Wie bereits vorgängig erwähnt, arbeitet der Bauherr schon seit vielen Jahren immer wieder mit denselben Personen zusammen (Immobilienfirma, Bauleiter, Handwerker). Dies wäre im Grunde genommen nichts Schlechtes - im Gegenteil! Aber wie gesagt, wäre: Denn wenn, wie in unserem Fall, eine Abhängigkeit einzelner zum Bauherrn besteht, hat man kaum Chancen, an diejenigen ranzukommen und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Jeder deckt den anderen und schlussendlich versteckt man sich hinter dem breiten Rücken des Bauherrn.
Da der Bauherr Anwalt ist und über eine Kanzlei verfügt, mussten wir die Beurkundung des Kaufvertrages über einen seiner Partner vornehmen lassen. Es war wohl schon ein schlechtes Omen, dass im Vorfeld der Vertrag x-mal hin- und hergeschickt werden musste. Da war z.B. die falsche Strassennummer eingesetzt worden, der Vertrag wies zahlreiche (Rechtschreibe-)Fehler auf oder bei der Heizung war plötzlich von einem Contracting die Rede (angeblich wurde vergessen, dieses aus der Vorlage zu löschen).
Bei dem im Kaufvertrag erwähnten Verwaltungsvertrag steckt der Bauherr dahinter, seines Zeichens Geschäftsleiter der Firma, welche für die Bewirtschaftung der StWEG eingesetzt wurde. Der Verwaltungsvertrag wurde ausgestellt auf die Auftraggeber (StWEG) und den Auftragnehmer (Verwaltung) - unterzeichnet wurde dieser jedoch - für beide Parteien - vom Geschäftsleiter der Verwaltung resp. vom Bauherrn. Die Käufer bekamen den Verwaltungsvertrag nie zu Gesicht (auf hartnäckiges Anfragen hin schaffte es ein Eigentümer, ein Exemplar zu erhalten), obwohl die meisten Eigentümer bereits eingezogen waren, als dieser datiert wurde. Als wir einmal die Nebenkostenabrechnung einem Sachverständigen des Hauseigentümerverbandes unterbreiteten, meinte dieser, was für eine Luxuswohnung wir denn hätten: Die Verwaltungskosten seien sehr hoch.
Hohe Verwaltungskosten sind das eine (im Falle einer Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren muss die StWEG der Verwaltung eine Entschädigung bezahlen), der Interessenkonflikt unseres Verwalters gegenüber dem Geschäftsführer das andere. So fand z.B. bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Intervention seitens Käufer, keine Endreinigung im Treppenhaus statt. Oder es gingen Bewegungsmelder im Aussenbereich vergessen (so wurde es uns anfänglich vom Verwalter kommuniziert), es wurden im Nachhinein jedoch keine mehr installiert, da es angeblich den Käufern zu teuer zu stehen gekommen wäre. So brennen jetzt über Nacht rund 30 Lampen, nur weil der Bauherr allem Anschein nach nicht bereit ist, diesen Mangel anzuerkennen.
Es wird über die Köpfe der StWEG hinweg entschieden, ohne diese zu involvieren: Der Entscheid betr. Aussenbeleuchtung wurde getroffen, ohne die Käufer nach ihrer Meinung zu fragen oder darüber abstimmen zu lassen. Der Verwalter gab dann als Rechtfertigung an, dass er Personen vor drohendem Schaden schützen wollte und daher eigenmächtig reagierte resp. einen Entscheid fällte, was in solchen Fällen per Vertrag erlaubt wäre. Es dauerte wohlgemerkt ein halbes Jahr(!), bis die Verwaltung reagierte, nachdem Käufer reklamierten, dass Besucher in der Nacht kaum mehr zu ihren Autos finden würden.
Kürzlich wurden die Gartenarbeiten neu vergeben - wiederum handelte der Verwalter eigenmächtig und bestimmte die Gärtnerei alleine, ohne Zuzug und Einwilligung der StWE. Es erfolgten auch schon telefonische Drohungen seitens Verwalter gegenüber einem kritischen Käufer, welchen er für die nächste StWE-Versammlung mundtot machen wollte.
Der Bauherr stand im Zusammenhang mit seinen Immobilien schon mehrmals negativ in den Schlagzeilen. Leider haben wir dies erst nach der Kaufvertragsunterzeichnung erfahren. Mit Bestimmtheit hätten wir niemals eine Wohnung von ihm gekauft.