Hallo,
Wir besitzen und bewohnen eine Eigentumswohnung in einem städtischen Wohnquartier. Zu unserer Wohnun gehört auch ein Garten mit zwei Sitzplätzen, und da haben wir, wie die Hälfte der Schweizer, ein Trampolin aufgestellt. Es steht etwas versenkt ca. 10m von der Grundstücksgrenze, stört also zumindest optisch niemanden.
Wir haben zwei Kinder (2 / 4) und die spielen gerne draussen. Wir weisen sie an, nicht sinnlos Krach zu machen, aber ganz leise geht's auch nicht immer zu. Da wird gelacht, geweint etc. Letzten Sonntag erlaubte ich ihnen ab 9h auf dem Trampolin spielen zu gehen, und ein wenig später gabs einen kleinen Unfall, weshalb beide weinen mussten. Eine Nachbarin (Mieterin im Miethaus gegenüber) machte das Fenster auf, und sagte, dass wir zu laut seien. Ich weiss, Sonntag ist Ruhetag, und dass man dann im Prinzip keinen Lärm verursachen darf. Nur: Ich kann meine Kinder doch nicht den ganzen Tag ins Haus verbannen?? Ich bin aber nicht Jurist, und darum verbiete ich nun vorläufig meinen Kindern Sonntags im Garten zu spielen.
Für uns und unsere Kinder bedeutet das aber einen grossen Einschnitt. Wohlgemerkt: Unsere Miteigentümer beklagten sich nie (haben selber Kinder, denen ich aber nun halt auch den Zugang zum Trampolin verbieten musste). Die Besitzer zwei anliegender Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sind auch immer nett und freuten sich eigentlich immer über die spielenden Kinder. Nur diese Nachbarin in der Mietwohnung gegenüber will das nicht. Ich weiss, dass sie im Mieterverband und bei den Jungsozialisten aktiv ist, rechtlich und lokalpolitisch also am längeren Hebel sitzt (habe ausser einer Rechtsschutzversicherung nichts).
Ich würde nun gerne wissen, ob ich spielen im Garten am Sonntag (ab ca 9h) tatsächlich für immer verbieten muss. Was sagt das Gesetz? Wenn ja, dann werden wir wohl ernsthaft wegziehen.
- togo
Wir besitzen und bewohnen eine Eigentumswohnung in einem städtischen Wohnquartier. Zu unserer Wohnun gehört auch ein Garten mit zwei Sitzplätzen, und da haben wir, wie die Hälfte der Schweizer, ein Trampolin aufgestellt. Es steht etwas versenkt ca. 10m von der Grundstücksgrenze, stört also zumindest optisch niemanden.
Wir haben zwei Kinder (2 / 4) und die spielen gerne draussen. Wir weisen sie an, nicht sinnlos Krach zu machen, aber ganz leise geht's auch nicht immer zu. Da wird gelacht, geweint etc. Letzten Sonntag erlaubte ich ihnen ab 9h auf dem Trampolin spielen zu gehen, und ein wenig später gabs einen kleinen Unfall, weshalb beide weinen mussten. Eine Nachbarin (Mieterin im Miethaus gegenüber) machte das Fenster auf, und sagte, dass wir zu laut seien. Ich weiss, Sonntag ist Ruhetag, und dass man dann im Prinzip keinen Lärm verursachen darf. Nur: Ich kann meine Kinder doch nicht den ganzen Tag ins Haus verbannen?? Ich bin aber nicht Jurist, und darum verbiete ich nun vorläufig meinen Kindern Sonntags im Garten zu spielen.
Für uns und unsere Kinder bedeutet das aber einen grossen Einschnitt. Wohlgemerkt: Unsere Miteigentümer beklagten sich nie (haben selber Kinder, denen ich aber nun halt auch den Zugang zum Trampolin verbieten musste). Die Besitzer zwei anliegender Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sind auch immer nett und freuten sich eigentlich immer über die spielenden Kinder. Nur diese Nachbarin in der Mietwohnung gegenüber will das nicht. Ich weiss, dass sie im Mieterverband und bei den Jungsozialisten aktiv ist, rechtlich und lokalpolitisch also am längeren Hebel sitzt (habe ausser einer Rechtsschutzversicherung nichts).
Ich würde nun gerne wissen, ob ich spielen im Garten am Sonntag (ab ca 9h) tatsächlich für immer verbieten muss. Was sagt das Gesetz? Wenn ja, dann werden wir wohl ernsthaft wegziehen.
- togo