Liebe Forumsmitglieder
Im Baureglement der Gemeinde steht, dass ein Dacheinschnitt nicht erlaubt sei. Doch WAS GENAU ist ein Dacheinschnitt? Ich konnte nirgends eine Definition finden.... Wir möchten gerne einen anscheinend sogenannten Quergiebel- d.h. die Dachtraufe ist nirgends unterbrochen. Die Linie geht horizontal, dann in ein Dreieck hinauf und wieder hinunter und dann wieder horizontal.Im Dreieck dann ist ein Balkon mit Fenstertüre. Nun wissen wir nicht, ob das von der Gemeine wohl als Dacheinschnitt angeschaut wird.... /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_confused.png
Bin gespannt auf Eure Antworten und sage schon mal MERCI!
Viele Grüsse vom Bäröschli
Im Baureglement der Gemeinde steht, dass ein Dacheinschnitt nicht erlaubt sei. Doch WAS GENAU ist ein Dacheinschnitt? Ich konnte nirgends eine Definition finden.... Wir möchten gerne einen anscheinend sogenannten Quergiebel- d.h. die Dachtraufe ist nirgends unterbrochen. Die Linie geht horizontal, dann in ein Dreieck hinauf und wieder hinunter und dann wieder horizontal.Im Dreieck dann ist ein Balkon mit Fenstertüre. Nun wissen wir nicht, ob das von der Gemeine wohl als Dacheinschnitt angeschaut wird.... /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_confused.png
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Viele Grüsse vom Bäröschli