Hilfe! Definition "Dacheinschnitt"

Bäröschli

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07. Juni 2007
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Liebe Forumsmitglieder

Im Baureglement der Gemeinde steht, dass ein Dacheinschnitt nicht erlaubt sei. Doch WAS GENAU ist ein Dacheinschnitt? Ich konnte nirgends eine Definition finden.... Wir möchten gerne einen anscheinend sogenannten Quergiebel- d.h. die Dachtraufe ist nirgends unterbrochen. Die Linie geht horizontal, dann in ein Dreieck hinauf und wieder hinunter und dann wieder horizontal.Im Dreieck dann ist ein Balkon mit Fenstertüre. Nun wissen wir nicht, ob das von der Gemeine wohl als Dacheinschnitt angeschaut wird.... /emoticons/default_confused.png:confused:/emoticons/default_confused.png

Bin gespannt auf Eure Antworten und sage schon mal MERCI!

Viele Grüsse vom Bäröschli

 
Hallo Baröschli,

mit "Dacheinschnitt" definiert man in der Regel eine Unterbrechnung der Dachtraufe (das Dach /die Dachrinne läuft also nicht mehr geschlossen durch) was bei einer "Dach-Loggia" der Fall wäre. Du könntest hierbei aber Dachgauben, ob Dreiecksgauben oder Schlepp- bzw. Satteldachgauben, auf dem Dach anbringen.

Dein gewünschter Quergiebel, wäre wohl quasi der 3. Giebel am Haus? Die Traufe wäre dann zwar schon unterbrochen, denn wenn sie das von Dir beschriebene Dreieck hinauf geht, ist es nicht mehr eine Traufe sondern schon ein "Ortgang".

Trotzdem sollte dies nichts mit einem Dacheinschnitt, wie von mir oben erklärt, zu tun haben.

Du unterbrichst damit zwar die Traufe, aber Du schneidest das Dach nicht ein!

Es entsteht also kein "zurückliegender" Raum/Fläche/Giebel, wie es beispielsweise bei einer Dach-Loggia /-Terrasse-Balkon der Fall wäre.

Im Zweifelsfall einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.

Gruß vom Pfälzer

 
Damit Du es Dir leichter vorstellen kannst, anbei eine Skizze

Dacheinschnitt.jpg


Gruß Pfälzer

 
Lieber Pfälzer!

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und die Skizze! Ich habe gehofft, dass es so ist und Deine Zeichnung bestätigt, was ich dachte. Das Problem ist leider, dass in der Gemeinde ein Quergiebel (in der Tat haben wir einen 3. Giebel /emoticons/default_smile.png) als Dacheinschnitt angeschaut werden könnte. Ich befürchte das zumindest. Nun wollen wir vor der Anfrage eben für diesen Fall gewappnet sein.

Liebe Grüsse vom Bäröschli

 
Hallo zusammen,

hier ein von uns gemachter "dacheinschnitt".

gruss

waldparknh081105006ok9.jpg


 
@bäröschli: Bei solchen Fragen kann ich nur immer wieder denselben Ratschlag geben. Kurzes Telefonat mir der Gemeinde (dem Baupräsidenten) und Du hast eine Antwort die auch konkret in Deinem Fall richtig ist.

Das kann schlaflose Nächte sparen. Und Gemeindeangestellte (bin ja selber einer) beissen nicht!

 
Guten Morgen allerseits!

@profi

Vielen herzlichen Dank für das aussagekräftige Foto! Ich bin daran, eine Dokumentation betreffend Dacheinschnitt, Quergiebel und Dachaufbau zu erstellen, damit wir bei eventuellen Einsprachen gut gewappnet sind.

@ Mike

Mit dem Telefon an die Gemeinde hast Du Recht. Doch es scheint eben, dass weder bei der Gemeinde noch bei Anwohnern klar ist, was der Unterschied zwischen einem Quergiebel (Kreuzfirst, Kehrfirst, etc), einem Dauchaufbau (Lukarne, Gaube, etc.) und eben einem Dacheinschnitt ist. /emoticons/default_sad.png Aus diesem Grunde befürchten wir nun eben Einsprachen.

@

Deshalb bin ich weiterhin Dankbar für Beispiele aller 3 Arten von Dachgestaltung! /emoticons/default_additional/115.gif

Vielen lieben Dank!

Grüsse vom Bäröschli

 
Hallo Baröschli

anbei einige Bilder aus dem Fundus.

Bild 1 und 2 zeigen wohl das, was Du vor hast. Bei uns nennt man dies einen 3. Giebel, oder auch Zwerchgiebel.

Einmal mit und einmal ohne Balkon

DSC00015.JPG


DSC00766.JPG


Hier nochmal ein Foto einer aufgesetzten Dachgaube (hier als Schleppgaube).

Haus_ohne_Fenster.JPG


Hier ist es ähnlich, jedoch ist die Traufe des 3. Giebels etwas höher versetzt. Die Frontseite der Außenwand läuft aber ebenfalls glatt durch.

DSC00604.JPG


Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Super! Vielen, vielen Dank für die Fotos!

Genau solche Bilder brauche ich für meine Dokumentation. Damit hilfst Du mir sehr!

Auch wir werden einen Balkon haben.Also eigentlich genau so wie auf Bild 1, nur dass die First des Quergiebels einwenig tiefer liegt (im ca. Anfang oberes 1/3 vom Dach).

Liebe Grüsse vom Bäröschli

 
Hallo Bäröschli,

dann wünsche ich Dir alles Gute für das Gespräch mit der Gemeinde. Zusammen mit dem Bild von Profi hast Du nun ja alle Varianten. Ich bin mir aber sehr sicher, dass auch in der Schweiz ein "Dachausschnitt" so definiert wird! Ansonsten müsste es wohl heißen: " ..."die Traufe darf nicht unterbrochen werden", ..."Dachaufbauten (Gauben- siehe Bild 3) sind erlaubt"..., oder so ähnlich.

Einen Dachausschnitt zeigt meine Skizze und das Foto von Profi. Gleich ob nun vorne offen, für ein Geländer, oder mit durchgehender Brüstung (hier das Dach, bzw. die Traufe) im Foto von Profi.

Liebe Grüße und ein schönes Fest, Pfälzer

 
@Pfälzer

Hallo Pfälzer

Lieben Dank für die guten Wünsche. Die Besprechung wird wahrscheinlich erst im Januar stattfinden. Doch nun sind wir gut gewappnet mit all den Fotos und der Zeichnung.

Dir wünsche ich auch ein schönes Fest und möchte mich hiermit auch noch für all die anderen sehr interessanten und fundierten Beiträge von Dir bedanken. Nächstes Jahr sind dann (hoffentlich!!!) auch wir am Bauen und da kommen sicher einige Fragen ans Forum /emoticons/default_smile.png

Viele Grüsse

Bäröschli

 
Liebe(r) Baröschli und Pfälzer

wir haben aktuell genau dieselbe Fragestellung, leider sind die Skizzen nicht mehr hinterlegt. Zählt es als Dachausschnitt oder in welchen Varianten nicht? Was konntet ihr letztendlich realisieren? Vielleicht erreicht dies ja noch jemanden von damals ;-)

danke und herzlich

Nirula