(Lärm-)belastete Attika-Terrassenwohnung an sehr ruhiger Lage

Wie bereits mehrfach ausgeführt, du weisst ja nicht mal, ob es einen Architekten gab, ob es nur einen Zeichner gab und überhaupt wer wofür verantwortlich ist, denn du hast ja mit niemandem ausser dem GU ein Vertragsverhältnis. Der GU selber findet, er sei dank dieser schönen Klausel im Vertrag für Mängel nicht zuständig, und der Kunde war damit einverstanden, denn er hat es ja unterschrieben.

 
Und der Architekt? Er hat ja die Pläne gezeichnet  und die Wohnung und alles unter der Wohnung konzipiert. Er muss wissen, wo er einen Hauptverteiler platzieren darf und wo nicht. Der Elektromonteur muss sicher nicht Verantwortung übernehmen. Der entscheidet nicht, wo ein Hauptverteiler platziert wird.

Irgendwie kann das alles nicht stimmen, dass sich niemand stellen muss. Weil wie gesagt, sonst könnte Nightmare wegen falsch berechneter Statik das Dach auf den Kopf fallen und niemand muss sich verantworten wegen Mängelabtretung.
Lieber Altbaumieter

Es liegt diesbezüglich ein klarer Planungsfehler vor, dies hat der zu begutachtende Experte schriftlich festgehalten. Unsere Überbauung besteht insgesamt aus vier Terrassenhäusern, 3 à 5 sowie 1 à 6 Wohnungen (die sechste ist unsere). Der Bau begann bei den Häusern 1 und 2, dort wurde der technische Raum, wo sich eben der Elektrohauptverteiler und u.a. die WP befinden, im Treppenhaus platziert, d.h. es befindet sich keine Wohnung direkt darunter oder darüber, auch nicht direkt angrenzend. Bei den Häusern 3 + 4 kam jedoch dieser direkt unter unserer Wohnung zu liegen – obwohl es hier ebenfalls Platz im Treppenhaus gehabt hätte (diese Stelle wurde aufgeschüttet). Ebenso wurde im Nachhinein beim Tableau das Dämmmaterial wieder entfernt, so dass die Installationen direkt der Betonwand anliegen. 

Der Bauherr hat zwar die Zuständigkeit für die Erledigung der Mängel den Käufern abgewälzt, jedoch sich gemäss Vertrag auch bereit erklärt, in gravierenden Fällen zur Mängelbehebung Hand zu bieten – was er jedoch in diesem konkreten Fall nicht macht. Es muss sich jemand der Verantwortung stellen. Wie gesagt, diesbezüglich sind wir am Ball. Näheres folgt demnächst.

Der Abluftkanal aus der Tiefgarage ist zuwenig lang und wird nicht, wie dies im konkreten Fall erforderlich wäre, über das Dach hinaus geführt (wurde vom Kanton Luzern als Mangel bestätigt) und

ebenfalls erfolgte keine Brandabschottung Techn. Raum – Wohnung:

Da stellen sich Fragen über Fragen..... 

Ein wunderschöner Sonn(en)tag wünscht

nightmare

 
Dass man als Käufer einer Wohnung nicht im Traum damit rechnet, mit so etwas konfrontiert zu werden resp. dass einem so was passiert, leuchtet wohl jedem ein. Und wie hätten wir uns davor schützen können? Dürfen wir nicht in gut Treu und Glauben damit rechnen, dass zumindest die geltenden Gesetze eingehalten worden sind - und wenn nicht, durch welchen Umstand auch immer, schleunigst von einem seriösen Bauherrn, etwas gegen den Missstand unternommen wird?
Und genau darum, weil es eben immer Leute gibt, welche das Gefühl haben, Gesetze/Verordnungen wären nur für die Anderen, gibt es extra so eine Institution: das Gericht.

Wenn sich der andere zu meinem Leidwesen nicht an ein Gesetz hält, dann kann/darf ich klagen. Und der andere darf sich dann wehren (Replik). Worauf ich seine Replik in der Luft zerreissen darf (Duplik). Irgendwie so.

