Frage - Wie viel Zeit zwischen Hauskauf und Hausbezug?

FuDA

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26. Nov. 2022
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Sehr geehrte Haus-Forum-Profis

Wir prüfen gerade die Möglichkeiten und das Vorgehen, wie wir das Haus meiner Eltern übernehmen könnten.

Da ja bekanntlich viele Wege nach Rom führen, treten immer wieder neue Fragen auf.

Eine Idee könnte sein:

- Wir kaufen das Haus (3 Wohnungen)

- Eine der Wohnungen würde ich in Eigenleistung renovieren.

- Danach würden wir die Wohnung beziehen.

Die aktuelle Frage die sich uns und nun auch an Euch stellt ist:

Wie viel Zeit in Tagen darf vergehen zwischen Hauskauf und Hausbezug?

Ist dieser Werte ein fixer Vertragswert oder variabel von Bank zu Bank?

Lieben Dank für Eure Einschätzung.

Einen schönen Abend.

Grüsse FuDa

 
Denke für die Bank ist ja wichtiger, ab wann ihr das Geld (Hypothek) benötigt / euren Eltern zahlt und ab dann müsst ihr auch Zinsen und Amortisation zahlen. Ob ihr dann noch 6 Monate zur Miete wohnt ist der Bank doch egal. Wichtig ist auch, was wird aus Sicht Bank als Eigennutzung (Finanzierung PK / Säule 3a) und was als Renditeobjekt (übrige Wohnungen) angesehen. Zudem besteht bei Eigenleistungen die Thematik wie das die Bank ans Eigenkapital und Wert der Liegenschaft anrechnet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Renditeobjekt vs Eigennutzung mag hier eine Rolle spielen. 
 

In unserem Fall (ein EFH für Eigennutzung), kam diese Frage aber gar nie auf. Die Bank hat sich hierfür nicht interessiert. Wir sind dann auch erst zwei Jahre nach Hauskauf eingezogen (und das hat niemanden gekümmert). 

 
Hallo zusammen

Danke für Eure Antworten!

Hier handelt sich um Eigennutzung, da wir das Haus nach dem renovieren beziehen würden.

Zwei Jahre werden für die Renovierung sicherlich ausreichen.

Einen schönen Sonntag.

Grüsse FuDa

 
Nach meinem Verständnis könnten es auch 10 Jahre sein oder 100. Es kann dich ja niemand zwingen irgendwo zu wohnen. Du solltest ausserdem zusehen, dass du keinen Eigenmietwert zahlst in der Steuererklärung (dies war bei uns zumindest so), solange das Objekt nicht von euch bewohnt ist. 

 
Hallo Muraxi9001

Ja scheinbar könnte es auch länger sein, jedoch möchten wir unsere Säule 3a investieren und dies funktioniert laut Recherche nur bei Eigennutzung.

Zwingen da zu wohnen kann uns niemand, aber diese Parameter werden wir einhalten müssen.

Den Tipp mit dem Eigenmietwert nehme ich gerne an! Danke.

Grüsse FuDa

 
Hallo Muraxi9001

Ja scheinbar könnte es auch länger sein, jedoch möchten wir unsere Säule 3a investieren und dies funktioniert laut Recherche nur bei Eigennutzung.

Zwingen da zu wohnen kann uns niemand, aber diese Parameter werden wir einhalten müssen.

Den Tipp mit dem Eigenmietwert nehme ich gerne an! Danke.

Grüsse FuDa
Wir haben für unser Eigenheim auch die Säule 3a teilwiese aufgelöst. Das war im Frühling 2021. Wir sind noch nicht eingezogen und es hat auch nie jemand gefragt, wann wir einziehen werden..

So stehts bei der Rückkaufsanfrage: Benötigte Dokumente: Bestätigung bezüglich Wohneigentum zum Eigenbedarf (durch die Bank, Notar oder Grundbuchauszug), Hypothekarkonto oder Konto des Notars für die zweckgebundene Überweisung zum Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf

Gruss MSG

 
Eigennutzung bedeutet, dass eine Immobilie/Wohnung nicht fremdvermietet ist. Solange also keine Mieteinnahmen oder Fremdnutzung vorhanden ist, hast Du auch kein Problem mit der PK oder Säule 3a. 
Kleiner Hinweis; Nicht vergessen, bei der Steuererklärung den Eigenmietwert zu kürzen, solang die Wohnung wegen den Renovierungsarbeiten nicht bewohnbar ist!

 
Die Frage bezüglich Eigennutzung ist meiner Meinung nach schon berechtigt. Immerhin würdet ihr nur einen Drittel der Liegenschaft wirklich selber nutzen. Sind denn die anderen beiden Wohnungen aktuell vermietet?

Wir haben ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung. Das ging komplett als Eigennutzung durch. Aber wir nutzen auch deutlich mehr als 50 Prozent der Liegenschaft wirklich selber. Bei einem Mehrfamilienhaus könnte es da schon anders aussehen.

