So ist es halt, wenn man keine Argumente mehr hat. Da "hilft" nur noch drohen...und irgend wann auch das nicht mehr...
Ich habe hierzu auch keine Bedenken und gehe davon aus, dass es die RB bei der Androhung belässt ... ausser sie wollen sich zusätzlich noch blamieren ...Ich kann aufgrund der vorliegenden Beweise und Aussagen mehrerer IG Mitglieder nur bestätigen, dass diese leide Geschichte stimmen muss und von den Medien absolut korrekt wiedergegeben wurde.
Ich teile die Meinung von winner60 und werde meine gesamten Bankbeziehungen zur Raiffeisenbank-Gruppe kündigen. Derart unmoralische Machenschaften sollten von uns nicht unterstützt und konsequenterweise geahndet werden. Weshalb die Konzernleitung der Raiffeisenbanken sich nicht öffentlich entschuldigt und die angesprochenen Fälle im Sinne der betroffenen Kunden in Ordnung bringen will, zeugt von Ignoranz und Selbstherrlichkeit. Ich wünsche der Raiffeisengruppe, dass sie vor Gericht auf die Nase fällt und empfindliche wirtschaftliche Einbussen hinnehmen muss.Wenn die liebe Raiffeisen doch mit der gleichen Energie, wie sie offenbar wahre Berichte verhindern will, bei sich die Fehler sucht, die Verantwortlichen in die Mangel nimmt und dann als Unternehmen auch für die Fehler der Mitarbeitenden gerade stehen würde, dann wäre doch viel mehr erreicht.....
Mich kotzt das Verhalten von Raiffeisen (in diesem Fall) mehr als nur an: Es ist eine bodenlose Frechheit!
Die einzelnen Raiffeisenbanken sind keine Franchiseunternehmen des Raiffeisen Dachverbandes, sondern der Dachverband ergibt sich aus den einzelnen Raiffeisenbanken und wickelt für sie z. Bsp. Börsengeschäfte oder gemeinsame Marketingauftritte ab. Bei einer Raiffeisenbank etwas intern klären heisst, dass die Raiffeisenbank Winterthur schaut was ist falsch gelaufen.Nun die Öffentlichkeit wird sich den Namen Raiffeisenbank merken und den Zusatz Winterthur wahrscheinlich nicht. Durch das Verhalten der Filiale Winterthur werden auch alle anderen Filialen geschädigt. Das ist nun mal so wie bei einer Franchise. Bei McDonald müssen auch alle Franchisenehmer nach dem gleichen Rezept die BigMacs machen. Dies wird auch streng kontrolliert weil wenn es zu einem Skandal kommt sind alle Franchisenehmer betroffen.
Die Raiffeisenbanken wären gut beraten sich zuerst gegenüber den Kunden kulant zu verhalten. Dann die Sache intern abklären und wenn nötig rechtliche Schritte einzuleiten.
Danke für die Erklärung. Die Mehrheit der Bevölkerung wird trotzdem alle Raiffeisenbanken in einen Topf werfen. Bei der Clientis ist wenigstens klar das dies ein Zusammenschluss von unabhängiggen Banken ist. Die Raiffeisenbank tritt dagegen meiner Meinung als eine Bank aufDie einzelnen Raiffeisenbanken sind keine Franchiseunternehmen des Raiffeisen Dachverbandes, sondern der Dachverband ergibt sich aus den einzelnen Raiffeisenbanken und wickelt für sie z. Bsp. Börsengeschäfte oder gemeinsame Marketingauftritte ab. Bei einer Raiffeisenbank etwas intern klären heisst, dass die Raiffeisenbank Winterthur schaut was ist falsch gelaufen.
Ohne dass ich diesen Fall im Detail kenne, möchte ich zu obenstehendem Beitrag einen Kommentar abgeben. In der Regel werden bei Abschluss eines GU-Vertrages die Zahlungsmodalitäten bzw. -termine in diesem Dokument entsprechend festgehalten. Ob üblich oder nicht, die Möglichkeit die Zahlung nach Baufortschritt zu leisten gibt es (z.B. eine Tranche über X-CHF bei Fertigstellung Rohbau I, etc.). Die Überweisung erfolgt dann schon im Auftrag des Bauherrn, aber dies garantiert nicht 100%ig, dass der GU dann dieses Geld zur Bezahlung der Baurechnungen für das betreffende Objekt verwendet. Es kommt leider immer wieder vor, dass GU's, wie wahrscheinlich im vorliegenden Fall geschehen, dass Geld für andere Zwecke einsetzen (egal ob "Privat" oder für andere Baufinanzierungen [quasi Quersubventionierung von weiteren Projekten]). Der Bauherr hat nach erfolgter Tranchenzahlung im Prinzip keine Möglichkeit, sicher zu gehen dass sein Geld für seinen Bau eingesetzt wird. Der Einsatz eines Bautreuhänders (z.B. die GU-Bank, wie hier die Raiffeisen Winterthur, so wie ich verstehe) bietet für mich lediglich einen gewissen Schutz. Ich sage bewusst nur einen gewissen Schutz, denn auch wenn die Bank nach gutem Wissen und Gewissen die Treuhandschaft ausübt (ob dies hier so durch die Raiffeisenbank Winterthur geschehen ist kann ich nicht beurteilen bzw. stelle ich schon in Frage), existiert für den Bauherrn keine 100%ige Garantie, dass der GU nicht irgendwelche krummen Dinge dreht (Fälschung von Bau-Rechnungen oder Erstellung einer zu hohen GU-Rechnung für z.B. das Planungshonorar) - weil, seien wir ehrlich, der Bankmitarbeiter der die Zahlungen überprüft, ist kein Bauexperte und kann nicht exakt beurteilen, ob die ihm vorliegende Rechnung einerseits von der Höhe her gerechtfertigt ist, geschweige denn, ob denn die auf dieser Rechnung aufgeführten Arbeiten/Leistungen auch tatsächlich entsprechend auf dem betreffenden Objekt ausgeführt wurden!!! No Chance! Es stellt sich für mich sowieso die Frage, ob die Bank einen solchen Service anbieten sollte, wenn sie nicht über die entsprechend geschulten Bankmitarbeiter verfügt. Und falls sie es trotzdem tut, dann sollte sie den Bauherrn über die trotzdem vorhandenen Restrisiken deutlich hinweisen!Liebe Baumhausgeschädigten,
da verstehe ich einiges nicht.
Üblicherweise erfolgen Zahlungen nach Baufortschritt auf Weisung des Bauherren.
Und da gibt es dann auch nachvollziehbare Geldbewegungen.
Wurde hier etwa dem Bauunternehmer ein direkter Zugriff aufs Darlehenskonto gewährt ???
Auch wenn ich Eure Nöte verstehe -
seid mir nicht böse - aber das nenne ich grob fahrlässig - jegliche Kontrolle über die Finanzierung abzugeben.
Ein derartiger Schaden kann durch übliche Gepflogenheiten sicher vermieden werden.
Viel Erfolg bei der Durchsetzung Eurer Forderungen!
DW