(Lärm-)belastete Attika-Terrassenwohnung an sehr ruhiger Lage

Leider erfolgte auf die Mängelrüge (Elektrosmog) unseres Anwalts, welche zuhanden der Immobilienfirma verschickt wurde, keinerlei Reaktion. Dieses Verhalten stimmt uns sehr nachdenklich. Für uns liegt es auf der Hand, dass auch hier wieder der Bauherr seine Finger im Spiel hat und dem Geschäftsführer der Immobilienfirma untersagte, darauf zu reagieren. Man könnte ja den Einwand einbringen, dass dieser genug alt wäre, um selbständig zu entscheiden, was er tut - oder eben nicht tut. Wäre da nicht die Abhängigkeit (Profitgier?), die dahinter steckt. Wie schon einmal vorgängig erwähnt, vermarktet der Bauherr jeweils seine Wohnungen über dieselbe Immobilienfirma, dies schon seit vielen Jahren. Die Aussage, dass man nicht in die Hand beisst, die einen füttert, ist doch in diesem Zusammenhang sehr treffend. Zu den Verstrickungen erfährt ihr zu einem späteren Zeitpunkt mehr.

So müssen/müssten wir also die kostspieligen Arbeiten rund um die Abschirmung der elektromagnetischen Felder aus eigener Tasche berappen, dies mit der Aussicht, dafür kaum je wieder unser Geld oder zumindest einen Teil davon zurück zu erhalten. 

 
Wie ich bereits ausgeführt habe, kannst du beliebig lange deinen Anwalt (der dafür Honorar nimmt) Briefe schreiben lassen und dann über die Reaktion oder Nicht-Reaktion der Gegenseite enttäuscht sein. Für den anderen geht die Rechnung damit auf, denn der will offensichtlich nicht.

Willst du eine Reaktion erzwingen, musst du klagen.

Im Falle des Elektrosmogs (wo manche Leute unempfindlich sind und bestreiten, dass es sowas überhaupt gibt) wäre eine vorgängige Bauberatung besser gewesen. Dort hättest du vermutlich den Tip erhalten, in den Unternehmensvertrag schreiben zu lassen, dass du auf eine besonders sorgfältige Abschirmung nach Norm oder Ausführungsdetail xyz Wert legst und diese Vertragsbestandteil wird. Das hätte im Falle der Mängelrüge den Vorteil gehabt, dass es viel einfacher ist, die konforme Auführung gemäss einer vertraglich vorgegebenen Vorgabe feststellen - und durchsetzen! - zu lassen, statt sich nacher mit Expertisen und Gegengutachten und Messungen vor Gericht darüber streiten zu müssen, welche Norm überhaupt erfüllt und wie das gemessen werden muss.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leider erfolgte auf die Mängelrüge (Elektrosmog) unseres Anwalts, welche zuhanden der Immobilienfirma verschickt wurde, keinerlei Reaktion.

> hatten wir doch alle erwartet?

Dieses Verhalten stimmt uns sehr nachdenklich.

> wir waren schon vorher nachdenklich

Für uns liegt es auf der Hand,

> was denen natürlich wurscht ist

dass auch hier wieder der Bauherr seine Finger im Spiel hat und dem Geschäftsführer der Immobilienfirma untersagte, darauf zu reagieren.

> ja? und? wenn das jetzt genau so wäre?

Man könnte ja den Einwand einbringen, dass dieser genug alt wäre, um selbständig zu entscheiden, was er tut - oder eben nicht tut.

> Wahrscheinlihc hat er sich selbständig dazu entschieden, nichts zu tun. Warum denn auch? oder selbständig entschieden, dass ihm die Geschäftsbeziehung zum Bauherr wichtiger ist.

Wäre da nicht die Abhängigkeit (Profitgier?), die dahinter steckt.

> ehjaklar. Geld verdienen wollen wir alle. Etwas sanieren kostet. Das will er nicht. Da hat er keinen anderen Charakter als wir auch

Wie schon einmal vorgängig erwähnt, vermarktet der Bauherr jeweils seine Wohnungen über dieselbe Immobilienfirma, dies schon seit vielen Jahren.