 
Kleiner Hinweis; Nicht vergessen, bei der Steuererklärung den Eigenmietwert zu kürzen, solang die Wohnung wegen den Renovierungsarbeiten nicht bewohnbar ist!
Kürzen? Komplett raus, so lange man da nicht wohnt und gemeldet ist. Bei uns hat ein Anruf gereicht, andere reichen den Mietvertrag mit ein. Der Eigenmietwert wird ja damit begründet, dass man sich die Miete spare. So lange man aber nicht wohnt und nichts vermietet, muss man das auch nicht anrechnen.

 
Hallo zusammen,

danke für Eure Inputs! Ich habe nun weiter recherchiert und bemerkt, dass das Thema mit Haus kaufen/überschreiben sehr komplex ist,

wenn man einen optimalen Weg für Alle anstreben möchte. Daher habe ich noch weitere Fragen an Euch:

Folgend ein paar Eckpunkte:

- Meine Eltern sind seit diesem Jahr pensioniert
- Zwei Kinder (Ich und mein Bruder)
- Haus mit 3 Wohnungen
 

Situation aktuell:

- Meine zukünftige Frau ist Schwanger
- Nun möchten wir das Haus von unseren Eltern übernehmen/kaufen
- Übernahme sollte vor dem Geburtstermin (05.2023) sein, da Sie danach voraussichtlich nur 40% arbeiten wird.
- Eltern haben Ihre PK auszahlen lassen.
- Bruder hat bereits ein Eigenheim

Fragen:

- Welche Variante ist für alle 3 Parteien (Eltern, Bruder, Uns) die Optimalste um das Haus weiterzugeben?
- Welches ist das beste Vorgehen um das komplexe Thema bestmöglich anzugehen?

Besten Dank für Eure Inputs!

Grüsse

 
Was heisst für euch „optimal“? Am Schluss muss es ja vorallem für die drei involvierten Parteien stimmen. 

Allenfalls solltet ihr einen Marktwert bestimmen. Oder zumindest einen Wert, welcher für alle drei Parteien stimmt. 

 
Hallo Muraxi9001,

ich weiss nicht ob ich Dich richtig verstehe, ich habe ja geschrieben für alle drei Parteien (Eltern, Bruder, und ich und meine Partnerin).

Korrekt, der Marktwert ist sicherlich ein wichtiger Punkt im ganzen System.

Wenn das Haus zu günstig an uns verkauft wird, hat mein Bruder einen Nachteil.

Da wäre zum Beispiel die Frage, ob der Verkehrswert oder der Schätzwert relevant ist.

Die Finanzierung ist ebenfalls ein grosser Punkt.

Die PK verpfänden, oder die 3. Säule, oder die Aktien auslösen (wäre aktuell nicht der beste Zeitpunkt)

Vielleicht gibt es jemanden im Forum der die selbe Situation (Haus der Eltern übernommen) durchgemacht hat

und diese Erfahrungen mitteilen möchte?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag (trotz des Wetters)

 
Hoi Fuda

Ja, wir sind in der gleichen Situation. 

Wir haben das Haus schätzen lassen und werden es 20% unter dem Schätzwert übernehmen.

Wieso 20%? 

Wen meine Eltern das Haus verkaufen fallen diverse Kosten an.

z.B:

-Grundstückgewinnsteuer

-Markler Gebühren 

 
z.B:

-Grundstückgewinnsteuer

-Markler Gebühren 
Bei den Grundstückgewinnsteuern bin ich ja bei Dir, aber wieso Maklergebühren, wenn Du es kaufst? Oder meintest Du die Gebühren für die Schatzung?

20% tiefer als Schätzwert sollte übrigens funktionieren, allenfalls kommt aber das Steueramt und argumentiert mit einer gemischten Schenkung (sofern der Übertragungswert und dem Verkehrswert liegt). 
Schenkungssteuern fallen aber in den allermeisten Kantonen zwischen Eltern und Kinder keine an, ist aber zu beachten. 
 

 
Und auch wegen EL im Alter ist es entscheidend nicht zu „günstig“ zu verkaufen. Aber da kann dir auch ein Notar Auskunft geben. Die beraten im Übrigen bei allen Themen und du kannst direkt mit der ganzen Familie kommen und alles klären.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei den Grundstückgewinnsteuern bin ich ja bei Dir, aber wieso Maklergebühren, wenn Du es kaufst? Oder meintest Du die Gebühren für die Schatzung?

20% tiefer als Schätzwert sollte übrigens funktionieren, allenfalls kommt aber das Steueramt und argumentiert mit einer gemischten Schenkung (sofern der Übertragungswert und dem Verkehrswert liegt). 
Schenkungssteuern fallen aber in den allermeisten Kantonen zwischen Eltern und Kinder keine an, ist aber zu beachten. 
 
Wenn meine Eltern das Haus am Freien Markt veräußern würden diese Gebühren anfallen. Deshalb der reduzierte Preis. Die Grunstückgewinnsteuer werden beim Erben auch aufgeschoben aber nicht aufgehoben.