Wir wollten ihn zuerst anklagen, unser RA riet uns aber dazu ab, da er meinte, der Bauherr würde den Fall bis an Bundesgericht weiter ziehen
EIn Anwalt, der seinen Klienten gegen die Anklage rät, ist

- entweder ein schlechter Geschäftsmann

- fühlt sich echt für Dich verantwortlich (gibt's das?), wahrscheinlich weil Teil der Familie oder so

- oder seeeehr tief davon überzeugt, dass Du vor Gericht keine Chance hast.

Wenn die vorherigen Gerichte (nach dem Bezirksgericht das kantonale Obergericht) einigermassen sauber gearbeitet haben, wird aus dem Weiterzug vor Bundesgericht nichts: Die wehren sich nämlich auf einen Weiterzug einzutreten, wenn es nicht wirlich einen "anständigen" Grund gibt. Insofern, tönt das für mich einfach nach einem "emotionalen Argument" denn nach einer Begründung. Oder dann ist ein Anhang einer Verordnung derart unwichtig, dass dies dann wirlich vor BG beurteilt würde... Aber dann sind Deine Chancen auch tatsächlich im Keller.

Wir sind überzeugt, es gibt noch andere Wege, um zu unserem Recht zu kommen.
Hoffen wir einfach, dass diese Wege dann legal sind.

Grüsse

Haba

 
Und der Architekt? Er hat ja die Pläne gezeichnet  und die Wohnung und alles unter der Wohnung konzipiert. Er muss wissen, wo er einen Hauptverteiler platzieren darf und wo nicht. Der Elektromonteur muss sicher nicht Verantwortung übernehmen. Der entscheidet nicht, wo ein Hauptverteiler platziert wird.

Irgendwie kann das alles nicht stimmen, dass sich niemand stellen muss. Weil wie gesagt, sonst könnte Nightmare wegen falsch berechneter Statik das Dach auf den Kopf fallen und niemand muss sich verantworten wegen Mängelabtretung.
Natürlich müsste der Archi das wissen. Müsste... ehrlicherweise müssen wir dem Archi zugute halten, dass er auch nicht alle Details wirklich kennen kann. Trotzdem wäre es seine Verantwortung das ganze richtig zu planen, ja.

Der Elektroplaner als Fachperson sollte schon auch über Gesetze und Verordnungen zu seinem Business bescheid wissen, doch.

Es ist auch nicht so, dass sich dem niemand stellen muss. Die Frage ist, wer zwingt die Leute, sich der Verantwortung zu stellen. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten Recht: Das Strafrecht und das Zivilrecht.

Ersteres regelt Verbote: Wenn Du zuschnell fährst bezahlst Du eine Busse und zwar 200.-- Das Strafrecht regelt Dinge, die der Staat wirklich nicht will und sie darum unter Strafe stellt. (Daher auch der Name)

Das Zivilrecht (bitte die Fachleute unter den Lesern: der Begriff stimmt so nicht exakt, bitte korrigieren) regelt, was wie gemacht werden muss und was man zu lassen hätte. Aber es gibt im Zivilrecht keine Strafen. Sondern wenn ich aus einem anderen, unrechtmässigen Verhalten einen Nachteil erleide, ist der andere grundsätzlich entschädigungspflichtig. Grundsätzlich: Es gibt Einschränkungen wie z.B. Verjährung usw. Damit das aber seine Wirkung entfaltet, muss ich ... KLAGEN.

Das Beispiel mit der fehlerhaften Statik passt deswegen nur halbwegs: Gefährdung von Leib und Leben sowie Tötung (auch nur im Eventualvorsatz) sind Teile des Strafrechts. Hier klagt der Staat (personifiziert durch den Staatsanwalt) gegen den Statiker und nicht der Geschädigte. Wenn der Geschädigte aber gerne Geld sehen würde (er braucht nämlich ein neues Dach!) so muss er separat klagen, er klagt aber nicht weil er gefährdet war, sondern weil er einen Schaden erlitten hat.

Übrigens gilt die Verjährung ebenfalls für das Strafrecht.