> Warum sollte es anders sein. Ich kaufe in der Migros ein, und bin (nicht immer gleich) zufrieden damit. Warum wechseln?

Die Aussage, dass man nicht in die Hand beisst, die einen füttert, ist doch in diesem Zusammenhang sehr treffend.

> aber nicht nur hier. Für die weitere Leser: In der Regel ist man als kleiner Bauherr nicht die Hand, welche wirklich füttert. Zum im Kopf behalten.

Zu den Verstrickungen erfährt ihr zu einem späteren Zeitpunkt mehr.

> hoffentlihc aber nicht wieder «es liegt auf der Hand» «wahrscheinlich» «natürlich»

So müssen/müssten wir also die kostspieligen Arbeiten rund um die Abschirmung der elektromagnetischen Felder aus eigener Tasche berappen,

> Wenn Dein Anwalt das so sieht, war das versandte Papier Zeit- und Geldverschwendung. Wenn Dein Anwalt hingegen eine Chance sieht, dass man jetzt den richtigen (die Immofirma) erwischt hat, dann muss man auch da jetzt Geld sicherstellen lassen für eine Sanierung. Und, siehe Emil, dazu klagen.

dies mit der Aussicht, dafür kaum je wieder unser Geld oder zumindest einen Teil davon zurück zu erhalten. 

> was der Regelfall ist, wenn man mal selber etwas macht und einfach irgendwie vielleichtet und hofft.

Haba
 
Wie bereits vorgängig erwähnt, arbeitet der Bauherr schon seit vielen Jahren immer wieder mit denselben Personen zusammen (Immobilienfirma, Bauleiter, Handwerker). Dies wäre im Grunde genommen nichts Schlechtes - im Gegenteil! Aber wie gesagt, wäre: Denn wenn, wie in unserem Fall, eine Abhängigkeit einzelner zum Bauherrn besteht, hat man kaum Chancen, an diejenigen ranzukommen und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Jeder deckt den anderen und schlussendlich versteckt man sich hinter dem breiten Rücken des Bauherrn.

Da der Bauherr Anwalt ist und über eine Kanzlei verfügt, mussten wir die Beurkundung des Kaufvertrages über einen seiner Partner vornehmen lassen. Es war wohl schon ein schlechtes Omen, dass im Vorfeld der Vertrag x-mal hin- und hergeschickt werden musste. Da war  z.B. die falsche Strassennummer eingesetzt worden, der Vertrag wies zahlreiche (Rechtschreibe-)Fehler auf oder bei der Heizung war plötzlich von einem Contracting die Rede (angeblich wurde vergessen, dieses aus der Vorlage zu löschen).

Bei dem im Kaufvertrag erwähnten Verwaltungsvertrag steckt der Bauherr dahinter, seines Zeichens Geschäftsleiter der Firma, welche für die Bewirtschaftung der StWEG eingesetzt wurde. Der Verwaltungsvertrag wurde ausgestellt auf die Auftraggeber (StWEG) und den Auftragnehmer (Verwaltung) - unterzeichnet wurde dieser jedoch - für beide Parteien - vom Geschäftsleiter der Verwaltung resp. vom Bauherrn. Die Käufer bekamen den Verwaltungsvertrag nie zu Gesicht (auf hartnäckiges Anfragen hin schaffte es ein Eigentümer, ein Exemplar zu erhalten), obwohl die meisten Eigentümer bereits eingezogen waren, als dieser datiert wurde. Als wir einmal die Nebenkostenabrechnung einem Sachverständigen des Hauseigentümerverbandes unterbreiteten, meinte dieser, was für eine Luxuswohnung wir denn hätten: Die Verwaltungskosten seien sehr hoch.

