Und der Architekt? Er hat ja die Pläne gezeichnet und die Wohnung und alles unter der Wohnung konzipiert. Er muss wissen, wo er einen Hauptverteiler platzieren darf und wo nicht. Der Elektromonteur muss sicher nicht Verantwortung übernehmen. Der entscheidet nicht, wo ein Hauptverteiler platziert wird.
Irgendwie kann das alles nicht stimmen, dass sich niemand stellen muss. Weil wie gesagt, sonst könnte Nightmare wegen falsch berechneter Statik das Dach auf den Kopf fallen und niemand muss sich verantworten wegen Mängelabtretung.
Natürlich müsste der Archi das wissen. Müsste... ehrlicherweise müssen wir dem Archi zugute halten, dass er auch nicht alle Details wirklich kennen kann. Trotzdem wäre es seine Verantwortung das ganze richtig zu planen, ja.
Der Elektroplaner als Fachperson sollte schon auch über Gesetze und Verordnungen zu seinem Business bescheid wissen, doch.
Es ist auch nicht so, dass sich dem niemand stellen muss. Die Frage ist, wer zwingt die Leute, sich der Verantwortung zu stellen. Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten Recht: Das Strafrecht und das Zivilrecht.
Ersteres regelt Verbote: Wenn Du zuschnell fährst bezahlst Du eine Busse und zwar 200.-- Das Strafrecht regelt Dinge, die der Staat wirklich nicht will und sie darum unter Strafe stellt. (Daher auch der Name)
Das Zivilrecht (bitte die Fachleute unter den Lesern: der Begriff stimmt so nicht exakt, bitte korrigieren) regelt, was wie gemacht werden muss und was man zu lassen hätte. Aber es gibt im Zivilrecht keine Strafen. Sondern wenn ich aus einem anderen, unrechtmässigen Verhalten einen Nachteil erleide, ist der andere grundsätzlich entschädigungspflichtig. Grundsätzlich: Es gibt Einschränkungen wie z.B. Verjährung usw. Damit das aber seine Wirkung entfaltet, muss ich ... KLAGEN.
Das Beispiel mit der fehlerhaften Statik passt deswegen nur halbwegs: Gefährdung von Leib und Leben sowie Tötung (auch nur im Eventualvorsatz) sind Teile des Strafrechts. Hier klagt der Staat (personifiziert durch den Staatsanwalt) gegen den Statiker und nicht der Geschädigte. Wenn der Geschädigte aber gerne Geld sehen würde (er braucht nämlich ein neues Dach!) so muss er separat klagen, er klagt aber nicht weil er gefährdet war, sondern weil er einen Schaden erlitten hat.
Übrigens gilt die Verjährung ebenfalls für das Strafrecht.
Irgendwie kann das alles nicht stimmen, dass sich niemand stellen muss.
Wenn irgendwie niemand klagt muss sich dem auch irgendwie niemand stellen.