Irgendwie kann das alles nicht stimmen, dass sich niemand stellen muss.
Wenn irgendwie niemand klagt muss sich dem auch irgendwie niemand stellen.

 
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Liebe Alle

Ein Experte, dem du den GU-Vertrag vor Unterzeichnung vorgelegt hättest, hätte Dir, da du darauf sehr Wert legst, vermutlich geraten, in den Werkvertrag explizit zu schreiben, der Hauptverteiler müsse mindestens drei Meter (statt "drei" beliebige Zahl einsetzen) von Wohnräumen entfernt sein, und dürfe nicht in unmittelbar benachbarten Räumen montiert werden.
...  Anmerkung am Rand. Das schwierige ist ja, was machst Du, wenn Du gar nicht weisst, dass Du auf ESmog empfindlich reagierst. Und dann eben plötzlich aus dem Nichts sind Beschwerden da. Und man kann sie (wie auch immer) auf den ESmog zurückführen. Und dann merkst Du, dass der Bau gar nicht regelkonform ist. (Und hoffst, wenn er es wäre, wären die Beschwerden auch wieder weg.) Was tust Du?

Logisch. Suche einen RA und einen Experten, welche Dich beraten. Mit dem Ziel, den BH zu zwingen, den Verteiler umzulegen.

Logisch (ebenso logisch): Hat der BH, da teuer, null Lust das zu tun.

Logisch: Man müsste klagen. Der RA rät aber ab.

Was Nightmare da noch bleibt, ist sich zu fragen, ob er selber sanieren (abschirmen) will, oder ob er verkaufen will. Oder ob er es aushalten will.

Haba

 
Lieber Haba

Wir bezweifeln, dass man als Hobby-Jurist unsere Situation richtig beurteilen und unseren RA adäquat einschätzen kann (aber dafür sind ja Foren da, damit jeder seine Meinung kundtun kann!). Wie bereits vorgängig einmal erwähnt mussten noch andere Käufer unserer Überbauung einen RA beiziehen (Vertragsverletzung): Dieser kam zur derselben Einschätzung wie unser RA – obwohl sich die beiden Herren weder kennen noch miteinander gesprochen haben. Zufall? Sicher nicht - Theorie und Praxis sind halt doch zwei verschiedene paar Schuhe (und die Theorie tönt manchmal so einfach – und logisch). Und wie bereits vorgängig erwähnt, Recht haben heisst schlussendlich auch nicht zwangsläufig Recht bekommen.

Aber wir haben ja noch nicht alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft und bleiben am Ball!

Rüüdig schöne Fasnachtsgrüsse sendet dir

nightmare

 
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Lieber Nightmare

aus eigener Erfahrung würde ich dazu raten, die Wohnung zu verkaufen. Ich weiss das steht für euch ausser Frage, aber denkt noch mal darüber nach.

Wenn man sich wegen Lärm in den 4 Wänden nicht wohlfühlt, werdet ihr dort nie glücklich sein. Lärm ist extrem subjektiv, und selbst wenn ihr nach jahrelangem Kampf erreichen würdet, dass Schutzmassnahmen umgesetzt werden und der Lärm (und der Elektrosmog) messbar geringer wird, ist anzunehmen, dass es euch immer noch stören würde, da ihr nach der ganzen Geschichte extrem sensibilisiert darauf seid.

Wie gesagt, habs selber erlebt. Eigentum gekauft - sehr unglücklich wegen Lärm - alles probiert nichts hat geholfen - verkauft mit Ach und Krach - das richtige gefunden - jetzt glücklich.

Das Zuhause ist ein Ort, an dem man sich entspannen und wohlfühlen sollte. Das werdet ihr vermutlich schon nach dem jetzigen Ärger dort nie mehr können. Da nützen auch eingepasste Möbel und eine schöne Einrichtung nichts.