Hohe Verwaltungskosten sind das eine (im Falle einer Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren muss die StWEG der Verwaltung eine Entschädigung bezahlen), der Interessenkonflikt unseres Verwalters gegenüber dem Geschäftsführer das andere. So fand z.B. bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Intervention seitens Käufer, keine Endreinigung im Treppenhaus statt. Oder es gingen Bewegungsmelder im Aussenbereich vergessen (so wurde es uns anfänglich vom Verwalter kommuniziert), es wurden im Nachhinein jedoch keine mehr installiert, da es angeblich den Käufern zu teuer zu stehen gekommen wäre. So brennen jetzt über Nacht rund 30 Lampen, nur weil der Bauherr allem Anschein nach nicht bereit ist, diesen Mangel anzuerkennen.

Es wird über die Köpfe der StWEG hinweg entschieden, ohne diese zu involvieren: Der Entscheid betr. Aussenbeleuchtung wurde getroffen, ohne die Käufer nach ihrer Meinung zu fragen oder darüber abstimmen zu lassen. Der Verwalter gab dann als Rechtfertigung an, dass er Personen vor drohendem Schaden schützen wollte und daher eigenmächtig reagierte resp. einen Entscheid fällte, was in solchen Fällen per Vertrag erlaubt wäre. Es dauerte wohlgemerkt ein halbes Jahr(!), bis die Verwaltung reagierte, nachdem Käufer reklamierten, dass Besucher in der Nacht kaum mehr zu ihren Autos finden würden.

Kürzlich wurden die Gartenarbeiten neu vergeben - wiederum handelte der Verwalter eigenmächtig und bestimmte die Gärtnerei alleine, ohne Zuzug und Einwilligung der StWE. Es erfolgten auch schon telefonische Drohungen seitens Verwalter gegenüber einem kritischen Käufer, welchen er für die nächste StWE-Versammlung mundtot machen wollte.

Der Bauherr stand im Zusammenhang mit seinen Immobilien schon mehrmals negativ in den Schlagzeilen. Leider haben wir dies erst nach der Kaufvertragsunterzeichnung erfahren. Mit Bestimmtheit hätten wir niemals eine Wohnung von ihm gekauft.

 
Nun hier sollten die Eigentümer der Verwaltung mal klarmachen wer der Auftraggeber ist. Wenn die Verwaltung klar nicht im Interesse der Eigentümer handelt dann kann sie sich auch nicht auf den mehrjährigen Vertrag berufen. Macht eine Eigentümerversammlung ohne Verwaltung, bestimmt die neue Verwaltung und lässt die alte Verwaltung gegen euch klagen. Aber klärt das Vorgehen zuerst mit einem Juristen genau ab.

 
Lieber john_w64

Besten Dank für deinen Beitrag. Es fanden in der Tat schon mehrfach Zuwiderhandlungen statt, indem die StWEG nicht in Entscheide miteinbezogen wurde oder Baumängel resp. deren Behebung der StWEG überwälzt werden.

Wir haben soeben eine Offerte der Aufzugsfirma (Autolift) von der Verwaltung weiter geleitet bekommen: Es wird empfohlen, eine Öltankheizung zu installieren, um bei kaltem Wetter Störungen zu vermeiden. Das heisst also, wir, die Eigentümer, müssten wieder für etwas geradestehen, sprich bezahlen, wo der Bauherr entweder Einsparungen machen wollte oder die Aufzugsfirma schlampte.... (wir tippen auf die erste Variante).

Wir Eigentümer werden uns jetzt definitiv zusammen tun müssen, um zu intervenieren, sprich die Verwaltung abzusetzen. Einen RA werden wir auf alle Fälle beiziehen müssen.  

Es ist erstaunlich – leider – wieviel es manchmal braucht, bis auch dem Letzten die Augen geöffnet werden, will heissen, dass es immer noch solche in der StWEG gibt, die nicht realisieren (wollen), was sich die Verwaltung alles erlaubt.

Gruss nightmare

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Nightmare

Bevor Ihr gross gegen die Verwaltung schiesst, überprüft doch was diese in Ihrem Mandat für Leistungen eingerechnet hat. Häufig übersteigen die Aufwendungen welche bei Problemliegenschaften anfallen die eingerechneten um ein vielfaches. Möglicherweise verlangst du eine Leistung welche die Verwaltung nicht anbietet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber turbo

Danke für deinen Beitrag.  Nein, so ist es nicht, dass wir als StWEG von der Verwaltung Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die nicht Bestandteil des Verwaltungsvertrages sind (ein Exemplar desselben haben wir erst nach hartnäckigem Nachfragen erhalten, aber immerhin ). 

