ist und grosses Grundstück hat befürchten wir, dass es jemand kauft, abreist und 2-3 neue Häuser baut. Unsere Frage ist, darf man dann das Nachbarsgrundstück bei einer Begradigung ohne unsere Zustimmung bis auf unsere Mauer aufschütteln? Die Mauer war nich grad billig und wäre dann eigentlich weg und es würde einen neuen Sichtschutz brauchen.

 
So allgemein und aus der Ferne ist das nicht genau zu beantworten. Sicher gilt die Besitzstandswahrung, ein Neubau darf dir "keinen übermässigen Schaden" zufügen...
Erkundige dich bei deiner Gemeinde bezüglich massgebendem Terrain (= natürlich gewachsenem Geländeverlauf). Daran orientieren sich auch mögliche oder eben nicht erlaubte Aufschüttungen. Im Grundsatz müssen auch für Aufschüttungen und Abgrabungen (ohne ev. Ausnahmebewilligungen) die Grenzabstände eingehalten werden. Aber ich würde mich da vor Ort informieren bzw. beraten lassen.