Zum Verkauf, natürlich kauft euch die Wohnung niemand ab wenn ihr brühwarm eure Leidensgeschichte erzählt. Dazu gibts redegewandte Verkäufer, die tagtäglich nichts anderes machen. Ihr habt die Wohnung ja auch von einem Verkäufer gekauft. Am besten ihr nehmt euch komplett aus dem Verkauf raus und überlasst das einer Drittperson die emotionslos dabei ist.

Glaubt daran, dass jemand anderes in eurer Wohnung glücklich wird - jemand den dies nicht stört.

Nehmt die gemachten Erfahrungen als Input und Lehre für die neue Suche - und findet die 4 Wände wo für euch ohne Krampf und Kampf alles stimmt.

Es bringt nichts, sich oder anderen zu beweisen, dass man sich nicht geschlagen gibt. Spart euch die Energie, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Einde.

Meine Meinung.

 
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Dann kommt alle paar Monate ein neuer Schreiber hier in diesen thread und sagt: "Ich habe genau das gleiche Problem, sogar in der selben Region".

Wenn verkaufen, dann mit offenen Karten. Sonst gehört man genau in die selbe Kategorie wie der GU.

 
@altbaumieter:

Gratulation, da sollte ein Preis für journalistisches Talent verliehen werden. Deine Zusammenfassung meines Beitrags enthält 0% meiner Aussage.

Wie dem auch sei, ich wünsche dem Threadsteller viel Glück.

...und weg.

 
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Lieber Brüllwürfel

Vielen Dank für deinen wohlwollenden Beitrag.

Da du deiner Schilderung nach Ähnliches erlebt hast, kannst du sehr gut nachvollziehen, wie uns in dieser Situation zumute ist.

Rein rational gesehen hast du vollkommen recht - was wäre naheliegender als die Wohnung zu verkaufen, alles zu vergessen und neu anzufangen? Neben dem Umstand, dass wir bei einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt Geld verlieren würden (div. Lärmquellen + Elektrosmog) kommt auch die emotionale Komponente dazu: Es ist unsere Wohnung, nach unserem Geschmack bestückt und eingerichtet - und im Grunde genommen gefiele es uns hier: Genau das, was wir uns eigentlich erträumt und gesucht haben.

Wir mussten uns natürlich auch darüber Gedanken machen, wie es weiter gehen soll, ob wir uns hier jemals wohl fühlen resp. Frieden mit unserer Wohnung schliessen können - in einer solchen Situation hilft es nichts, sich etwas vorzumachen und unehrlich mit sich selbst zu sein.

Wenn nur schon diese Nerv tötende Heizung wegfallen würde - es wäre wie Tag und Nacht. Da können wir nur jene Käufer beneiden - denen wir es jedoch gönnen mögen - wenn sie sagen, sie fühlten sich wie auf einer einsamen Insel - so ruhig. Uns kommt es eher so vor, als befänden wir uns im Bauch eines Schiffes in einem Maschinenraum. Dagegen kann man sicher etwas machen. Auch gegen den Lärm von zuschlagenden Schubladen unter uns gibt es ganz bestimmt Mittel und Wege, um diesen deutlich zu reduzieren. Dass die magnetischen Felder abgeschirmt werden müssen, liegt auf der Hand.

Es ist in erster Linie der Glaube daran (und das Gefühl), dass es das nicht gewesen sein kann, der uns (soweit wie möglich) standhaft bleiben lässt. So werden wir vor einem Verkauf nichts unversucht lassen, die involvierten Herren in ihre Verantwortung zu nehmen und beheben zu lassen, was gemacht werden kann. Danach müssten wir nochmals über die Bücher gehen und die Situation neu beurteilen.

Einen etwaigen Verkauf würden wir einer Fachperson überlassen - so oder so.  Wir sind uns durchaus bewusst, dass ein Wohnungsverkauf, so wie du ihn beschreibst, der Realität angehört, d.h. dem Käufer nicht alle Details genannt resp. schön geredet oder verschwiegen werden. Wie gesagt, vor einem etwaigen Verkauf müsste zumindest eine Magnetfeldabschirmung vorgenommen worden sein. Aber schlussendlich gut mit dem Gewissen und der Gewissheit leben, jemandem anders ein faules Ei untergeschoben zu haben, der hier eigentlich auch die Ruhe suchte und sich damit einen Lebenstraum erfüllen wollte, könnten wir wahrscheinlich auch nicht. Aber noch ist es nicht soweit und wir können guten Gewissens ins Bett gehen und am Morgen in den Spiegel schauen.