Die Verwaltung resp. der Verwalter trifft für die ganze StWEG Entscheide, ohne diese miteinzubeziehen. Erst kürzlich wurden die Gartenarbeiten vom Verwalter vergeben, ohne dass die StWEG je eine Offerte gesehen geschweige denn darüber abgestimmt hätte. Kommt dazu, dass der Verwalter gegenüber dem Geschäftsleiter, welcher auch der Bauherr unserer Überbauung ist, befangen ist und sich nicht für die Rechte der StWEG einsetzt (bis zum heutigen Tag ist z.B. im Treppenhaus nie eine Endreinigung erfolgt, obwohl  dies von verschiedenen Eigentümern schon mehrmals reklamiert wurde).

Weiter oben haben wir john_w64 geschrieben, dass wir von der Verwaltung kürzlich eine Offerte der Aufzugsfirma betr. Autolift weiter geleitet bekommen haben.  Es wird versucht, die anfallenden Kosten für die Installation einer Öltankheizung, welche für eine störungsfreie Funktion des Autoliftes im Winter vonnöten wäre,  auf die StWE abzuwälzen. Abklärungen bei der Aufzugsfirma haben nun ergeben, dass der Architekt wohl das entsprechende Dokument unterschrieben hat, wo die Bedingungen betr. Temperatur u.a. für den Liftschacht festgehalten worden sind, diese entsprechen im Winter jedoch niemals dem geforderten Wert. D.h., der Schacht hätte entweder entsprechend isoliert oder wie beschrieben eine Öltankheizung installiert werden müssen – keines von beiden ist jedoch erfolgt.

Unser Verwalter kann sich gewiss sein, dass es an der nächsten StWE-Versammlung hitzig zu und her gehen wird.

 
Wie ihr euch erinnern könnt, erfolgte auf die Mängelrüge hin betr. elektromagnetischer Felder und Androhung  einer Ersatzvornahme keinerlei Reaktion. Da der Vollzug der NIS-Verordnung dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI obliegt, wandten wir uns direkt an diese Stelle – und siehe da, es war ein Treffer! Das ESTI kontaktierte uns umgehend und erklärte uns das Vorgehen. In unserem Fall mussten wir uns zuerst an die Centralschweizerischen Kraftwerke CKW wenden, welche ihrerseits eine Stichprobenkontrolle in unserer Wohnung vornehmen musste, was gegen Ende Mai der Fall war. Diese erfolgte in unserem Schlafzimmer und bestätigte den Befund vor über einem Jahr. Bei dieser Gelegenheit erfuhren wir zudem, dass die Hauptzuleitung vom Hausanschlusskasten bis zum Elektrohauptverteiler quer durch unsere ganze Wohnung verläuft.

Danach ging ein Schreiben an das involvierte Elektrounternehmen mit der Aufforderung zur Behebung der Mängel innert der angesetzten Frist. Die Fachperson des ESTI erklärte uns vorgängig anhand der im ersten Gutachten festgehaltenen Fotografien, dass der Elektriker keine verdrillten Kabel verwendet hätte und deshalb die Emissionen entsprechend hoch ausfielen. In unserem Fall kann man durchaus sagen, dass ein Unglück selten alleine kommt: Es genügte nicht, dass mit der Platzierung des Elektrohauptverteilers direkt unterhalb unseres Schlafzimmers gegen die NIS-Verordnung verstossen wurde, auch wurden falsche Kabel verwendet.

