Wasserschaden nach Bauabnahme, weil Rohre mit Bauschutt verstopft

bigi100

Mitglied
09. Juni 2011
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Hi

Wer ist zuständig für das Spühlen der Leitungen eines Neubaues. Ist das freiwillig oder gibt es da eine Regelung. Welche Versicherung ist zuständig, wenn nicht gespühlt wurde und kurz nach Abnahme ein Wasserschaden infolge "nicht spühlen" ensteht?

Thx

b100

 
In der Regel schreiben die Behörden eine Schlussspülung vor, welche mittels Protokoll zu belegen ist. Ebenso ist eine Spülung Bestandteil eines funktionierenden Systems bei Übergabe, Nichtspülen gibts nicht. Hast du selber gebaut oder eine GU? Falls tatsächlich Schäden entstanden sind, so würde ich den Ersteller belangen (GU oder wenn mit Architekt dich selber da du selber Ersteller bzw. Architekt, bzw-weise deine Bauwesenversicherung (Welche wiederum interessiert sein wird warum nicht gespült wurde)).

Eine Spülung der Leitungen nach Bauvollendung ist so selbstverständlich wie die Schlüsselübergabe.

Was mich interessiert ist, was für ein Schaden ist denn entstanden?