Liebe Grüsse

nightmare

 
Dann kommt alle paar Monate ein neuer Schreiber hier in diesen thread und sagt: "Ich habe genau das gleiche Problem, sogar in der selben Region".

Wenn verkaufen, dann mit offenen Karten. Sonst gehört man genau in die selbe Kategorie wie der GU.
Lieber Altbaumieter

Uns wurde auch schon, in ähnlichen Worten wie sie Brüllwürfel benutzte, zum Verkauf geraten - und dabei noch vermerkt, wir müssten ja nicht erwähnen, dass wir den Elektrosmog spüren. Das ist Realität und so läuft es heute (leider). Brüllwürfel wollte uns lediglich für den Fall eines Verkaufs Tipps geben. Anhand seiner Schilderung nehme ich an, dass es sich bei ihm um eine ehrliche Person handelt, vor allem auch darum, da er selber bereits negative Erfahrungen mit Lärm gemacht hat. Es ist eben eine Gratwanderung. Du hast sicher auch Recht mit deiner Aussage, dass mit offenen Karten gespielt werden sollte, ansonsten man nicht besser handelt als die anderen. 

Aber im Moment steht ein Verkauf nicht an, so zerbrechen wir uns nicht schon den Kopf für etwas, was in der Zukunft vielleicht nicht eintreffen  wird!

Liebe Grüsse

nightmare

 
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Rüüdig schöne Fasnachtsgrüsse sendet dir

Lieber Nightmare

Danke für die Fasnachtsgrüsse.

Du, ich hatte die letzten anderthalb Tage etwas Zeit zum Nachdenken, und ... gerne möchte ich mich bei Dir etwas entschuldigen, dass ich irgendwie etwas fest auf den mir auffallenden Punkten in Deinem Thread 'rumgeritten bin. Eigentlich wolltest Du ja glaub nicht eine Ermutigung zum Gericht, sondern Dich mit Leidensgenossen austauschen. Also: Ich bitte um Verzeihung!

Als grosser (groooosser) Ploderi, wie ich mich ja auch bezeichne, versuche ich mich (etwas) zurückzuhalten, mitlesen werde ich trotzdem noch. Und auch mit Interesse. Und hoffe, dass sich die Leidensgenossen noch vermehrt melden.

Liebe Grüsse

Geniess die Fasnacht (wovon ich keinerlei Ahnung habe)

Haba

 
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Lieber Haba

Keine Ursache, du hast es gut gemeint. Unser Entscheid, nicht vor Gericht zu gehen, ist definitiv, da lassen wir uns auch durch Aussagen im Forum nicht beeinflussen (weshalb wir dich etwas abgebremst haben).

Was wir uns immer noch fragen und worauf wir noch keine Antwort gefunden haben ist, ob die Anzahl verschiedener Geräuschquellen (Nachbarn, Heizung, Autolift, mechanische Abluft), wie sie in unserer Wohnung vorhanden sind, überhaupt übertroffen werden können resp. in einem anderen Fall schon einmal übertroffen worden sind? – Meldet euch, Leidensgenossen! Dabei geht ein besonderes Dankeschön an fami18 und Brüllwürfel für ihre Beiträge – und auch an alle anderen fleissigen Schreiber, welche uns wertvolle Inputs geliefert haben/liefern werden…

… und natürlich auch an dich Haba, der du wieder Stoff für Diskussionen geliefert hast/liefern wirst!

Bei uns reicht es gerade mal für Fasnachtsgrüsse, den Rest überlassen wir den anderen!

Liebe Grüsse

nightmare

 
Jetzt sind wir mal gespannt:

Mit gestrigem Datum wurde die Mängelrüge betr. magnetischen Feldern mit Fristansetzung für Abschirmung verschickt. - Wir halten euch auf dem Laufenden!

nightmare

 
Auch dem Blick scheint der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht bekannt zu sein.