An der letzten Stockwerkeigentümerversammlung traktandierte der Verwalter (der Bauherr ist Geschäftsleiter unserer Verwaltung) den Elektrosmog in unserer Wohnung und behauptete tatsächlich, die Bauherrschaft hätte betr. Elektrosmog ein Gutachten erstellen lassen, welches unauffällig gewesen sei. Es war dann natürlich schon mehr als peinlich für ihn, als wir der Stockwerkeigentümergemeinschaft den in der Zwischenzeit erhaltenen Stichprobenbericht als Beweis zukommen liessen, der die Mängel bestätigte und dem Elektriker eine Frist für dessen Behebung setzte. Da wurde wohl seitens Bauherrschaft versucht, uns vor den anderen Käufern zu diskreditieren, nachdem sie uns früher vergeblich nahegelegt hatte, einen Weiterverbleib in der Liegenschaft zu überdenken, damit wir wieder zu unserer notwendigen Gesundheit gelangen könnten….

Anfangs Juli war es soweit, das Kabel vom Hausanschlusskasten zum Hauptverteiler wurde ersetzt. Dank dem konnte eine Reduktion der elektromagnetischen Felder um rund zwei Drittel erzielt werden. Da die Messung mit 20 cm Abstand vom Boden erfolgte (Messmethode für Trafostationen), liegt der Wert unterhalb des Grenzwertes (ohne Volllast und Hochrechnung!). Der direkt am Boden gemessene Wert übersteigt jedoch nach wie vor den Grenzwert von 1‘000 Nanotesla. Natürlich wird jetzt noch abgeklärt werden müssen, ob die angewandte Messmethode ihre Richtigkeit hat. Unabhängig davon muss gemäss NISV der Anlagegrenzwert an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden (wozu auch das Schlafzimmer zählt). Es ist also gut möglich, dass doch noch eine zusätzliche Abschirmung nötig sein wird.

Betreffend der extremen Ringhörigkeit und den zahlreichen Lärmimmissionen in unserer Wohnung bleiben wir am Ball. Der neu zugezogene Bauexperte konnte sich vergewissern, dass z.B. im Technischen Raum unter uns Gesprochenes Wort für Wort in unserer Wohnung verstanden werden kann. Es zeigte sich zudem, dass die in diesem Raum platzierte Wärmepumpe zu laut ist (welche wir mehr als zwei Jahre erdulden mussten!). Anhand eines während der Bauphase von uns aufgenommenen Fotos, welches ein bei unserer Wohnung eingesetztes Gerät zeigt, äusserte der Bauexperte einen Verdacht – Näheres dazu später.

 
  • Like
Reaktionen: veritas
Danke fürs Feedback.

Es freut mich zu lesen dass es besser wird. Man braucht manchmal schon einen sehr langen Atem.

Weiterhin viel Erfolg,

Thomas

 
... das hätte ich nicht gedacht, dass hier das ESTI eingreift. Habe das so noch nie gehört.

Auf alle Fälle: Ich freue mich zu lesen, dass es tatsächlih weitergeht und auch dass etwas unternommen wird.

Und hoffe natürlich, dass es auch mit dem Lärm entsprechend wird.

Haba

 
Ich finde gut, dass das ESTI hier aktiv wurde, denn es ist ja Aufsichtsbehörde und die Messungen der Käuferschaft legten ja nahe, dass ein Problem vorliegen musste. Der involvierte Installationsbetrieb riskiert viel, wenn er die Auflagen vom ESTI und dem zuständigen Kraftwerk nicht beachtet, denn seine Konzession steht auf dem Spiel. Die Kosten hat der Installationsbetrieb wohl selber tragen müssen oder konnte er den GU belangen? Läuft wohl auf dasselbe Katz- und Mausspiel hinaus.

 
Vielen Dank für eure Beiträge!

Es braucht in der Tat einen langen Atem, aber es lohnt sich, mittels Hartnäckigkeit, Beharrlichkeit und Entschlossenheit für seine Rechte einzutreten. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass nicht nur Geld und Macht die Welt regieren – und es war nicht einmal vonnöten, vor Gericht zu ziehen. Mit Hilfe des Eidg. Starkstrominspektorates ESTI haben wir einen ersten Etappensieg erzielt. Selbst der Bauherr musste am Schluss einsehen, dass ein Prozess gegen den Bund resp. ESTI wohl aussichtslos sein würde.

