Naja, die Auszüge aus dem Vertrag, sind ja nichts negatives:
sind ja nur zu Gunsten des Bauherren.
Wenn die Bank Ihren Verpflichtungen nachgekommen wäre, wäre das nicht passiert. [COLOR= red]..das ist sicher ein anderer Punkt..auch darüber könnte man lange diskutieren.[/COLOR]
Nun ja, "nicht negativ ausschauend" heisst doch nicht automatisch "dann muss es gut sein"?
Du hast den Text eben genau "so" gelesen, wie das ein Baulaie macht.. oberflächlich sieht das nicht negativ aus, also muss es gut sein...also prima! Dem ist leider nicht so!
Man muss den Text kritisch lesen und die einzelnen Teile separat betrachten, dann wird man schnell feststellen, dass sie nichts aussagen und daher so keine Sicherheit bringen. Das sieht man nun hier und die Rechtsabteilung bei der RB wird es vermutlich ähnlich sehen..
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Leider hatten die User kein Interesse an einem im letzten Jahr angebotenen Seminar der Sepzial-Reihe gehabt..da wurde nämlich exakt das angeboten, was man als "bauseitiges Rüstzeug" benötigt, die Vertragsunterlagen lesen und werten zu können.[/COLOR]
Hier hätten wir einen Tag lang Offerten und Verträge zerpflückt und die Bedeutung, oder Bedeutungslosigkeit von Text- Satzpassagen erklärt, bzw. gemeinsam erarbeitet. Das hätte dann "gesessen"!
Ich will den Thread aber nicht umlenken oder stören, daher wünsche ich der IG den passenden Erfolg bei ihrem Vorhaben und halte mich weiter aus dem Thema raus.
Nur um es an 1 Beispiel kurz zu erläutern:
Alles unternimmt, dass keine Bauhandwerkerpfandrechte..
Was heisst das? Was liesst Du daraus?
Dass dies so zutrifft? Kein Pfandrecht eingetragen wird?
Falsch!
Jeder kann das so schreiben ohne wirklich dafür etwas tun zu müssen.. das steht ja auch in allen GU-Verträgen (wenn man da nichts unternimmt) so drin..
Es wäre (oder ist hier..) eine leichte Übung Dir als betroffenen Bauherren zu erklären: "Sorry, aber wir haben wirklich alles unternommen...aber leider hatten wir keinen Erfolg dabei!".. dann hat die Bank das von ihr auch lediglich nur "Zugesagte" bereits erfüllt.
Das nützt Dir dann aber immer noch nichts!
Würde hier stehen " Wir, die Bank, garantieren... dann könntest Du dies als Bauherr auch einklagen und bekämst Recht.