Budget für die Küche

swissmix

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14. Dez. 2008
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Unsere Generalunternehmung hat im Werkvertrag bezüglich der Küche nur die Geräte budgetiert, erwähnt aber nicht das gesamte Budget für die Küche, also inklusive Küchenbau, Elektro, Sanitär, etc.

Soll ich vor Unterzeichnung des Werkvertrages auf genaue Budet- Angaben bestehen?

Swissmix

 
Hallo

Wenn Du von der GU für die Küche die gesamte Planung erhälst, also Plan, Grafik, die Zusammenstellung des Küchenbauers und die Küchenabdeckung, so sollte dies eigentlich schon ok sein.

Wichtig ist, dass Du die Offerte des Küchenbauers auch ohne Preisangaben erhälst, dort sind alle Positionen der Küche enthalten und Du weisst, was alles integriert ist und welches Material.

Dies ist bei vielen GUs so, weil die Rabbatstufen der Küchenbauer meistens exklusiv und hoch sind.

Bei uns war dies auch so, die Küche kam von Sanitas Trösch. Als wir dann die Änderungen eingaben und dies mit dem Küchelieferanten umplanten, bekamen wir dann eine neue Offerte mit allen Mehr- und Minderkosten aufgelistet.

Da wir Glanzfronten wollten, anderen Granit und diverse Aufteilungen anders, das Licht sowie einen zusätzlichen integrierten Holztisch, kamen wir dan auf ca 20'000.-- Mehrpreis. Dabei waren aber die Fronten schon mal 12'000.--.

Grüsse Schnorz

 
Hallo

Ich würde schon auf Budgetposten bestehen und zwar mit Angabe, ob diese Budgetposten Brutto- oder Nettopreise des entsprechenden Küchenbauers sind sowie nur Materialpreise oder inklusive Montage/Anpassungen, um eine möglichst genaue Basis zu haben, von wo Mehr-/Minderkosten berechnet werden. Das gilt auch für Bodenbeläge etc.

Viel Spass

Fisherman100

 

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