Es wäre für uns natürlich interessant gewesen zu erfahren, wieviel Bewegung resp. Unruhe wir in das „Bauherrschafts-Gefüge“ reingebracht haben. Nachbarn von uns sprachen den Bauleiter, ein treuer Gefolgsmann des Bauherrn, anlässlich der 2-Jahresgarantieabnahme auf das Auswechseln des Kabels an. Dieser äusserte sich dahingehend, dass es nicht der Fehler der Bauherrschaft gewesen sei und diese die anfallenden Kosten nicht übernehmen würden, da auf anderer Seite die Kosten für das teure Kabel (+ CHF 10'000.00) hätten eingespart werden sollen. Das involvierte Elektro-Unternehmen hingegen, welches bei uns vor Ort war, sagte uns gegenüber, dass sie keine Schuld träfe und die Rechnung zu Handen der Bauherrschaft ausgestellt würde.....

Wie auch immer, das Katz- und Mausspiel hat, wie von Hennessy treffend ausgedrückt, begonnen. Und wie sagt man so schön „wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte“.

Wir sind zwar einen grossen Schritt vorwärts gekommen. Mit dem Auswechseln des Kabels konnten schon einmal die Werte betr. Elektrosmog gesenkt werden. Als weitere Herausforderung stehen jedoch immer noch die diversen Lärmimmissionen an.

 
Wie bereits erwähnt wurde mit der Platzierung des Elektrohauptverteilers direkt unterhalb unseres Schlafzimmers gegen die NIS-Verordnung verstossen, ebenso wird die Abluft aus den Einstellhallenplätzen nicht über Dach abgeführt, wie dies im konkreten Fall erforderlich wäre.

Wir haben in Erfahrung gebracht, dass der Architekt unserer Überbauung in der Gemeinde, wo wir jetzt wohnen, während 21 Jahren als Gemeinderat das Bauressort führte. Dieses verliess er während der Bauphase unserer Überbauung.

Natürlich fragen wir uns jetzt, inwieweit dieser Umstand auf die Verfehlungen Einfluss hatte. Im Zusammenhang mit der Ableitung von belasteter Abluft aus den Einstellhallen hat uns der Kanton mitgeteilt, dass sie einen grossen Teil des Vollzugs der Umwelt- und Baugesetzgebung an die Gemeinden, konkret an den Gemeinderat, delegiert hätten.

 
Für die anfangs August 2015 festgesetzte 2-Jahres-Garantieabnahme des allgemeinen Teils beauftragte die StWEG ihrerseits einen Bauexperten. Dabei konnten wir Beanstandungen unserem Ausschuss melden, welcher mit der beauftragten Fachperson vor der eigentlichen Abnahme die angegebenen resp. mutmasslichen Mängel vor Ort begutachtete.

Wie bei diversen anderen Käufern war der Experte zu einem früheren Zeitpunkt zwecks Beurteilung vor der Garantieabnahme der individuellen Wohnungen auch von uns damit beauftragt worden. Dabei attestierte er uns u.a. eine Luftschallproblematik zwischen unserer Wohnung und dem darunter liegenden technischen Raum. Diesen Mangel wollte er anlässlich der allgemeinen Abnahme protokollieren lassen.

Direkt im Anschluss an die Abnahme des allgemeinen Teils bestätigte uns der Experte, dass er oben genannten Punkt protokollieren liess. Das entsprechende Protokoll liess lange auf sich warten, wir erhielten es erst gegen Ende Oktober zugestellt. Es war wie üblich (das sind wir uns von den Protokollen der StWE-Versammlungen her gewohnt) unpräzise verfasst, lässt Spielraum für Interpretationen offen - und für die Bauherrschaft unliebsame Dinge werden gar nicht erst erwähnt resp. gehen "vergessen".