Da es sich bei solchen Sachen um Zivilrecht handelt und nicht um Strafrecht, gibt es weder Angeklagte noch Anklagebank. Denn dann müsste ja auch ein Staatsanwalt aktiv werden.

Es gibt nur Kläger und Beklagte (die Gegenklage erheben können).

Wie zu erwarten hat der Richter angeordnet, dass die klagende Partei erst einmal darlegen muss, was die Ursache des Problems ist. Das deshalb, weil der Kläger die Klage vorantreiben muss, da die Beklagten (hier der GU und das Planungsbüro) ja von der Gegenseite nichts wollen, also nur reagieren müssen. Weil nur die aber über die Details der Konstruktion im Bilde sind, müssen die bei der Ursachenforschung mitwirken. Da die sicher nicht Lust haben, sich selber zu versenken, wird vermutlich erst einmal sehr lange gar nichts passieren. Die Beweislast liegt ohnehin beim Kläger - der muss, nachdem die Ursache klar ist, auch noch beweisen, dass die Gegenpartei fehlerhaft gehandelt hat.

 
Lieber altbaumieter

Danke für den Link.

Neben den bereits erwähnten Lärmquellen kam es bei uns vor kurzem während fast zweier Wochen jeweils ab Mitternacht zu einem neu aufgetretenen Geräusch, das jeweils kurz hintereinander zweimal ertönte und bis in den Morgen hinein zu hören war. Wiederum war davon das Schlafzimmer betroffen, so dass wir kaum noch die Möglichkeit hatten, überhaupt ein Auge zuzutun.

Da kurz vorher die Wärmepumpe defekt war und eine Umwälzpumpe ausgewechselt werden musste, vermuteten wir den Übeltäter von dieser Seite her. Der Heizungsmonteur versicherte uns jedoch, dass ein solches Geräusch, das sich anhörte, als ob jemand gegen einen Plastikeimer schlagen würde, nicht von dieser stammen würde. Danach dachten wir, dass der Autolift daran Schuld sein könnte, da sich dieser ja direkt angrenzend ans Schlafzimmer befindet und das Geräusch entsprechend gut im Zimmer hörbar war.

Schlussendlich baten wir den Hauswart, die Tür zum Technischen Raum offen zu lassen. Von irgend woher musste dieses Geräusch ja stammen. Solange wir nicht wussten, um was es sich handelte, konnten wir die Behebung desselben nicht veranlassen und würden weiterhin ab Mitternacht geweckt werden.

Schlussendlich kamen wir dem Geräusch dann auf die Schliche, nachdem wir nach Mitternacht beim Ertönen desselben in den Technischen Raum gingen und dort horchten: Das Geräusch kam vom Warmwasserboiler, unverkennbar!

Es hat sich dann herausgestellt, dass jemand, als die Wärmepumpte defekt und auch nicht mehr genügend warmes Wasser vorhanden war, den Boiler anstellte (frag uns nicht, wieso der sonst immer abgeschaltet ist). Die elektrischen Schützen, welche jeweils an- und abstellten, verursachten jeweils das Geräusch. Der Warmwasserboiler wurde wieder abgestellt - und seitdem haben wir zumindest von dieser Seite her Ruhe.

Im Falle von Fabian Cancellara ist es sicher vonnöten, dem Knacken auf den Grund zu gehen. Ein Schadenersatz allein brächte das Geräusch ja nicht zum Verschwinden und das Problem wäre somit auch nicht gelöst.

Da wären wir mal gespannt, was Fabian Cancellara zu "unseren" Geräuschen sagen würde....

Lieber Gruss 

nightmare

 
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Bis zum 24.03. gab es noch keine Reaktion auf die Mängelrüge, welche an die Immobilienfirma verschickt wurde. Die Frist lief Ende Woche ab. Da sind wir ja sehr gespannt. Wir werden euch auf dem Laufenden halten und demnächst wieder informieren.

Gruss

nightmare

 

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