Darf die Gebäudeversicherung Folgeschaden von Wasserschaden ablehnen?

Vogelsang10

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06. Okt. 2020
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Folgender Sachverhalt ist eingetreten. Bei meiner 8-jährigen Öl-Heizung habe ich im Heizungsraum um die Heizung herum Flecken von Wasser am Boden, es ist möglich, dass Kondenswasser, welches sauber ist, früheren Dreck besser sichtbar machte (42 Jahre zuvor war einmal 50 cm hoch Regenwasser mit Erde braun gefärbt im Heizungsraum durch Starkregen). Der Kamin und die Wände wurden später weiss gestrichen. Am Kamin im Heizungsraum böckelt der Verputz und der Verputz ist gelb.

Ich musste den Kaminbauer kommen lassen, der Heizungsinstallateur, den ich zuerst angerufen habe, gab mir die Tel. Nr. des Kaminbauers, da er eine Vermutung hatte, der Kamin könnte auf dem Dach undicht sein. Der Kaminbauer kontrollierte zuerst auf dem Dach alles i.O. Dann hat er beim Verbindungsrohr direkt an der Heizung, d.h. das Verbindungsrohr in den Kamin im Rohr eine Ausbuchtung festgestellt und sagte, die Abgastemperatur sei einmal zu heiss gewesen. Der Kaminbauer beauftragte den Heizungsinstallateur, er soll den Temperaturbegrenzer kontrollieren, ersetzen.

Ich will den Verputz vom Kamin im Keller wieder in Ordnung haben, damit ich spätere Schäden entdecken kann. Dazu rief ich die Gebäudeversicherung an ich wollte wissen was versichert ist.
Die Dame erklärte die Gebäudeversicherung zahlt, wenn Regenwasser eindringt, wenn eine Leitung kaputt geht und wenn ein Gerät ausläuft Folgeschäden. Der Kaminbauer ist bereit die Rechnung so auszustellen, dass mir die Gebäudeversicherung die Rechnung der Gipser, ich möchte einen Gipser anstellen natürlich abzügl. Selbstbehalt, übernimmt. Die Sache wird nicht allzu teuer kommen im Keller muss es nicht aussehen wie im Wohnzimmer.
Frage: Ist eine Heizung ein Gerät, dass wenn die Heizung ausläuft Folgeschäden durch die Versicherung gedeckt sind? Das Rohr direkt an der Heizung gehört dieses zum Gerät? An der Heizung resp. das Rohr an der Heizung war innen verbogen und eine Verbindung beim Rohr hatte auch noch eine ovale Form anstatt rund, beim zusammenstecken passte es nicht mehr. Da der Heizungskeller oft warm ist, hatte ich keine Lache, die Feuchtigkeit ist jeweils getrocknet, so dass ich nur Flecken habe. Ein Telefon mit dem Kaminbauer heute Nachmittag ergab, dass es sich um Kondenswasser handeln muss.
Ist eine Heizung ein Gerät? Muss die Gebäudeversicherung den Folgeschaden übernehmen? Der Kaminbauer hat die Rechnung noch nicht geschrieben, ich bin dankbar für Erklärungen wie ich den Schaden der Gebäudeversicherung melden kann. Falls die Gebäudeversicherung nicht zahlt, habe ich Angst, wenn ich nur über den Verputz, der schon etwas brüchig ist beim Kamin darüberstreiche es sind 2 Seiten beim Kamin, die restlichen beiden Seiten sind in der Hausecke mit der Wand bündig, drückt die gelb-braune Farbe, die jetzt ersichtlich ist wieder durch die neu gestrichene weisse Farbe und ich weiss nicht ob die alten Flecken durchschimmern oder es sich um einen neuen Schaden handelt. Deshalb sollte ein Gipser, den bröckelnden Verputz abschleifen und neu verputzen.
Danke für Antworten.


 
Ob die Heizung bei der Versicherung als "Gerät" gezählt wird, ist von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die meisten Versicherungen Schäden abdecken, die durch Heizungsanlagen und dazugehörige Rohre entstanden sind. Vor allem Wasserschäden, die durch auslaufende oder defekte Geräte entstehen, sind in der Regel über die Gebäudeversicherung abgedeckt.

Was den Kamin betrifft, so wird dieser in der Regel als Teil des Gebäudes betrachtet und ist daher durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Bei konkreten Schadensfällen ist es allerdings immer ratsam, die genauen Bedingungen in Ihrem Versicherungspolice zu prüfen und im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem Versicherungsberater zu halten.

Die Entscheidung, ob die Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört auch, ob der Schaden plötzlich und unerwartet auftrat, oder ob er durch mangelnde Wartung oder Pflege Ihrer Heizungsanlage verursacht wurde. In keinem Fall sollte die Schadensbehebung ohne Absprache mit der Versicherung in Auftrag gegeben werden.

Zum Prozess der Schadensmeldung:
Erstellen Sie eine detaillierte Beschreibung des Schadens und fügen Sie alle relevanten Informationen hinzu, wie zum Beispiel wann und wie der Schaden entdeckt wurde, sowie Aussagen und Einschätzungen von Experten wie dem Kaminbauer und dem Heizungsinstallateur. Übermitteln Sie diese Informationen an Ihre Versicherung und warten Sie auf eine Rückmeldung, bevor Sie weitere Schritte wie die Beauftragung eines Verputzers einleiten.

Was Ihren konkreten Fall betrifft, würde ich alle Fachleute, die bereits involviert waren (Kaminbauer, Heizungsinstallateur), bitten, ihre Beobachtungen und Prognosen schriftlich festzuhalten und diese zusammen mit Ihrer eigenen Beschreibung des Problems an Ihre Gebäudeversicherung zu senden.

Schließlich lässt sich sagen, dass es in der Regel angemessen ist, den Versicherer zu bitten, drohende oder bereits eingetretene Folgeschäden infolge eines Wasserschadens zu übernehmen. Es sollte jedoch im Vorfeld sichergestellt werden, dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Versicherung erfüllt sind.

Halten Sie uns gerne über die Entwicklung auf dem Laufenden und zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.