So wurde die erwähnte Schallproblematik zwischen dem technischen Raum und unserer Wohnung gar nicht erst ins Protokoll aufgenommen. Wir wussten bereits vom beauftragten Sachverständigen, dass zum Beispiel die Heizung im Raum unter uns zu laut ist: Im Protokoll wird etwas von "WP macht laute Geräusche" geschrieben, um welche Heizung (es gibt je eine für beide technischen Räume) es sich dabei handelt wird nicht erwähnt, ebenso wird generell nicht unterschieden resp. differenziert, ob es sich bei den Beanstandungen jeweils um diejenigen im Technischen Raum 1 oder 2 handelt.

Da der Bauexperte von der StWEG engagiert wurde, um diese bei der Abnahme des allgemeinen Teils zu vertreten, sind wir der Meinung, dass es auch dessen Aufgabe sein sollte, sich dafür einzusetzen, dass "vergessene" Punkte ins Protokoll gesetzt resp. dieses bereinigt wird. Denn sonst kann die Bauherrschaft die für sie kostspieligen Mängel einfach unter den Teppich kehren resp. verschwinden lassen und der Zuzug des Sachverständigen wäre bloss eine Farce gewesen. Was meint ihr dazu? 

 
In der Zwischenzeit wurde die Kontrollmessung nach dem Kabelaustausch gemäss Weisung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI NISV-konform nachgeholt: Der Wert an elektromagnetischen Feldern liegt immer noch über dem gesetzlichen Grenzwert. Zur Zeit sind wir am abklären, ob und welche Möglichkeiten es gibt, um eine wirksame Abschirmung zu realisieren. Der Bauherr stellt sich weiterhin stur und bietet keine Hand für eine einvernehmliche Lösung. Ein Gang vor Gericht ist deshalb unausweichlich. 

Unser Anwalt – der dritte! – scheut sich nicht davor, gegen diese Bauherrschaft vorzugehen. Demnächst werden weitere Schritte eingeleitet, worüber wir euch berichten werden.

..... und was die zahlreichen Lärmimmissionen (Ringhörigkeit) betrifft, da wurde das letzte Wort noch nicht gesprochen!

 
  • Like
Reaktionen: Kaffeebart
Ich kann euch absolut verstehen. Das ist wirklich ein nightmare wenn man eine Wohnung kauft und diese teuer und aufwändig ausstattet.
Wenn dann später solche Probleme auftreten und einem nicht geholfen wird stelle ich mir das sehr schlimm vor.
Wir sind seit etwa einem Jahr auf Immobiliensuche und haben am Donnerstag unsere Kaufvertragsunterzeichnung für unser zukünftiges Einfamilienhaus.
Es ist freistehend aus gutem Grund denn davor haben wir uns eine wunderschöne traumhafte Dach Eigentumswohnung angeschaut.
Perfekt eigentlich. Wir haben uns schon dafür beworben sind aber glücklicherweise beim Gassi gehen einem Nachbarn der in diesem Haus wohnt begegnet. Wir haben Ihn bezüglich der Wohnung befragt...
Die Wohnung hat einen Lift direkt in die Wohnung.
Der Lift ist sehr laut was uns bei der Besichtigung nicht auffiel weil der Lift gerade gewartet wurde.
Zudem gibt es genau das gleiche Problem wie bei euch mit der Heizung.
Wenn wir nicht mit dem Nachbarn gesprochen hätten hätten wir die Wohnung wahrscheinlich gekauft. Der Makler und auch der Vorbesitzer hat uns nicht informiert!
Wir haben uns nun für ein freistehendes Einfamilienhaus entschieden.
Im Okt.2016 ziehen wir ein.
Ich drücke euch die Daumen dass sich alles zum Guten wendet.
Grüsse

 
  • Like
Reaktionen: nightmare
Liebe Chila

Vielen Dank für euren Beitrag.

Wir freuen uns mit euch, dass ihr jetzt ein schönes Objekt gefunden habt. Es waren doch glückliche Umstände, die vorgängig dazu führten, dass ihr von einem Bewohner über die Lärmimmissionen seitens Lift und Heizung aufgeklärt worden seid.

