Beim Bauen ohne GU unterschreibt man ja auch einen Vertrag mit dem Architekten, welcher genau so kompliziert formuliert sein kann. Und welcher Experte sollte beratend auf meiner Seite sein, wenn beim Bauen ohne GU der Architekt so ein Planungsfehler wie diejenigen bei nightmares Objekt macht und nicht reagiert auf Anfragen? Welcher Experte, den ich nicht in beiden Fällen (Bauen mit und ohne Gu) nachträglich beiziehen müsste?
Lieber Altbaumieter
... hatten wir die Diskussion nicht schon mal?
Aber item. Grundsätzlich ist Deine Kritik absolut berechtigt. Wenn's total verschissen ist, ist es total verschissen. Architekt oder GU hin oder her.
Ja, schlussendlich, wenn Du etwas willst, und der andere ist anderer Meinung, brauchst Du einen Experten. Immer. Egal ob beim Bauen, Autofahren, Beziehung auflösen, usw...
Je genauer ein Vertrag ist, desto mehr ist geklärt - aber auch desto undurchsichter kann das Zeug sein. Insofern macht es Sinn, einen Vertrag prüfen zu lassen. Von einem Experten, den man vorzeitig ins Boot holt.
Ich glaube nicht, dass der Gu einen Vertrag so formulieren kann, dass er sich aus der Verantwortung ziehen kann, wenn die Hauptverteilung des Stroms so platziert ist, dass die Strahlungswerte über dem gesetzlichen Niveau in gewissen Räumen sind.
Grundsätzlich kann in einem Vertrag gewissen Bedingungen ausgeklammert werden. Z.B. schliesse ich, wenn ich eine Baugrube plane aus, dass Explosionen, Flugzeugabstürze und dergleichen in meine Bemessung einfliessen soll. (Auch gerade, weil das nur "unnötig" teuer würde.) In der Schweiz kennen wir (zum Glück) eine weitgehende Vertragsfreiheit.
Ob bei Nightmare zwingende Gesetze verletzt wurden kann ich nicht beuerteilen, NIS ist nicht mein Gebiet. In der Regel können zwingende Vorschriften nicht per Vertrag wegbedungen werden. (ebenfalls zum Glück!)
Nun ist es so, dass wenn man der Meinung ist, dass man etwas zu gute hätte (Hier: Beispiel Schutz vor nichtionisierender Strahlung) man das auch richtig einfordern muss. Notfalls - emil schreibts - vor Gericht. Es ist - natürlich - richtig, dass man nicht alles immer und sofort vor den Kadi zerrt, aber letztendlich, dafür ist er da.
Da kann man nur Emil zitieren:
... dann Klage einreichen. Oder es gleich lassen. Erwägt man eine Klage, muss man ehrlich gegen sich selber seine eigenen Fehler gegen die der Gegenpartei abwägen und überlegen, ob es sich lohnt oder nicht. Hat man einigermassen gute Karten, weiss das die Gegenpartei auch und oft bewegt sich dann etwas.
Es kann niemand anstreiten, dass in diesem Bereich der Ch- Gesetzte extrem Nachholbedarf besteht.
... Doch, das bestreite ich.
Die Normen sind in vielen Dingen recht klar. Sei es, (offensichtlich, neben meinem Wissen) wo man eine EL-Verteilung anbringen darf, sei es, wie man Schall misst.*
Aber. Als Vergleich der Strassenverkehr:
Wenn Dir einer einen Tätsch in die Türe macht, musst Du ihm beibringen, dass er Dir den Spengler bezahlt. Du bist beweispflichtig, dass er Dir etwas schuldet. und was er Dir schuldet. (In der Regel lässt sich das (dank Versicherungen) recht einfach regeln - aber auch da gibt es Gegenbeispiele.)
Nur hast Du im Gegensatz dazu im Bauwesen eine Beweisumkehr: Innerhalb der Rügefrist (nach SIA118) muss der Unternehmer die Richtigkeit des gerügten Mangels beweisen, nicht der Bauherr. Dass diese Beweisumkehr (logischerweise, willkommen in der Schweiz!) gelegentlich zu Gefälligkeitsgutachten führt, verwundert ja niemand.
Aber egal bei was. Am Schluss musst Du wissen, was der andere hätte liefern sollen, wenn es hart auf hart geht (wie hier bei Nightmare) wirst Du irgendwann beweisen müssen, dass Dir der andere etwas (und was) schuldet.
Einen Polizeistaat, der Bauprobleme als offizialdelikt behandelt, oder sogar zwingend jedes Detail (statik, Energienachweis, ...) prüft. Nein, das willst auch Du nicht, glaub mir. Weder bezahlen (Steuern, Gebühren) noch erleben (braucht Zeit).
Liebe Grüsse
Haba
* okay, okay, ich kenne auch Dinge, die nicht ganz soooo klar sind...