Glücklicherweise - gut Ding will eben Weile haben! - erhalten wir jetzt gute Unterstützung seitens unseres neuen Rechtsanwaltes, und wir sind optimistisch, dass er uns zu unserem Recht verhelfen wird. Weder lässt er sich vom Bauherrn einschüchtern noch scheint er vom vielen Geld und Einfluss desselben beeindruckt zu sein. Es ist höchste Zeit, dass es endlich jemand wagt, ihn auf den Boden der Realität zurückzuholen und ihn daran zu erinnern, dass er mit dem Bauen auch eine Verantwortung übernommen hat.

Sobald weitere Schritte in die Wege geleitet worden sind, werden wir euch wieder berichten.

Gruss 

nightmare

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dem Gesuch unseres Anwaltes ans Bezirksgericht für eine vorsorgliche Beweisführung wurde vor kurzem stattgegeben. Seitens Bauherr kam es zuvor, wie nicht anders zu erwarten war, zu Einsprachen: einer seiner Kanzleikollegen (der Bauherr ist Anwalt) verfasste eine solche. Nach Ablauf der Frist doppelte der Bauherr selber noch nach. 

Die Lärmmessungen sollen nun wie von uns gewünscht durch eine unabhängige Firma wiederholt werden. Vom Gericht wurde bereits ein Sachverständiger bestimmt. Obwohl wir dazumal eine Gutachtervereinbarung unterzeichneten, diktierte der Bauherr grösstenteils den Inhalt der Vereinbarung, ebenso bestimmte er die auszuführende Firma. 

Von Anfang an wollte der Bauherr bezüglich Elektrosmog nie eine Gutachtervereinbarung eingehen. Selbst nach dem mit Hilfe des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI erwirkten Kabelaustausch bei mindestens dreifach überschrittenem gesetzlichen Grenzwert zeigte er sich nicht einsichtig, als ihm mittels Expertise aufgezeigt werden konnte, dass der Grenzwert immer noch überschritten wird. Auch hier sollen die Messungen durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen wiederholt werden. 

Wir hoffen nun ganz fest, dass wir auf diesem Weg endlich zu unserem Recht nach einer bewohnbaren Wohnung kommen - dies nach mehr als dreieinhalb Jahren nervenaufreibenden Kampfes. Sobald uns die Messberichte vorliegen, werden wir uns wieder melden...

 
  • Like
Reaktionen: Kaffeebart
Am 13.04. und 28.04.17 wurden erneut Schallmessungen in unserer Wohnung durchgeführt.

Bereits im August 2015 bestätigte uns ein Bauexperte schriftlich, dass er die bei uns festgestellte Luftschallproblematik zwischen unserer Wohnung und dem grossen Technikraum, welcher darunter liegt, anlässlich der 2-Jahres-Garantieabnahme protokollieren liess. Er stand dann jedoch nicht mehr zu seiner Aussage und beschränkte die Problematik auf einen kleinen Teil dieses Raumes. Er begründete dies damit, dass im grossen Teil des Raumes keine Verbindungen (Kabel, Leitungen und dergleichen) zu unserer Wohnung bestehen würden. Wir brachten zwar den Einwand vor, dass demnach eine andere Ursache für die Schallproblematik zugrunde liegen müsse. Bei unserem damaligen Anwalt – einem Kollegen des Experten – stiessen wir jedoch auf taube Ohren.

Die neuerliche Schallmessung hat nun ergeben, dass die erhöhten Anforderungen bzgl. Luftschall zwischen dem grossen Teil des Technikraumes und unserer Wohnung nicht eingehalten worden sind. Der Bauherr schrieb danach unserem Anwalt, die Abschottung (was soll denn abgeschottet werden?) würde bis Ende August erledigt sein, passiert ist jedoch noch nichts. Die 2015 im kleinen Teil des Technikraumes festgehaltenen Durchdringungen wurden bis zum heutigen Tag nie angegangen.  

[SIZE=11pt]Auf weitere Ergebnisse sowie Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Gutachten (sowohl Schall als auch Elektrosmog) kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen. [/SIZE]

 

Statistik des Forums

Themen
27.535
Beiträge
257.909
Mitglieder
31.816
Neuestes Mitglied
Ideu